Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 10.01.1991

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.08.1990 - 27 U 76/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2649
OLG Köln, 29.08.1990 - 27 U 76/90 (https://dejure.org/1990,2649)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.1990 - 27 U 76/90 (https://dejure.org/1990,2649)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 1990 - 27 U 76/90 (https://dejure.org/1990,2649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Factoring; Zahnärztliche Honorarforderungen; Inkassounternehmen; Weitergabe von Behandlungsunterlagen; Honorarforderungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 134; BGB § 138; BGB § 826; StGB § 26; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 1 und 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134, § 398; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2992 (Ls.)
  • NJW 1991, 753
  • NJW-RR 1991, 633 (Ls.)
  • VersR 1990, 1152
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in NJW 1991, 753 veröffentlicht ist, hält die Abtretung der streitgegenständlichen Honorarforderung für nichtig.

    Die Frage, ob im Regelfall eine stillschweigende Einwilligung des Privatpatienten mit einer externen Abrechnung des Arzthonorars angenommen werden kann, wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beurteilt (bejahend: LG Kleve, NJW 1991, 756 [LG Kleve 20.03.1990 - 6 S 337/89]; AG Grevenbroich, NJW 1990, 1535, 1536 [AG Grevenbroich 16.10.1989 - 11 C 198/89]; LK/Jähnke aaO. Rdnr. 69; SK/Samson, StGB, § 203 Rdnr. 40 - mutmaßliche Einwilligung - verneinend: Urteile des LG Köln und des OLG Köln im vorliegenden Verfahren; AG Neuss, NJW 1990, 2937, 2938 [AG Neuss 11.07.1989 - 40 C 394/88]; ähnlich LG Berlin, NJW 1991, 757 [LG Berlin 12.06.1990 - 55 S 276/89], das einen Fall des § 399 BGB annimmt; König, Anm. z. OLG Köln, NJW 1991, 753, 755 [OLG Köln 29.08.1990 - 27 U 76/90]; Bongen/Kremer, NJW 1990, 2911, 2912; Narr, Arztliches Berufsrecht, 2. Aufl., Rdnr. 771; ders., Arzt-Patient-Krankenhaus, S. 91 f.; zweifelnd: Schönke/Schröder/Lenckner aaO. Rdnr. 27; Rieger, Lexikon des Arztrechts, Rdnr. 1443; Dreher/Tröndle aaO. § 203 Rdnr. 228 verneint bei Weitergabe von Patientendaten an externe Rechenzentren "im Rahmen des Erforderlichen" bereits die Tatbestandsmäßigkeit).

  • OLG Hamm, 17.11.2006 - 19 U 81/06

    Abtretung, Factoring, Pflegeleistungen, Privatgeheimnisse

    Das gilt auch für die Abtretung an ein Factoring-Unternehmen, das sich auf die Einziehung ärztlicher Honorarforderungen spezialisiert hat (s.d. OLG Köln NJW 1991, 753).
  • OLG Köln, 15.01.1992 - 27 U 98/91

    Nichtigkeit Arzt Inkassounternehmen Factoring

    (Vgl. OLG Köln VersR 1991, ...; NJW 1991, 753; BGH VersR 1991, ....; NJW 1991, 2955).

    Diese Erwägungen enthält bereits das Urteil des Senats vom 29.08.1990 (27 U 76/90, veröffentlicht in NJW 1991, 753), dem ein inhaltlich gleicher Vertrag zwischen der Klägerin und einem Zahnarzt zugrunde liegt.

  • AG Rottweil, 18.01.1991 - 5 C 437/90

    Zulässigkeit der Abtretung eines zahnärztlichen Honoraranspruchs ohne

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  • OLG Köln, 19.01.1994 - 5 U 239/94
    Die Abtretung einer zahnärztlichen Honorarforderung an eine gewerbliche Verrechnungsstelle, die zum Zwecke der Rechnungserstellung und Einziehung unter Übergabe der Abrechnungsunterlagen erfolgt, ist wegen Verletzung der zahnärztlichen Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB) nichtig, wenn der Patient ihr nicht zugestimmt hat (BGH NJW 1991, 2955 ff. unter Bestätigung der gleichlautenden Entscheidung von OLG Köln NJW 1991, 753).
  • AG Neunkirchen, 28.10.1991 - 5 C 648/91

    Abschluss eines Krankenhausaufnahmevertrags; Einwilligung in die Weitergabe von

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.01.1991 - 1 U 125/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8401
OLG Oldenburg, 10.01.1991 - 1 U 125/90 (https://dejure.org/1991,8401)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.01.1991 - 1 U 125/90 (https://dejure.org/1991,8401)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Januar 1991 - 1 U 125/90 (https://dejure.org/1991,8401)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 633
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 14.05.1998 - 21 U 3679/97

    Inhaltskontrolle einer Klausel "20 % Sicherheitsanzahlung bis"... (Datum)"

    Die pauschale Verwendung der angefochtenen Klausel durch die Beklagte wird durch lediglich allgemeine Insolvenzrisiken auf seiten ihrer Kunden jedoch nicht gerechtfertigt; diese gehören zu ihrem allgemeinen Geschäftsrisiko und rechtfertigen keine Vorleistung der Käufer, insbesondere da es sich bei den von der Beklagten vertriebenen Gegenständen um anderweitig absetzbare Ware handelt (vgl. auch OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 633; Wolf/Horn/Lindacher, a.a.O., § 9 V 84).
  • OLG Koblenz, 12.11.1993 - 2 U 366/92

    Inhaltkontrolle von Klauseln eines Unternehmens für Breitbandkabelanschluß

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  • LG Krefeld, 28.03.2008 - 1 S 61/07

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines durch den Deckungskauf

    Darüber hinaus hat das OLG die durch die Einheitsbedingungen bestimmte Änderung der Rechtsfolge der Vorleistungspflicht des Verkäufers in eine Vorleistungspflicht des Käufers auch deshalb für nicht gerechtfertigt gehalten, da dadurch dem Käufer, der häufig die Bestellung nur unter dem Gesichtspunkt vorgenommen habe, die Bezahlung der Ware mit dem Erlös aus dem Weiterverkauf vorzunehmen, eine zur Absicherung des Verkäufers nicht notwendige zusätzliche Belastung zugemutet werde (OLG Oldenburg, Urteil v. 10.01.1991, 1 U 125/90, NJW-RR 1991, 633).
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