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   BayObLG, 06.02.1991 - BReg. 2 Z 171/90   

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https://dejure.org/1991,5768
BayObLG, 06.02.1991 - BReg. 2 Z 171/90 (https://dejure.org/1991,5768)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.1991 - BReg. 2 Z 171/90 (https://dejure.org/1991,5768)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - BReg. 2 Z 171/90 (https://dejure.org/1991,5768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sondereigentum an Garagenstellplätzen; Abgrenzung des Stellplatzes durch Maschendrahtzaun; Recht auf Durchgang durch das abgegrenzte Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 722
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 29/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Tiefgarage; Zustimmung;

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1991 - BReg. 2 Z 171/90
    Die körperliche Abgrenzung zwischen zwei Räumen wirkt sich nämlich als Gestaltung beider und damit auch als Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums aus (Senatsbeschluß vom 16.5.1986 - BReg. 2 Z 29/86 - teilweise abgedruckt in …
  • BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87

    Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1991 - BReg. 2 Z 171/90
    Bei der genannten gesetzlichen Bestimmung handelt es sich, wie sich aus ihrem Wortlaut ergibt, nur um eine Sollvorschrift (BGH NJW 1990, 1111 f.; …
  • OLG Köln, 16.04.2008 - 16 Wx 33/08

    WEG -Recht - Entfernung eines Zaunes auf dem eines Sondernutzungsrechts

    Es entspricht einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, die auch vom Senat geteilt wird, dass für eine Beeinträchtigung, die über das Maß der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG hinausgeht, bereits eine nicht ganz unerhebliche Veränderung des optischen Eindrucks einer Anlage ausreicht (beispielsweise Senat vom 10.06.2005, OLGR 2005, 701; Senat vom 12.01.2000 - 16 Wx 149/99; BayObLG, NJW-RR 91, 722; OLG Düsseldorf NJWE-MieR 1997, 111; Bärmann/Pick, WEG (a.F.), 16. Aufl., § 22 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00

    Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

    Das Fehlen einer hinreichend dauerhaften Markierung wäre dann unschädlich, weil § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG nur eine Soll-Vorschrift beinhaltet (BayObLGZ 1989, 447/450; BayObLG NJW-RR 1991, 722).

    Es handelt sich deshalb um eine Maßnahme, die die übrigen Eigentümer entweder als zulässigen Gebrauch des Sondereigentums (Staudinger/Bub WEG § 22 Rn. 36) oder als bauliche Veränderung (aaO Rn. 142; BayObLG NJW-RR 1991, 722) grundsätzlich hinnehmen müssen.

  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem

    Zwar darf grundsätzlich kein anderer Wohnungseigentümer den Stellplatz eines Wohnungseigentümers betreten oder befahren (BayObLG WuM 1991, 306).

    In dem vom Senat am 6.2.1991 (WuM 1991, 306) entschiedenen Fall hatte das Landgericht in der Anbringung eines Maschendrahtzaunes zwischen den Stellplätzen keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung gesehen; der Senat hat keinen Anlaß gesehen, dies aus Rechtsgründen zu beanstanden.

  • BayObLG, 08.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Beseitigungsanspruch bei Einfriedung eines Teifgaragenstellplatzes

    Zwar darf grundsätzlich kein anderer Wohnungseigentümer den Stellplatz eines Wohnungseigentümers betreten oder befahren (BayObLG WuM 1991, 306).

    In dem vom Senat am 6.2.1991 (WuM 1991, 306) entschiedenen Fall hatte das Landgericht in der Anbringung eines Maschendrahtzaunes zwischen den Stellplätzen keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung gesehen; der Senat hat keinen Anlaß gesehen, dies aus Rechtsgründen zu beanstanden.

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