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   BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91   

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https://dejure.org/1991,1153
BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91 (https://dejure.org/1991,1153)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91 (https://dejure.org/1991,1153)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - BReg. 2 Z 4/91 (https://dejure.org/1991,1153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5; ZVG § 155 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 723
  • ZIP 1991, 812
  • DB 1991, 1770
  • Rpfleger 1991, 332
  • BayObLGZ 1991, 93
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Die von der Klägerin zur Begründung ihrer abweichenden Meinung herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Januar 1990 (ZMR 1990, 189 f) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Februar 1991 (ZIP 1991, 812 ff m.krit.Anm. Hintzen in EWiR § 155 ZVG 1/91, 623) sind zu § 155 Abs. 1 ZVG ergangen und für den Konkurs nicht unmittelbar einschlägig.
  • BGH, 20.11.2008 - V ZB 81/08

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

    Dass bei der Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum das laufende Hausgeld eine Ausgabe der Verwaltung bildet und damit unabhängig von der Erzielung von Einkünften aus der Verwaltung zu bezahlen ist, war für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2007 nicht umstritten (BayObLGZ 1991, 93 f.; 1999, 99, 101 f.; OLG Hamburg OLGZ 1993, 431 f.; LG Darmstadt Rpfleger 1977, 332; LG Köln Rpfleger 1987, 325 m. Anm. Meyer-Stolte; AG Dorsten ZMR 1977, 383; Stöber, aaO, § 152 Rdn. 19.3; Haarmeyer/Wutzke/ Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, 4. Aufl., § 155 ZVG Rdn. 5; Steiger, Rpfleger 1985, 474 ff.).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 33/99

    Ungerechtfertigte Bereicherung bei Zahlung von vor der Anordnung der

    Zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinn dieser Vorschrift gehören nach allgemeiner Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 WEG (BayObLGZ 1991, 93/94 m.w.N.; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. Rn. 42, Bärmann/Pick WEG 7. Aufl. Rn. 102, Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. Rn. 35, jeweils zu § 16; Staudinger/Bub BGB 12. Aufl. § 28 WEG Rn. 217; Palandt/Bassenge BGB 58. Aufl. § 16 WEG Rn. 9b).

    Der Senat hat die Rechtslage insoweit in seiner Entscheidung vom 14.2.1991 (BayObLGZ 1991, 93) anders beurteilt (ebenso OLG Karlsruhe WE 1990, 105 und OLG Köln WuM 1993, 702).

    In dem Konkursfall hat der Bundesgerichtshof bereits darauf hingewiesen, daß an der gegenteiligen Ansicht des Senats (BayObLGZ 1991, 93) für den Fall der Zwangsverwaltung wohl nicht festgehalten werden könne (BGH NJW 1994, 1866/1867).

  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

    (2) Wohngeldschulden rühren aus der Verwaltung der Eigentumswohnung und des gemeinschaftlichen Eigentums her (vgl. § 16 Abs. 2 WEG; BayObLGZ 1991, 93 f.).
  • OLG Köln, 19.10.1992 - 16 Wx 146/92
    Entscheidend ist nicht, auf welchen Zeitraum die Beträge sich beziehen, sondern der Zeitpunkt der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs (OLG Karlsruhe, WuM 1990, 168; BayObLG NJW-RR 1991, 723).

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluß vom 10.01.1990 (WuM 1990, 168/169; ihm nachfolgend auch das BayObLG in seinem Beschluß vom 14.02.1991; [NJW-RR 1991, 723] sowie das OLG Düsseldorf in seinem Beschluß vom 10.08.1990, [NJW-RR 1991, 724] für die Zahlung einer Sonderumlage) zu Recht die Auffassung vertreten, nach Einbeziehung nicht geleisteter Vorschüsse in die Jahresabrechnung und Billigung dieser Jahresabrechnung durch die Wohnungseigentümer während der Beschlagnahme sei allein dieser Eigentümerbeschluß Rechtsgrundlage für die Durchsetzung auch bereits aufgrund eines Eigentümerbeschlusses über den Wirtschaftsplan vor der Beschlagnahme geschuldeter Beträge.

    Was eine zweifache Vollstreckungsmöglichkeit desselben Anspruchs aufgrund zweier verschiedener Titel durch die Antragstellerin anbelangt, ist der Beschwerdeführerin zuzugeben, daß nach der bereits zitierten jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Beschluß über die Jahresabrechnung den auf den Wirtschaftsplan für das Jahr 1989 fußenden Vorschußanspruch als Rechtsgrund zwar überholt hat (vgl. insbesondere BayObLG, NJW-RR 1991, 723, [724]); dies bedeutet aber nicht ohne weiteres, daß aus dem Vollstreckungsbescheid nicht mehr vollstreckt werden kann und dieser somit kraftlos geworden ist.

  • OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03

    Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche

    Ist Gegenstand der Zwangsverwaltung ein Wohnungseigentum, so gehören zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinne des § 155 Abs. 1 ZVG nach einhelliger Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gem. § 16 Abs. 2 WEG (BayObLGZ 1991, 93, 94 = NJW-RR 1991, 723; 1999, 99 = FGPrax 1999, 138; OLG Hamburg OLGZ 1993, 431; OLG Köln WuM 1993, 702; KG WE 2001, 9; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16, Rdnr. 102; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 152, Anm. 16.2).
  • AG Kerpen, 08.12.1998 - 15 II 44/98

    Anfechtungsrecht und Stimmrecht des Zwangsverwalters unter Bezugnahme der

    Dieser Auffassung hat sich das BayObLG (Beschluß vom 14.2.1991 - 2Z BR 4/91 -, BayObLGZ 1991, 93 = WuM 1991, 308 = NJW-RR 1991, 723 = Rpfleger 1991, 332 = ZIP 1991, 812) angeschlossen (vgl. dort auch weitere Nachweise zu der wohl herrschenden Auffassung; wie das BayObLG auch: Pick, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdn. 102; Bub, a.a.O., § 28 Rdn. 217 mit m.w. Nachw.; ebenso auch Zeller/Stöber, ZVG, 15. Aufl., § 155 Rdn. 4 in Verbindung mit § 152 Rdn. 16).

    Kann daher die Verpflichtung zur Zahlung von Vorschüssen nach dem Wirtschaftsplan auch nach erfolgter Abrechnung noch fortbestehen, so bildet - entgegen der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe und des BayObLG (Beschluß vom 14.2.1991 - 2Z BR 4/91 -, WuM 1991, 308 = NJW-RR 1991, 723) - die Beschlußfassung über die Abrechnung keinen Grund, den Zwangsverwalter solche Beträge vorweg befriedigen zu lassen, welche schon vom Eigentümer der beschlagnahmten Wohnung geschuldet wurden (und noch von diesem verlangt werden können).

  • OLG Köln, 26.08.2005 - 16 Wx 15/05

    Beschwerdebefugnis des neu bestellten Verwalters im gerichtlichen Verfahren über

    Er ist daher befugt, Beschlüsse, die den wirtschaftlichen Bestand des Wohnungseigentums betreffen, wie dies bei der Bestellung eines Verwalters der Fall ist, gegebenenfalls anzufechten (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 723; Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 43 Rdn. 92).
  • OLG Zweibrücken, 27.07.2005 - 3 W 167/04

    Wohnungseigentum: Haftung für Wohngeldansprüche in der Zwangsverwaltung der

    Der Wohnungseigentümer kann neben dem Zwangsverwalter in Anspruch genommen werden (vgl. OLG Köln, Der Wohnungseigentümer 1989, 30, 31; Bärmann/Pick, WEG, 15. Aufl., § 16 Rdnr. 36; Staudinger/Bub, WEG 12. Aufl., § 28 Rdnr. 221; offen gelassen BayObLG NJW-RR 1991, 723, 724).
  • OLG Hamburg, 15.06.1999 - 8 U 214/98

    Voraussetzungen der Annahme eines fahrlässigen Handelns eines Zwangsverwalters;

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  • KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07

    Wohnungseigentum: Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Antragsgegner im

  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 131/98

    Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Eigentümerversammlung

  • OLG Köln, 29.05.1995 - 16 Wx 44/95

    Anforderungen an die Eigenschaft eines Voreigentümers als Schuldner der von ihm

  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 92/98

    Vermögen eines Wohnungseigentümers im Konkursverfahren

  • LG Halle, 27.01.2006 - 2 T 293/05

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Auskehrung von Beträgen für Lasten des

  • AG Berlin-Neukölln, 23.05.2005 - 70 II 222/04

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers;

  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94

    Schuldner einer Zahlungsverpflichtung aus der Jahresgesamt- und

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 49/93

    Unterscheidung zwischen der Bauherrenphase und der Zeit der

  • BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91

    Rechtsmissbräuliche Verzögerung der Genehmigung einer Jahresabrechnung

  • BayObLG, 15.12.1994 - 2Z BR 115/94

    Verjährungsfrist für Ansprüche aus der genehmigten Jahresabrechnung

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