Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.10.1990 - 4 RE-Miet 1/88   

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https://dejure.org/1990,2183
OLG Schleswig, 04.10.1990 - 4 RE-Miet 1/88 (https://dejure.org/1990,2183)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.10.1990 - 4 RE-Miet 1/88 (https://dejure.org/1990,2183)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Oktober 1990 - 4 RE-Miet 1/88 (https://dejure.org/1990,2183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Betriebskostennachforderung; Heizkostenabrechnung; Abrechnungszeitraum; Ablesezeitraum; Mieterwechsel; Zwischenablesung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535, § 536; HeizkostenV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 78
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.1990 - 4 REMiet 1/88
    Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung von (restlichen) Nebenkosten wird nach Rechtsprechung und Literatur (statt aller: BGH, NJW 1982, 573 f. m. weit. Nachw.) grundsätzlich erst mit der Erteilung einer "ordnungsgemäßen Abrechnung" fällig, die den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen bzw. den für sie von Gesetzen wegen geltenden Bestimmungen entspricht.
  • BGH, 09.04.1986 - VIII ZR 133/85

    Betreiben der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.1990 - 4 REMiet 1/88
    Über die Frage, ob eine derartige "Korrektur" auch im Falle der Beklagten zu erfolgen hat, obwohl sie nur in derselben Liegenschaft umgezogen sind, hat das Landgericht zu befinden - Im übrigen entzieht sich die Verteilung von Heizkosten jedenfalls schon wegen der Eigenart der Verteilerschlüssel und wegen einer bislang nicht hinreichend exakten Meßtechnik (vgl. auch BGH, WuM 1986, 214 ) einer absoluten Richtigkeit im Sinne der Mathematik vermag somit auch keine "Pfennig-Gerechtigkeit" zu gewährleisten.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.05.1990 - 9 RE-Miet 1/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3233
OLG Karlsruhe, 22.05.1990 - 9 RE-Miet 1/90 (https://dejure.org/1990,3233)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.05.1990 - 9 RE-Miet 1/90 (https://dejure.org/1990,3233)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Mai 1990 - 9 RE-Miet 1/90 (https://dejure.org/1990,3233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung; Eigenbedarf; Gesellschaft; BGB-Gesellschaft; Nutzungsrecht

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3278
  • NJW-RR 1991, 78 (Ls.)
  • DB 1990, 1709
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15

    Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters

    aa) Vor der mit Urteil vom 29. Januar 2001 (II ZR 331/00, BGHZ 146, 341) erfolgten Einführung der Teilrechtsfähigkeit einer (Außen-)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts stand nicht ernsthaft in Frage, dass sich die gesamthänderisch verbundenen Gesellschafter, die mangels eigener Rechtsfähigkeit der Gesellschaft die Vermieterstellung einnahmen, gemäß dem damals noch geltenden § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB aF auf den Eigenbedarf eines Gesellschafters berufen konnten (OLG Karlsruhe, NJW 1990, 3278; LG Berlin, GE 1997, 240; GE 1988, 201 ff.; Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 564b Rn. 44; Palandt/Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 564b BGB Rn. 44; Staudinger/Sonnenschein, BGB, Neubearb. 1997, § 564b Rn. 66; Emmerich/Sonnenschein/Weitemeyer, Miete, 7. Aufl., § 564b Rn. 39; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 7. Aufl., § 564b BGB Rn. 47; Blank/Börstinghaus, Miete, 1. Aufl., § 564b BGB Rn. 35; Soergel/Heintzmann, BGB, Stand: Frühjahr 1997, § 564b Rn. 46; Lammel, Wohnraummietrecht, 1. Aufl., § 564b BGB Rn. 59; Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. IV 67 [für die Personenhandelsgesellschaft]; wohl auch Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., RN. IV 133 [aA nur für Personenhandelsgesellschaften]).

    Vor der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der (Außen-)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts galt entsprechendes auch für eine solche Vermietermehrheit (vgl. etwa OLG Karlsruhe, NJW 1990, 3278; Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 564b Rn. 44; Palandt/Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 564b Rn. 44; Soergel/Heintzmann, BGB, Frühjahr 1997, § 564b Rn. 46; Staudinger/Sonnenschein, BGB, Bearb. 1997, § 564b Rn. 66; Staudinger/Rolfs, Neubearb. 2003, § 573 Rn. 56; Hinz in Dauner-Lieb/Heidel/Ring, BGB, 1. Aufl., § 573 Rn. 27; Schmid/Gahn, Mietrecht, 2006, § 573 Rn. 27 mwN; Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl. § 573 Rn. 65; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 8. Aufl., § 573 BGB Rn. 44; jeweils mwN; Jacoby, ZMR 2001, 409, 412).

  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines

    b) Entgegen der Ansicht der Revision folgt daraus, dass eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB voraussetzt, dass der Vermieter die Räume "für sich", seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt, nicht, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Kündigung eines Mietvertrages nur auf einen Eigenbedarf der Gesellschaft selbst stützen kann; die Kündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist vielmehr, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, grundsätzlich auch wegen des Eigenbedarfs eines Gesellschafters zulässig (BeckOK-BGB/Reick, Stand März 2007, § 573 Rdnr. 39; MünchKommBGB/Häublein, 4. Aufl., § 573 Rdnr. 67; Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 573 Rdnr. 26; Staudinger/Rolfs, BGB [2006], § 573 Rdnr. 70; Emmerich/Sonnenschein/Haug, Miete, 8. Aufl., § 573 Rdnr. 37; Schmid/Gahn, Mietrecht, 2006, § 573 Rdnr. 27; Sonnenschein in Festschrift für Kraft, 1998, S. 607, 625 f.; Jacoby, ZMR 2001, 409, 412; Kraemer, NZM 2002, 465, 468; Weitemeyer, ZMR 2004, 153, 165 f.; vgl. OLG Karlsruhe NJW 1990, 3278; OLG Köln WuM 2003, 465, 466; aA Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 573 Rdnr. 46; differenzierend Harke, ZMR 2002, 405, 407 f.).
  • BGH, 06.07.1994 - VIII ARZ 2/94

    Eigenbedarf des Erwerbers von Mit- bzw. Sondereigentum

    d) Die zuletzt genannte Auffassung, der sich auch das Bayerische Oberste Landesgericht anschließen möchte, hat in der Rechtsprechung Zustimmung gefunden (OLG Karlsruhe WuM 1990, 330 [OLG Karlsruhe 22.05.1990 - 9 REMiet 1/90]; LG München WuM 1991, 591; AG Stuttgart Bad-Cannstatt WuM 1990, 353; für mindestens entsprechende Anwendung LG Stuttgart WuM 1991, 555 [LG Stuttgart 11.06.1991 - 2 T 385/91]; mit anderer Begründung AG Frankfurt WuM 1981, 233).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.1992 - 9 REMiet 1/92

    Unzulässige Umgehung der Wartefrist für Eigenbedarfskündigung durch

    Angesichts des geringen Schutzes der Beteiligten und der Schwierigkeiten bei der Finanzierung eines Kaufs durch eine BGB -Gesellschaft, wie er dem Rechtsentscheid des Senats vom 22.05.1990 (NJW 1990, 3278 ) zugrunde lag, ist mit einer diese Schwierigkeiten vermeidenden Konstruktion wie der vorliegenden in Zukunft häufiger zu rechnen (vgl. Pause, Umwandlung von Altbauten: Bruchteilseigentum statt Wohnungseigentum?, in: NJW 1990, 807 ff); dies umso mehr, als in Ballungsgebieten die Wartefrist auf 5 Jahre verlängert worden ist und nach dem Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30.06.1992 (GmS-OGB/1791) die Aufteilung in Wohnungseigentum erheblich einfacher und damit häufiger sein wird.

    Anders schließlich auch als im Rechtsentscheid des Senats vom 22.05.1990 (aaO.) betreffend den Kauf durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit den geringeren Schutzmöglichkeiten für die Beteiligten entschieden, ist im vorliegenden Fall insbesondere angesichts der vorherigen Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung, der schon jetzt sachenrechtlich wirksamen Aufteilung der Nutzung und der schuldrechtlichen Sicherung der Teilungserklärung eine Umgehung anzunehmen.

  • BVerfG, 23.03.1998 - 1 BvR 2231/97

    Überspannung der Anforderungen an eine Kündigung nach § 564b Abs. 4 BGB

    Bei einer Mehrheit von Vermietern genügt es jedoch, wenn der Eigenbedarf nur bei einem von ihnen gegeben ist (vgl. z. B. Palandt, Kommentar zum BGB, § 564 b Rn. 44; Ermann, Handkommentar zum BGB, § 564 b Rn. 17; Münchener Kommentar zum BGB, § 564 b Rn. 58; LG Hamburg, DWW 1991, S. 189; OLG Karlsruhe, NJW 1990, S. 3278; LG München, WuM 1990, S. 211).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 19.01.1990 - 17 S 345/89   

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https://dejure.org/1990,7639
LG Frankfurt/Main, 19.01.1990 - 17 S 345/89 (https://dejure.org/1990,7639)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.01.1990 - 17 S 345/89 (https://dejure.org/1990,7639)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Januar 1990 - 17 S 345/89 (https://dejure.org/1990,7639)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 78 (Ls.)
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