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   OLG Koblenz, 09.10.1990 - 3 U 425/90   

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https://dejure.org/1990,6000
OLG Koblenz, 09.10.1990 - 3 U 425/90 (https://dejure.org/1990,6000)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.10.1990 - 3 U 425/90 (https://dejure.org/1990,6000)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - 3 U 425/90 (https://dejure.org/1990,6000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um den Eintritt eines Pflegefalles; Verletzung der krankenhausvertraglich bestehenden Aufklärungspflicht; Von der Krankenkasse abgeschlossener Krankenhausvertrag als Vertrag zugunten Dritter; Reichweite der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 876
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Verbleibt nämlich ein Patient, obwohl er über das Ende der Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkasse wegen Wegfalls der Behandlungsbedürftigkeit unterrichtet wurde und er weiß, daß der Krankenhausträger seine Leistungen nur gegen Bezahlung durch den Patienten selbst erbringt, gleichwohl im Krankenhaus, so gibt er durch schlüssiges Verhalten seinen Willen zu erkennen, einen Vertrag über die weitere stationäre Aufnahme und Betreuung zu dem dafür üblicherweise festgesetzten Pflegesatz zu schließen (BGHZ 102, 107, 111; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877).

    Dazu zählt auch ein rechtzeitiger Hinweis des Krankenhausträgers gegenüber einem Patienten über eine bevorstehende Umstufung von einem stationären Behandlungs- zu einem Pflegefall, damit sich der Patient möglichst frühzeitig auf das Erlöschen der Leistungspflicht der Krankenkasse einstellen kann und vor unnötigen finanziellen Belastungen bewahrt wird (BGHZ 102, 106, 112; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877).

  • OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95

    Frist zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 1994 Abs. Satz 1

    Vielmehr haben der Erblasser und der für ihn handelnde Pfleger/Betreuer ( § 1901 BGB ), zu dessen Aufgabenkreis auch die Aufenthaltsbestimmung und die Sorge für das persönliche Wohl gehörten, zumindest durch schlüssiges Handeln ihren Villen zu erkennen gegeben, nunmehr bis zum Finden eines geeigneten anderen Pflegeplatzes einen unmittelbaren Betreuungsvertrag mit dem Krankenhaus zu schließen, und zwar zu den dafür festgesetzten Pflegesätzen für Pflegefälle (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876/877; Erman/Westermann BGB 9. Aufl. § 328 Rn. 22; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 1991, Rn. 173).
  • OLG Köln, 17.11.2004 - 5 U 44/04

    Anspruch eines Zahnarztes auf Zahlung von Kosten der Interiumsversorgung unter

    Ihre Verletzung löst einen Schadensersatzanspruch aus, der auf Freistellung von Verbindlichkeiten, die sonst nicht eingegangen worden wären, gerichtet ist (BGH VersR 2000, 999 ff, 1002; BGHZ 102, 106, 112; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877; LG Bielefeld VersR 1998, 0LG Köln VersR 1997, 1362).
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