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   OLG München, 08.08.1990 - 1 W 1996/90   

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https://dejure.org/1990,2941
OLG München, 08.08.1990 - 1 W 1996/90 (https://dejure.org/1990,2941)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.1990 - 1 W 1996/90 (https://dejure.org/1990,2941)
OLG München, Entscheidung vom 08. August 1990 - 1 W 1996/90 (https://dejure.org/1990,2941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit für die ärztliche Untersuchung einer Person durch einen sachverständigen Gutachter; Bestimmung des Schutzbreiches der Parteiöffentlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 896
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06

    Grundsatz des fairen Verfahrens - rechtliches Gehör - Anwesenheit Dritter bei der

    Eine ähnliche Ausnahme mag bei einer körperlichen Untersuchung einer Partei bzw. eines Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren unter dem Gesichtspunkt des Grundrechts der Würde des Menschen (Art. 1 GG) gelten (so OLG München, NJW-RR 1991, 896).
  • OLG München, 01.06.2015 - 24 W 881/15

    Anwesenheitsrecht der Gegenpartei bei einer ärztlichen Untersuchung durch einen

    Dies wird damit begründet, dass bei der Untersuchung einer Person durch einen ärztlichen Sachverständigen die Parteiöffentlichkeit hinter den Schutz der Menschenwürde zurückzutreten habe (Thomas/Putzo, a. a. O., § 357 Rn. 1, OLG München, Beschluss vom 08.08.1990 - 1 W 1996/90, NJW-RR 1991, 896, Beschluss vom 15.10.1999 - 1 W 2656/99).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07

    Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme

    Die Mundhöhle ist kein Bereich, bezüglich dessen gemeinhin eine besondere Scheu zur Offenbarung zu bestehen pflegt (vgl. OLG München NJW-RR 1991, 896).
  • OLG Naumburg, 19.10.2012 - 10 U 17/12

    Bereicherungsrecht: Parteiöffentlichkeit für Untersuchungen durch einen

    Es besteht aber keine Parteiöffentlichkeit bei Untersuchungen durch einen ärztlichen Sachverständigen (vgl.: Greger in Zöller, a.a.O. § 402 Rdnr. 5b; OLG München, NJW-RR 91, S. 896).
  • OLG Koblenz, 02.11.2006 - 7 UF 774/05

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsrechtliche Behandlung der krankheitsbedingten

    Ärztliche Untersuchungen greifen in den Intimbereich des Untersuchten ein und haben deshalb grundsätzlich in Abwesenheit dritter Personen stattzufinden; deshalb hat auch eine Partei entgegen § 357 ZPO nicht das Recht, an einer Untersuchung des Prozessgegners durch einen medizinischen Sachverständigen teilzunehmen (allgemeine Meinung; vgl. OLG München, NJW-RR 1991, 896; OLG Köln, NJW 1992, 1568; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 402, Rdn. 5a; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 357, Rdn. 4).
  • SG Osnabrück, 03.11.2011 - S 5 SO 97/11

    Zu Leistungen der Eingliederungshilfe gehören gem. § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. §

    Dies gilt jedoch nicht für ärztliche Untersuchungen, da unter dem Gesichtspunkt des Grundrechts der Würde des Menschen (Art. 1 GG) insoweit kein Recht auf Parteiöffentlichkeit besteht (vgl. OLG München, Beschluss vom 8.8.1990 - 1 W 1996/90; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.2.2006 - L 4 B 33/06 SB).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 8 W 7/10

    Ablehnung des ärztlichen Sachverständigen

    Eine solche Untersuchung ist generell ein so starker Eingriff in die persönlichkeitsgebundene Intimsphäre des Patienten, dass die Anwesenheit des Prozessgegners oder eines Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten gestattet werden kann (vgl. u. a. OLG München NJW-RR 1991, 896; OLG Köln NJW 1992, 1568; OLG Hamm MedR 2004, 60; Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl., Rn 5 zu § 406 ZPO; Martis-Winkhart, Arzthaftpflichtrecht, 3. Aufl, Kapitel S Rn 128 m .
  • OLG Köln, 30.10.2009 - 5 U 112/08

    Recht auf Anwesenheit des Ehegatten bei ärztlicher Begutachtung

    Bei Ermittlungen eines Sachverständigen zur Vorbereitung seines Gutachtens gilt der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit (§ 357 ZPO) entsprechend (vgl. Zöller/Greger, ZPO 27. Aufl. § 357 Rdn. 1 m.w.Nachw.), wobei bei der klinischen Untersuchung einer Partei durch einen medizinischen Sachverständigen - um die es im Streitfall geht - kein Teilnahmerecht des Prozessgegners besteht (OLG München NJW-RR 1991, 896; OLG Köln NJW 1992, 1568 f.).
  • OLG Koblenz, 15.03.2011 - 5 W 145/11

    Verfahrensrecht - Beweissicherung bei Störung durch Industrielärm

    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt bei Feststellungen und Untersuchungen eines Sachverständigen im Arzthaftungsprozess, wenn die zu untersuchende Person mit Blickrichtung auf Art. 1 Abs. 1 GG einer vom Gericht gebilligten Anwesenheit des beklagten Arztes widerspricht, betrifft eine andere Verfahrenssituation als die hier entscheidungserhebliche (vgl. zum Arzthaftungsprozess OLG München NJW-RR 1991, 896 und OLG Köln NJW 1992, 1568).
  • OLG Köln, 08.04.2013 - 17 W 218/12

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zur ärztlichen

    Geht es aber um eine ärztliche Untersuchung des Prozessgegners durch den Sachverständigen, tritt das grundsätzlich bestehend Recht der anderen Prozesspartei, bei dessen Erhebungen anwesend zu sein, nach allgemeiner Ansicht zurück (OLG München NJW-RR 1991, 896; OLG Köln NJW 1992, 1568 = OLGR 1992, 195; OLG Hamm MedR 2004, 60; Zöller/Greger, § 357 Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 28.06.1994 - 9 W 12/94

    Befangenheit eines Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit wegen

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