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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.12.1990 - 6 W 73/90   

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OLG Hamburg, 06.12.1990 - 6 W 73/90 (https://dejure.org/1990,1645)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.1990 - 6 W 73/90 (https://dejure.org/1990,1645)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - 6 W 73/90 (https://dejure.org/1990,1645)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 909
  • MDR 1991, 453
  • ZMR 1991, 143
  • FamRZ 1991, 966 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07

    Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung;

    Die Besitzverhältnisse an der Wohnung, in der die Familie lebt, ändern sich im Regelfall nicht, wenn das Kind volljährig wird und mit seinen Eltern weiter zusammenwohnt (OLG Hamburg NJW-RR 1991, 909; KG NJW-RR 1994, 713, 714; Zöller/Stöber aaO § 885 Rdn. 7; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 885 Rdn. 20; Musielak/Lackmann aaO § 885 Rdn. 9; a.A. LG Heilbronn DGVZ 2005, 167; Bunn, NJW 1988, 1362, 1364; Riecke, DGVZ 2006, 81, 83).
  • AG Wiesbaden, 21.05.2015 - 92 C 1677/15

    Räumungsverfügung gegen das erwachsene Kind des Mieters?

    Diese Kinder haben nach sozialer Anschauung keine volle tatsächliche Sachherrschaft bzgl. der elterlichen Wohnung oder Teilen derselben, sondern sind als Besitzdiener im Sinne des § 855 BGB zu betrachten (vgl. BGH, Beschluss vom 19.03.2008 -I ZB 56/07; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.12.1990 -6 W 73/90; AG Wuppertal, Beschluss vom 17.06.- 44 M 4044/13; AG Fürth, Beschluss vom 25.10.2002 - 3 M 3433/02- FamRZ 2003 1946).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06

    Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabes ist davon auszugehen, dass Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, auch wenn sie volljährig geworden sind, typischerweise in der elterlichen Wohnung kein Zimmer "innehaben", weil sie nicht in der von § 3 Abs. 1 Satz 2 ZwStS geforderten rechtlich abgesicherten Weise verfügungsbefugt, sondern lediglich Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB, also nicht einmal Besitzer sind (vgl. VG Weimar, Urt. v. 27.09.2006 - 6 K 5509/04 -, juris, m.w.N.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 05.12.2002 -16 K 3699/01 -, KStZ 2003, 213 - zitiert nach juris; VGH München, Urt. v. 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 11 des Urteils; VG Köln, Urt. v. 14.02.2007 - 21 K 2275/06 - Juris; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 06.12.1990 - 6 W 73/90 -, NJW-RR 1991, 909 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.06.1970 - III C 33.69 -, BVerwGE 35, 297 - zitiert nach juris).

    Der Umstand, dass ein Kind volljährig wird und ein Studium an einem anderen Ort aufnimmt, führt nicht gleichsam zu einer "Umwidmung" des elterlichen Aufwandes in einen solchen des Kindes; auch an der Besitzdienerstellung des Kindes hinsichtlich des Zimmers ändert sich grundsätzlich nichts (vgl. Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 06.12.1990 - 6 W 73/90 -, NJW-RR 1991, 909 - zitiert nach juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06

    Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabes ist davon auszugehen, dass Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, auch wenn sie volljährig geworden sind, typischerweise in der elterlichen Wohnung kein Zimmer "innehaben", weil sie nicht in der von § 3 Abs. 1 Satz 2, 3 ZwWStS geforderten rechtlich abgesicherten Weise verfügungsbefugt, sondern lediglich Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB, also nicht einmal Besitzer sind (vgl. VG Weimar, 27.09.2006 - 6 K 5509/04 -, juris, m.w.N.; VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 -16 K 3699/01 -, KStZ 2003, 213 - zitiert nach juris; VGH München, 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 11 des Urteils; VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06 -, juris; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn. 7; OLG Hamburg, 06.12.1990 - 6 W 73/90 -, NJW-RR 1991, 909 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, 18.06.1970 - III C 33.69 -, BVerwGE 35, 297 - zitiert nach juris).

    Der Umstand, dass ein Kind volljährig wird und ein Studium an einem anderen Ort aufnimmt, führt nicht gleichsam zu einer "Umwidmung" des elterlichen Aufwandes in einen solchen des Kindes; auch an der Besitzdienerstellung des Kindes hinsichtlich des Zimmers ändert sich grundsätzlich nichts (vgl. Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn.7; OLG Hamburg, 06.12.1990 - 6 W 73/90 -, NJW-RR 1991, 909 - zitiert nach juris).

  • VG Weimar, 27.09.2006 - 6 K 5509/04

    Kommunale Steuern; Rechtswidrigkeit einer Zweitwohnungssteuer für Studierende mit

    Dies gilt nicht nur für minderjährige, sondern - wenn auch mit eigener Haushaltsführung - auch für erwachsene Kinder, die weiterhin in der elterlichen Wohnung in dem ihnen zugewiesenen Zimmer wohnen und Gemeinschaftseinrichtungen wie Küche und Bad etc. mitbenutzen (OLG Hamburg, Entscheidung vom 6. Dezember 1999 - 6 W 73/90 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 3; unter verfassungsgerichtlichen Gesichtspunkten bestätigt von BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 59/91 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 4; vgl auch KG Berlin, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 1 W 6068/93 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 5 - Meier/Juhre, Aktuelle Problemfragen im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer bei Studierenden, KStZ 2005, 46, 48 und KStZ 2005, 167, 169).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 280/05

    Keine Zweitwohnungssteuer in den "Kinderzimmerfällen"

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabes ist davon auszugehen, dass Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, auch wenn sie volljährig geworden sind, typischerweise in der elterlichen Wohnung kein Zimmer "innehaben", weil sie nicht in der von § 3 Abs. 1 Satz 2, 3 ZwStS geforderten rechtlich abgesicherten Weise verfügungsbefugt, sondern lediglich Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB, also nicht einmal Besitzer sind (vgl. VG Weimar, 27.09.2006 - 6 K 5509/04 -Juris, m.w.N.; VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 3699/01 -, KStZ 2003, 213 - zitiert nach juris; VGH München, 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 11 des Urteils; VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06 - juris; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn. 7; OLG Hamburg, 06.12.1990 - 6 W 73/90 -, NJW-RR 1991, 909 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, 18.06.1970 - III C 33.69 -, BVerwGE 35, 297 - zitiert nach juris).

    Der Umstand, dass ein Kind volljährig wird und ein Studium an einem anderen Ort aufnimmt, führt nicht gleichsam zu einer "Umwidmung" des elterlichen Aufwandes in einen solchen des Kindes; auch an der Besitzdienerstellung des Kindes hinsichtlich des Zimmers ändert sich grundsätzlich nichts (vgl. Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn. 7; OLG Hamburg, 06.12.1990 - 6 W 73/90 -, NJW-RR 1991, 909 - zitiert nach juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06

    Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten,

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabes ist davon auszugehen, dass Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, auch wenn sie volljährig geworden sind, typischerweise in der elterlichen Wohnung kein Zimmer "innehaben", weil sie nicht in der von § 3 Abs. 1 Satz 2 ZwStS geforderten rechtlich abgesicherten Weise verfügungsbefugt, sondern lediglich Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB, also nicht einmal Besitzer sind (vgl. VG Weimar, Urt. v. 27.09.2006 - 6 K 5509/04 -, juris, m.w.N.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 05.12.2002 -16 K 3699/01 -, KStZ 2003, 213 - zitiert nach juris; VGH München, Urt. v. 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 11 des Urteils; VG Köln, Urt. v. 14.02.2007 - 21 K 2275/06 -, juris; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 06.12.1990 - 6 W 73/90 -, NJW-RR 1991, 909 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.06.1970 - III C 33.69 -, BVerwGE 35, 297 - zitiert nach juris).

    Der Umstand, dass ein Kind volljährig wird und ein Studium an einem anderen Ort aufnimmt, führt nicht gleichsam zu einer "Umwidmung" des elterlichen Aufwandes in einen solchen des Kindes; auch an der Besitzdienerstellung des Kindes hinsichtlich des Zimmers ändert sich grundsätzlich nichts (vgl. Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn.7; OLG Hamburg, Beschl. v. 06.12.1990 - 6 W 73/90 -, NJW-RR 1991, 909 - zitiert nach juris).

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 3699/01

    Zweitwohnungssteuer für die Nutzung eines Zimmers im elterlichen Wohnhaus;

    Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 6. Dezember 1990 - 6 W 73/90 -, ZMR 1991, S. 143.
  • OLG Frankfurt, 23.06.2003 - 26 W 24/03

    Zwangsvollstreckung: Zwangsräumungstitel gegen beide Ehepartner

    In Rechtsprechung und Lehre wird bzw. wurde zum Teil noch die Auffassung vertreten, ein gegen den Mieter einer Wohnung erwirkter Räumungstitel rechtfertige auch die Zwangsräumung gegen dessen Ehepartner (OLG Ffm., MDR 1969, 853; OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 909; OLG Hamm, NJW 1956, 1681; OLG Köln, NJW 1958, 598; Schuschke, NZM 1998, 58, 61; Schilken, DGVZ 1988, 49, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1998 - 3 W 192/98

    Reichweite eines Räumungstitels bei Wohnungsmitbesitz

    Mit der im Vordringen befindlichen Auffassung (OLG Hamburg, ZMR 1991, 143 ; MDR 1993, 274 ; KG MDR 1994, 162; LG Kiel, DGVZ 1992, 42; Zöller-Stöber, ZPO 18. Aufl., Rn. 5 e; Baumbach-Hartmann, ZPO 51. Aufl., § 885 Rn. 15) hält der Senat grundsätzlich einen Räumungstitel gegen jeden Besitzer einer Wohnung für erforderlich, weil durch die nach § 885 Abs. 1 ZPO durchzuführende Zwangsvollstreckung auch der "Mitbesitzer" aus dem Besitz gesetzt wird und durch die Räumungsvollstreckung das Grundrecht auch des Mitbesitzers auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG ) tangiert wird (vgl. insoweit KG in MDR 1994, 162, 163).
  • OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluß

  • OLG Hamburg, 19.08.1992 - 6 W 49/92

    Räumungsvollstreckung; Räumungstitel; Mitbesitzer von Mieträumen;

  • LG Lüneburg, 12.02.1998 - 1 S 244/97

    Rechtsschutzinteresse für eine Räumungsklage gegenüber Minderjährigen im Falle

  • VG Dresden, 10.07.2007 - 2 K 374/07

    Dresdner Studenten klagen erfolgreich gegen Zweitwohnungssteuer

  • VG Dresden, 10.07.2007 - 2 K 373/07

    Dresdner Studenten klagen erfolgreich gegen Zweitwohnungssteuer

  • VG Dresden, 10.07.2007 - 2 K 376/07

    Dresdner Studenten klagen erfolgreich gegen Zweitwohnungssteuer

  • VG Weimar, 20.06.2007 - 6 E 492/07

    Kommunale Steuern; Heranziehung Studierender und Auszubildender zur

  • AG Ahaus, 30.03.2022 - 6 M 222/22

    Räumungsvollstreckung, Familienangehörige

  • LG Hamburg, 27.06.1991 - 316 T 60/91
  • LG Berlin, 13.03.1992 - 64 S 336/91
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Rechtsprechung
   AG Neuss, 11.12.1990 - 32 C 374/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5128
AG Neuss, 11.12.1990 - 32 C 374/90 (https://dejure.org/1990,5128)
AG Neuss, Entscheidung vom 11.12.1990 - 32 C 374/90 (https://dejure.org/1990,5128)
AG Neuss, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 32 C 374/90 (https://dejure.org/1990,5128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 909
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