Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.11.1990

Rechtsprechung
   LG München I, 26.09.1990 - 31 S 20071/89   

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https://dejure.org/1990,3409
LG München I, 26.09.1990 - 31 S 20071/89 (https://dejure.org/1990,3409)
LG München I, Entscheidung vom 26.09.1990 - 31 S 20071/89 (https://dejure.org/1990,3409)
LG München I, Entscheidung vom 26. September 1990 - 31 S 20071/89 (https://dejure.org/1990,3409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Formaldehyd in Mieträumen (IBR 1991, 522)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 975
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89

    Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel

    Das hätte nämlich zur Folge, daß der Käufer des Hauses, um gefahrlos in diesem leben zu können, ohne Rücksicht auf die Jahreszeit und die Witterungsverhältnisse die Raumtemperatur und die relative Luftfeuchtigkeit ständig messen und konstant halten und jede Stunde, auch im Winter, die Fenster öffnen müßte, um den zur Schadstoffminderung notwendigen Luftwechsel herbeizuführen (vgl. LG München I NJW-RR 1991, 975, 976).
  • KG, 26.02.2004 - 12 U 1493/00

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch

    Ob Schimmelpilzbildung in Mieträumen eine Gesundheitsgefährdung i. S. d. § 544 BGB darstellt, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (bejahend LG Düsseldorf, WuM 1989, 13; LG München, NJW-RR 1991, 975, 976; AG Köln, WuM 1986, 94; verneinend KG, KG-Report 2004, 81, AG Osnabrück, WuM 1984, 199; differenzierend LG Mannheim, WuM 1988, 360 f.).
  • LG Duisburg, 23.01.2001 - 23 S 359/00

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Gesundheitsgefährdung ;

    Ein derartiger Schimmelpilzbefall stellt grundsätzlich, wenn er - wie hier - in nennenswertem Umfang auftritt, eine Gesundheitsgefährdung dar (vgl. LG München, NJW-RR 1991, 975; AG Köln, WuM 1986, 94; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl. 1999, § 544 BGB Rn. 19; a.A.: AG Osnabrück, WuM 1984, 199).
  • LG Oldenburg, 07.10.1999 - 9 S 731/99

    Beendigung des Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung wegen Schimmelbildung

    Ob eine Schimmelbildung in nennenswerten Umfang schon grundsätzlich als möglicher Auslöser von allergischen und asthmatischen Krankheiten als gesundheitsgefährdend anzusehen ist (so LG München NJW-RR 1991, 975) kann hier dahingestellt bleiben, denn die Beklagte ist ausweislich der ärztlichen Bescheinigung des ... vom 22.12.1995 gegen Hausstaubmilben allergisch, deren Wachstum durch Feuchtigkeit vermehrt wird.
  • LG Mainz, 14.11.1997 - 3 T 102/97
    Allerdings wäre dies bei in nennenswertem Umfang auftretendem Schimmel auch nicht erforderlich, da in einem solchen Fall die Gefährdung zu bejahen ist (LG München, NJW-RR 91, 975).
  • AG Berlin-Neukölln, 05.10.2000 - 6 C 586/99
    Dies hat das Landgericht München bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1991 ebenfalls so gesehen (LG München, NJW-RR 1991, 975, 976).
  • LG Berlin, 11.06.1998 - 62 S 10/98
    Schließlich hilft der Bekl. auch nicht der Verweis auf das Urteil des LG München I, NJW-RR 1991, 975f. Soweit das LG in diesem Urteil zu dem Ergebnis gelangt ist, dass Schimmel allgemein Krankheiten aus dem allergischen und asthmatischen Formenkreis hervorrufen oder zumindest auslösen kann, außerdem zu den cancerogenen Stoffen gerechnet werden muss, handelt es sich dabei um eine Tatsachenwürdigung des Gerichts, die mangels hinreichenden Tatsachenvortrags im vorliegenden Verfahren nicht übernommen werden kann.
  • AG Bad Säckingen, 21.08.1992 - 1 C 191/91

    Mietminderung bei den Grenzwert übersteigender Formaldehyd-Belastung der Raumluft

    Die medizinischen Erkenntnisse lassen es richtig erscheinen, bei einer Überschreitung des Wertes von 0, 1 ppm Formaldehyd in der Raumluft, die Mietsache als fehlerhaft im Sinne von § 537 BGB anzusehen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1991, 1077 ; LG München, NJW-RR 1991, 975).
  • LG Lübeck, 04.02.2019 - 14 T 5/19

    Raumluft kontaminiert: Schadensersatz nur bei Kenntnis des Vermieters!

    Wird in einem Innenraum der insoweit geltende Grenzwert von 0, 1 mg/³ überschritten, so liegt ein zur Minderung berechtigender Mangel vor (vgl. LG München, Urteil vom 26. September 1990, Az. 31 S 20071/89; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 13. Aufl., 2017, § 536 Rn. 187 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.11.1990 - 7 U 135/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10234
OLG Hamm, 06.11.1990 - 7 U 135/90 (https://dejure.org/1990,10234)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.1990 - 7 U 135/90 (https://dejure.org/1990,10234)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 1990 - 7 U 135/90 (https://dejure.org/1990,10234)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 975
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 10.01.2005 - 3 W 130/04

    Zum Umfang des Konkurrenzschutzes des Vermieters gegenüber Mieter

    Insbesondere dieser Umstand steht nach Auffassung des OLG Hamm (NJW-RR 1991, 975) der Annahme einer unmittelbaren Nachbarschaft entgegen.
  • OLG Koblenz, 23.12.1994 - 2 U 457/93

    Voraussetzungen einer Konkurrenzschutzpflicht; Umfang eines Vertragsimmanenten

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