Rechtsprechung
BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 112/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Nutzung eines als Hobbyraum qualifizierten Gebäudeteils zur Betreuung einer Kleinkindergruppe; Funktion einer mündlichen Verhandlung in Wohnungseigentumssachen im Verhältnis zu einem Zivilprozess; Notwendigkeit einer Identitätsübereinstimmung zwischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nutzung von Hobby- und Speicherräumen zu Wohnzwecken (IBR 1991, 205)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 5/90
- LG München I, 16.08.1990 - 1 T 10187/90
- BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 112/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 140
- NJW-RR 1991, 140
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 32/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 15.06.1988 - 24 W 1889/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90
Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 28.12.1995 - 2Z BR 95/95
Nutzung eines nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumes als Gästezimmer
Es kann hier nichts anderes gelten als für die Nutzung eines (in der Teilungserklärung so bezeichneten) Speicher- oder Kellerraums, der Teil einer Wohnung und damit eines Wohnungseigentums ist (vgl. BayObLG WuM 1989, 262 ,263 f.; NJW-RR 1991, 140 ).Sie ist gegeben, wenn Räume zum Mittelpunkt der Lebensführung einer Person oder einer Familie gemacht werden; dies setzt wiederum eine entsprechende bauliche Ausstattung der Räume voraus (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 140 ; 1992, 704, 705; WuM 1994, 222).
- OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
Wohnungseigentümerversammlung: Bestimmung der Beschlußfähigkeit; …
Denn die mündliche Verhandlung ist im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftliches Vorbringen ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 3 W 102/01 - BayObLGZ 1990, 173, 175; BayObLG NJW-RR 1991, 140f;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 44 Rdnr. 26 m.w.N.). - BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
Umfang einer Verwaltervollmacht
b) Zu Unrecht beruft sich der Antragsgegner für seine Rechtsansicht auf die Senatsentscheidung vom 11.10.1990 (NJW-RR 1991, 140 f.). - OLG Köln, 17.05.2000 - 16 Wx 76/00
Entscheidungsberufene Richter in Wohnungseigentumssachen
Der Richterwechsel bei der abschließenden Entscheidung ist daher verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OLG Köln FamRZ 92, 200; BayObLG WuM 91, 302; KG NJW-RR 94, 278).
Rechtsprechung
BayObLG, 04.10.1990 - BReg. 2 Z 91/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)
WEG § 15
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Nutzung von Hobby- und Speicherräumen zu Wohnzwecken (IBR 1991, 205)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 140