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   OLG Karlsruhe, 20.03.1992 - 15 U 260/91   

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https://dejure.org/1992,18341
OLG Karlsruhe, 20.03.1992 - 15 U 260/91 (https://dejure.org/1992,18341)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.1992 - 15 U 260/91 (https://dejure.org/1992,18341)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 1992 - 15 U 260/91 (https://dejure.org/1992,18341)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1144
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 10 U 50/22

    Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung;

    Im Rahmen des Anspruchs aus §§ 812 Abs. 1, 123, 142 BGB, ist die sog. Saldotheorie zugunsten der Klägerin dahingehend eingeschränkt, dass sie als Bereicherungsgläubigerin - etwaige - Zurückbehaltungsrechte bzw. Gegenansprüche der Beklagten nicht bereits - etwa im Rahmen eines Antrages auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung - zu berücksichtigen hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1970 - VII ZR 130/68 -, BGHZ 53, 144-149, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2013 - I-22 U 62/13 -, Rn. 159, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. März 1992 - 15 U 260/91, NJW-RR 1992, 1144, beck-online).

    Hier liegt aber keine unberechtigte Zuvielforderung der Klägerin vor, weil ein bereicherungsrechtlicher Anspruch geltend gemacht wurde und bei einer arglistigen Täuschung aus den o.g. Gründen die sog. Saldotheorie dahingehend eingeschränkt ist, dass die Klägerin als Bereicherungsgläubigerin - etwaige - Zurückbehaltungsrechte bzw. Gegenansprüche der Beklagten nicht bereits - etwa durch Abzug von dem Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung - zu berücksichtigen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2013 - I-22 U 62/13 -, Rn. 159, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. März 1992 - 15 U 260/91, NJW-RR 1992, 1144, beck-online).

  • LG Coburg, 14.04.2004 - 22 O 673/03

    Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufvertrages wegen arglistiger Täuschung bzw.

    Er hat seine etwaigen Gegenansprüche vielmehr selbstständig geltend zu machen und kann dies auch im gleichen Rechtsstreit tun ( OLG Karlsruhe, Urt . v. 20.03.1992 - 15 U 260/91, NJW-RR 1992, 1144 f.).
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