Weitere Entscheidung unten: LG Tübingen, 19.03.1991

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   OLG Köln, 22.02.1991 - 19 U 159/90   

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https://dejure.org/1991,3123
OLG Köln, 22.02.1991 - 19 U 159/90 (https://dejure.org/1991,3123)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.1991 - 19 U 159/90 (https://dejure.org/1991,3123)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 1991 - 19 U 159/90 (https://dejure.org/1991,3123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 68; ZPO § 72
    Umfang der Interventionswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Interventionswirkung; Umfang; Entscheidungssatz; Entscheidung; Grundlagen; Tragende Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 68

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 119
  • FamRZ 1991, 957
  • VersR 1992, 765
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79

    Interventionswirkung

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.1991 - 19 U 159/90
    Die Interventionswirkung der Feststellungen erstreckt sich nicht nur auf den Entscheidungssatz, sondern erfaßt zusätzlich alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Entscheidung im ersten Prozeß, also insbesondere auch die die Entscheidung tragenden Feststellungen, die das Erstgericht getroffen hat (BGHZ 85, 252, 255 = NJW 1983, 820; Zöller/Vollkommer, ZPO , 16. Aufl., § 68 Rdn. 9) Eine überschießende, für das Urteil nicht notwendige Feststellung nimmt an der Interventionswirkung nicht teil (Vollkommer, NJW 1986, 264 und Zöller/Vollkommer, aaO., § 68 Rdn. 10).

    Gibt es darüber hinaus für eine Entscheidung rein logisch verschiedene Begründungsmöglichkeiten, so nehmen die Feststellungen an der Interventionswirkung teil, die vom Erstgericht auf dem von diesem beschrittenen Lösungsweg notwendigerweise getroffenen wurde (BGHZ 85, 252, 255, 260 = NJW 1983, 820).

  • BGH, 27.11.2003 - V ZB 43/03

    Umfang der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess; Bindung an sog.

    Das gilt aber nicht für Feststellungen des Erstgerichts, auf denen sein Urteil nicht beruht (sog. überschießende Feststellungen, OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1506; OLG Köln, NJW-RR 1992, 119, 120; LG Stuttgart, NJW-RR 1993, 296, 297; MünchKomm-ZPO/Schilken, 2. Aufl., § 68 Rdn. 15; Musielak/Weth, ZPO, 3. Aufl., § 68 Rdn. 4; Zöller/Vollkommer aaO; Bischof, JurBüro 1984, 1141, 1143).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 4 U 4/08

    Auslegung eines Vertrages über die Zurverfügungstellung von Grundbesitz zu

    Tragende Feststellungen sind jedoch nur die zur Erstentscheidung gehörenden hinreichenden und notwendigen Bedingungen (OLG Köln, Urteil vom 22. Februar 1991, 19 U 159/90, NJW-RR 1992, 120).
  • OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13

    Interventionswirkung der Streitverkündung gegenüber der

    Vielmehr war tragende Entscheidungsgrundlage, dass es weder vertragliche noch bereicherungsrechtliche Forderungen gab, weil es zu einer anhaltenden Vertragsbeziehung zwischen den hiesigen Prozessparteien gekommen war (OLG Köln, NJW-RR 1992, 119 ).
  • OLG Köln, 19.08.2003 - 3 U 46/03

    Entstehen der Empfängerrechte wegen Beschädigung des beförderten Gutes; Umfang

    Nach herrschender Meinung beschränkt sich die Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils des Vorprozesses nicht nur auf den Entscheidungssatz - hier also die Abweisung der Klage gegen die Firma E -, sondern erstreckt sich auch auf den beurteilten Tatsachenkomplex und die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung und damit auch deren tatsächliche und rechtliche Grundlagen, umfasst also auch die tragenden Feststellungen des ersten Urteils, die sogenannten Entscheidungselemente, auf denen die Entscheidung objektiv beruht (Zöller-Vollkommer, ZPO 23. Aufl., Rdnr. 9; BGHZ 85, 252 (255); 96, 53; 100, 262; 103, 278; 116, 95 (102); OLG Köln NJW-RR 92, 119 f.).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2006 - 8 U 611/05

    Zum Umfang der Interventionswirkung hinsichtlich der in einem Teilurteil

    Das gilt aber nicht für Feststellungen, des Erstgerichts, auf denen sein Urteil nicht beruht (sog. überschießende Feststellungen, BGHZ 157, 97 ff. Rdnr. 11, zit. nach juris; OLG Köln NJW-RR 1992, 119, 120; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1506).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 4 U 105/05

    Zur Begründetheit eines Anspruchs auf Rückzahlung eines Baukostenzuschusses für

    Was mithin zu den "tragenden Feststellungen" des Ersturteils gehört, beurteilt sich danach, worauf die Entscheidung objektiv nach zutreffender Rechtsauffassung beruht (Zöller-Vollkommer, 25. Aufl., § 68, Rz. 9; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1506; OLG Köln, NJW-RR 1992, 119; BGH, MDR 2004, 464).
  • AG Hamburg-Altona, 04.04.2014 - 315b C 308/12

    Bauzäune sind stand- und kindersicher aufzustellen!

    Stehen aber nur zwei Alternativen zur Auswahl, von denen die Annahme der einen die andere ausschließt, so nimmt auch diese Entscheidung an der Interventionswirkung teil (OLG Köln, NJW-RR 1992, 119 [120]).
  • OLG Dresden, 02.06.2010 - 13 U 1660/09

    Nur wirksame Streitverkündung hemmt Verjährung!

    Ebenso wenig vermag die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 1992, 119 f.) für die Klägerin zu streiten.
  • OLG Köln, 02.08.1995 - 11 U 37/95

    Beweislast bei Diebstahl eines gemieteten Kfz

    Aufgrund der dadurch herbeigeführten Interventionswirkung gemäß den §§ 74, 68 ZPO, die sich auf die tragenden Feststellungen, also die hinreichenden und notwendigen Bedingungen der Erstentscheidung erstreckt (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 19. Auflage, § 68 Rdnr. 9; OLG Köln NJW-RR 1992, 119/120), steht mit Bindungswirkung gegen den Beklagten aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.05.1994 - 20 U 363/93 - für den vorliegenden Prozeß fest, daß an dem Fahrzeugschlüssel, den der Beklagte seinerzeit benutzt hatte, frische Kopierspuren vorhanden waren und dieser Schlüssel nach dem Kopiervorgang nicht mehr benutzt worden ist.
  • LG Braunschweig, 29.06.2012 - 4 O 2427/11

    Fahrzeugleasingvertrag: Klage wegen Forderungen aus einem gekündigten

    Die Interventionswirkung erfasst dabei alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Entscheidung, insbesondere die die Entscheidung tragenden Feststellungen, die das Erstgericht getroffen hat (vgl. OLG Köln Urteil vom 22.02.1991 Aktenzeichen 19 U 159/90).
  • OLG Bremen, 03.11.2004 - 1 U 48/04

    Verfahrensrecht - Bindungswirkung einer Streiterklärung für den Folgeprozess

  • ArbG Hamburg, 10.06.2014 - S 1 Ca 110/13

    Heuerverhältnis

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Rechtsprechung
   LG Tübingen, 19.03.1991 - 1 S 307/90   

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https://dejure.org/1991,7839
LG Tübingen, 19.03.1991 - 1 S 307/90 (https://dejure.org/1991,7839)
LG Tübingen, Entscheidung vom 19.03.1991 - 1 S 307/90 (https://dejure.org/1991,7839)
LG Tübingen, Entscheidung vom 19. März 1991 - 1 S 307/90 (https://dejure.org/1991,7839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Berufungssumme bei Abänderung eines erstinstanzlichen Richterspruchs zu Klage und Widerklage; Addition der Streitwerte von Klage und Widerklage bei der Berechnung einer Berufungssumme; Wortlautauslegung der §§ 2 und 5 Hs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 119
 
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