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   OLG Koblenz, 12.05.1992 - 3 U 1765/91   

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https://dejure.org/1992,8022
OLG Koblenz, 12.05.1992 - 3 U 1765/91 (https://dejure.org/1992,8022)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.05.1992 - 3 U 1765/91 (https://dejure.org/1992,8022)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 3 U 1765/91 (https://dejure.org/1992,8022)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1228
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen funktionsunfähiger

    Ursache hierfür können u.a. Mängel im Zusammenhang mit dem baulichen Zustand der Räume sein wie Feuchtigkeit, überhöhte Schadstoffkonzentration, aber auch Baufälligkeit und Einsturzgefahr (OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 1228), verkehrsunsichere Fußböden und Treppen.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2013 - 4 U 88/13

    Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche eines Hotelbetreibers gegen den

    Der Begriff Hühnerstall stehe demgegenüber wohl zunächst für das Gebäude, das für den Aufenthalt der Hühner bestimmt ist (OLG Koblenz, Urteil vom 12.5.1992 - 3 U 1765/91) .
  • OLG Hamm, 14.09.2004 - 28 U 158/03

    Pflichten des Anwalts bei Kündigung eines Vertrages; Vorlage der

    Insoweit wäre wegen der relativ einfachen Behebbarkeit der Mängel für die Kündigung eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung erforderlich gewesen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1228).
  • LG Lübeck, 06.11.1997 - 14 S 135/97

    Mietminderung und außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bei

    Eine Abhilfefrist ist nur in Einzelfällen nach § 242 BGB als erforderlich anzusehen, wenn der gesundheitsgefährdende Mangel leicht behebbar und der Vermieter zu sofortiger Abhilfe bereit ist (vgl. z.B. OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 1228, 1229).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 10 U 74/09

    Begriff der Gesundheitsgefahr i.S. von § 569 Abs. 1 BGB; Voraussetzungen der

    Der Senat verkennt nicht, dass nach dem Urteil des OLG Koblenz vom 12.5.1992 (AgrarR 1992, 367 = NJW-RR 1992, 1228 - 3 U 1765/91) eine ausnahmsweise gebotene vorherige Fristsetzung bei Mängeln der Standsicherheit, die einen Einsturz von Pachträumen schon bei ungünstigen Witterungseinflüssen möglich erscheinen lassen, grundsätzlich nicht in Betracht kommen soll.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 10 U 143/00

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Gesundheitsgefährdung

    Es ist nämlich anerkannt und auch nach Auffassung des Senats gerechtfertigt, dass dem Vermieter im Wege einer Fristsetzung Gelegenheit zur Beseitigung des gesundheitsgefährdenden Zustands zu geben ist, wenn dieser leicht behoben werden kann (vgl. z.B. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1228; LG Lübeck NZM 1998, 190 = ZMR 1998, 433; Palandt/Weidenkaff, 60. Aufl., § 544 BGB Rdn. 3; Bub/Treier/Grapentin, 3. Aufl. IV Rdn. 156 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 24.09.2002 - 9 U 44/02

    Abmahnung vor Kündigung eines Mietvertrags wegen Überhitzung der Räume

    Zudem ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine fristlose Kündigung des Mieters gemäß § 544 BGB a. F. ausnahmsweise dann nicht möglich ist, wenn der Umstand, von dem die Gesundheitsgefährdung ausgeht, ohne Weiteres zu beheben und der Vermieter zur sofortigen Abhilfe bereit ist (RGZ 88, 168, 170; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 1228, 1229; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV, Rn. 156; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Auf., § 544 BGB Rn. 5), was notwendigerweise voraussetzt, dass dem Vermieter eine entsprechende Gelegenheit zur Abhilfe gegeben worden ist.
  • LG Mainz, 14.11.1997 - 3 T 102/97
    Wenn der Umstand von dem die Gefahr ausgeht, jedoch ohne weiteres leicht behebbar ist, wird allerdings verlangt, dass zuvor eine Fristsetzung mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung erfolgt (OLG Koblenz NJW-RR 92, 1228; LG Kiel WM 1992, 122; LG Saarbrücken WM 91; Staudinger-Emmerich, § 544, Rdnr. 12; Münchner Kommentar, § 544, Rdnr. 4).
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