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   OLG Köln, 20.05.1992 - 2 W 27/92   

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https://dejure.org/1992,2961
OLG Köln, 20.05.1992 - 2 W 27/92 (https://dejure.org/1992,2961)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.1992 - 2 W 27/92 (https://dejure.org/1992,2961)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 2 W 27/92 (https://dejure.org/1992,2961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme einer Verteilung durch den Konkursverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1336
  • ZIP 1992, 949
  • Rpfleger 1992, 492
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 8/05

    Teilnahme einer nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses

    a) Nach einer im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung, der sich die Vorinstanzen angeschlossen haben, nimmt der Gläubiger, der seine Forderung erst nach Ablauf der Ausschlussfrist (§ 189 Abs. 1 InsO) und nach Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Schlussverteilung (§ 196 Abs. 2 InsO) angemeldet hat, an der Schlussverteilung nicht mehr teil (vgl. Eckardt in Kölner Schrift, 2. Aufl. S. 758; Eickmann in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch 3. Aufl. § 63 Rn. 49; HmbKomm-InsO/Preß/Henningsmeier, § 177 Rn. 3; HK-InsO/Irschlinger, 4. Aufl. § 177 Rn. 1; FK-InsO/Kießner, 4. Aufl. § 189 Rn. 25; MünchKomm-InsO/Nowak, § 177 Rn. 4; MünchKomm-InsO/Schmahl, §§ 27 bis 29 Rn. 53; K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 162 KO Anm. 2; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 177 Rn. 5; Weis in Hess/Weis/Wienberg, InsO 2. Aufl. § 177 Rn. 12; Gerbers/Pape ZInsO 2006, 685, 687 f; Zimmer ZVI 2004, 269, 272 f; ebenso OLG Köln ZIP 1992, 949 f zur KO).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 84/93

    Feststellung einer verspätet angemeldeten Forderung

    Indessen liefert diese Zuständigkeitsverlagerung keinen sachlich überzeugenden Anknüpfungspunkt dafür, die Klärung einer Frage, die nach der Konkursordnung zweifelsfrei in das Verfahren nach § 73 KO gehören würde (vgl. dazu OLG Köln ZIP 1992, 949), nunmehr dem Prozeßgericht zuzuweisen.
  • LG Frankfurt/Oder, 20.07.2006 - 19 T 224/06

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Forderungsanmeldung erst im Schlussverfahren

    Dies hat allerdings zur Folge, dass dann die Forderung zumindest wegen des Ablaufs der Änderungsfrist des § 193 InsO nicht mehr in das Schlussverzeichnis aufgenommen werden kann, so dass die Wirkung der Feststellung zur Insolvenztabelle auf die Folgen des § 201 Abs. 1 InsO beschränkt ist (Eickmann u.a., a.a.O., § 197 Rn. 6; Nerlich/Römermann, a.a.O., § 197 Rn. 14; Frankfurter Kommentar zur InsO, a.a.O, § 197 Rn. 9; Münchener Kommentar/Füchsel, Weishäusel, InsO, § 197 Rn. 9; zur KO: OLG Köln NJW-RR 1992, 1336).
  • LG Verden, 20.05.2005 - 6 T 41/05

    Verbindung eines Schlusstermins mit einem Nachprüfungstermin für nachträglich

    Der Insolvenzverwalter hat dann jedoch keine Möglichkeit mehr, diese Forderungen in das Schlussverzeichnis aufzunehmen und bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1992, 1336 f. [OLG Köln 20.05.1992 - 2 W 27/92] ; Uhlenbruck in: Uhlenbruck, InsO , 12. Aufl., 2003, § 197 Rdnr. 1; Kübler/Prütting in: Kübler/Prütting, InsO , Stand: Feb. 2005, § 197 Rdnr. 5).
  • AG Ansbach, 23.03.2007 - 2 IN 166/00

    Pflicht des Gerichts zur Prüfung auch nachgemeldeter Forderungen im Rahmen eines

    Das OLG Köln (NJW-RR 1992, 1336) hatte entschieden, dass eine Forderung, die erst im Schlusstermin geprüft aber noch nicht im Schlussverzeichniss aufgeführt wurde, nicht mehr auf Grund von Einwendungen im Schlusstermin in das Schlussverzeichnis aufgenommen werden könne.
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