Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.02.1992

Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1992 - X ZR 90/90   

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https://dejure.org/1992,5915
BGH, 16.06.1992 - X ZR 90/90 (https://dejure.org/1992,5915)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1992 - X ZR 90/90 (https://dejure.org/1992,5915)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - X ZR 90/90 (https://dejure.org/1992,5915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Versicherers gegenüber dem Brandverursachen auf Ersatz des Versicherungsschadens - Ersatz des durch Verlust der überlassenen Ware entstandenen Schadens - Umfang und Verteilung der Beweislast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 282
    Unzulässiges Beweismaß für Entlastungsbeweis

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1337
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88

    Einbeziehung eines mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens in die

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - X ZR 90/90
    Das Urteil hat der erkennende Senat durch Urteil vom 14. November 1989 (X ZR 116/88 - veröffentlicht u.a. in BGHR BGB vor § 1, Beweislast, Unschuldsvermutung 1 und in MDR 1990, 542) aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 5 U 73/97

    Verschulden des Inhabers einer Tierpension für den Tod eines Tieres

    Es reicht aus, wenn die Wahrscheinlichkeit nicht verschuldeten Geschehensablaufs ein so hohes Maß erreicht, daß die Wahrscheinlichkeit eines Verschuldens des Beklagten dahinter zurücktritt (BGH NJW-RR 1992, 1337).
  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04

    Vertragspflichten des Verwahrers bei auf Grundlage eines Viehgräsungsvertrages in

    Es reicht aus, wenn die Wahrscheinlichkeit eines vom Schuldner nicht verschuldeten Geschehensablaufs ein so hohes Maß erreicht, daß die Wahrscheinlichkeit eines Verschuldens des Schuldners dahinter zurücktritt (BGH NJW-RR 1992, 1337 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.1992 - 19 U 173/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4782
OLG Köln, 28.02.1992 - 19 U 173/91 (https://dejure.org/1992,4782)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.1992 - 19 U 173/91 (https://dejure.org/1992,4782)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 1992 - 19 U 173/91 (https://dejure.org/1992,4782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aufgrund der Abrechnung privater Aufwendungen; Geltendmachung einer Vertragsstrafe; Auslegung eines Aufhebungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1337
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06

    Gesellschaftsrecht: Durchsetzungssperre bei isolierter Geltendmachung eines

    Richtig ist zwar, dass ohne gesetzliche Regelung ein Schuldverhältnis auch dann erlöschen kann, wenn sich Forderung und Schuld in einer Person vereinigen, da ein Schuldverhältnis voraussetzt, dass Gläubiger und Schuldner verschiedene Personen sind, so genannte Konfusion (vergleiche auch BGH NJW 1967, Seite 2399; OLG Köln NJW-RR 1992, Seite 1337).
  • FG Saarland, 16.10.2002 - 2 K 213/02

    Prozessuale Auswirkungen einer Konfusion infolge des Eintritts einer

    Für den Finanzprozess bedeutet das, dass sich das Verfahren auf sonstige Weise erledigt hat, denn in der Person des Landes, als dessen Organ der Beklagte gemäß Art. 108 Abs. 2 Grundgesetz - GG -, § 2 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz über die Finanzverwaltung - FVG - tätig geworden ist, vereinigen entsprechend der materiell-rechtlichen Rechtslage nunmehr die Kläger- und die Beklagtenstellung (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Zivilprozess OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1992, 19 U 173/91, NJW-RR 1992, 1337; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 91, Rdnr. 58 Konfusion).
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