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   OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91   

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OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91 (https://dejure.org/1991,1535)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.1991 - 26 W 14/91 (https://dejure.org/1991,1535)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 1991 - 26 W 14/91 (https://dejure.org/1991,1535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1348
  • FamRZ 1992, 440
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Köln, 21.08.1990 - 317 F 98/90
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91
    Soweit in der vom Kläger zitierten Entscheidung des Amtsgerichts Köln (FamRZ 91, 811) ein Vergütungsanspruch verneint worden ist, war der Fall - im Gegensatz zum vorliegenden - dort so gelagert, daß der in der Wohnung verbleibende Ehegatte dem Weichenden ausdrücklich angeboten hat, wieder einzuziehen; von daher konnte eine Entgeltzahlung wegen Aufdrängens der Alleinnutzung der Billigkeit widersprechen (ebenso auch Münchener-Kommentar-Wacke a.a.O. RZ 14 a.E.).
  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 89/75

    Keine Klage auf Herausgabe der Ehewohnung während des Eheprozesses

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91
    Diesen Anspruchsgrundlagen könnten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahre 1976 und 1978 (BGHZ 67, 217 und 71, 216) entgegenstehen, wonach aus dem Wesen der Ehe folgt, daß die Ehegatten bis zur Scheidung - also auch während der Trennungszeit - ein Besitzrecht an der Ehewohnung haben, sofern nicht eine andere gerichtliche Entscheidung darüber getroffen worden ist.
  • OLG Schleswig, 19.10.1987 - 12 UF 292/86

    Vergütungsanspruch; Formelle Zuweisung; Ehewohnung ; Familiengericht;

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91
    Eine derart eingegangene Verpflichtung könnte einer förmlichen Wohnungszuweisung gleichzustellen sein und gleichermaßen einen Vergütungsanspruch wie bei einer formellen gerichtlichen Zuweisung auslösen (so OLG Schleswig FamRZ 88, 722); denn § 1361 b Abs. 2 BGB stellt seinem Wortlaut nach auf die Verpflichtung zur Wohnungsüberlassung als solche ab, ohne Einschränkung dahin, daß die Vergütungsregelung nur bei gerichtlicher Zuweisung gelten soll.
  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91
    Mit dieser Wertung indessen, die vor der Einführung des § 1361 b im Jahre 1986 getroffen worden ist, stehen jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (FamRZ 82, 355 und FamRZ 86, 436) in Widerspruch.
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91
    Mit dieser Wertung indessen, die vor der Einführung des § 1361 b im Jahre 1986 getroffen worden ist, stehen jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (FamRZ 82, 355 und FamRZ 86, 436) in Widerspruch.
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91
    Diesen Anspruchsgrundlagen könnten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahre 1976 und 1978 (BGHZ 67, 217 und 71, 216) entgegenstehen, wonach aus dem Wesen der Ehe folgt, daß die Ehegatten bis zur Scheidung - also auch während der Trennungszeit - ein Besitzrecht an der Ehewohnung haben, sofern nicht eine andere gerichtliche Entscheidung darüber getroffen worden ist.
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der

    Dann aber sei es sachwidrig, dem aus der Ehewohnung ausziehenden Alleineigentümer-Ehegatten für die Trennungszeit eine solche Vergütung auch dann zu versagen, wenn die Billigkeit ihre Zahlung gebiete (OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1271 f.; OLG Köln FamRZ 1992, 440, 441).
  • OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06

    Gerichtliche Zuständigkeit und Anwendbarkeit der HausratsVO bei Geltendmachung

    Die Nutzungsvergütung kann frühestens ab dem Eingang einer eindeutigen Zahlungsaufforderung beim Gegner verlangt werden (Köln, FamRZ 1992, 440 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09

    Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs

    Dies ist zwingende Voraussetzung; denn ansonsten liegt eine eindeutige Zahlungsaufforderung nicht vor (Rechtsgedanken der § 745 Abs. 2 BGB und § 1613 BGB; vgl. auch BGH FamRZ 1986, 434 f.; FamRZ 1993, 676 f.; OLG Köln FamRZ 1992, 440; 1999, 1272; MünchKomm/Wacke, BGB, 4. Auflage, § 1361 b Rn. 11; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Auflage, § 1361 b Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 17.11.1995 - 2 UF 51/95

    Zahlung einer Nutzungsvergütung für die allein im Eigentum eines Ehegatten

    Mit einer verbreiteten Meinung hält der Senat die Vorschrift des § 1361 b Abs. 2 BGB jedoch auch in Fallgestaltungen, in denen keine Verpflichtung des einen Ehegatten zur Überlassung der Ehewohnung an den anderen Ehegatten zur Nutzung besteht, für entsprechend anwendbar (so auch OLG Köln FamRZ 1992, 440f [OLG Köln 07.10.1991 - 26 W 14/91] ; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1992, 677, 678f [OLG Frankfurt am Main 03.12.1991 - 3 UF 111/91] ; Wacke a.a.O.; Staudinger-Hübner, BGB, 12. Aufl. 1993, § 1361 b Rdn. 24; Soergel-Hohloch, BGB , Ergänzungsband zur 12. Aufl., § 1361 b Rdn. 6; a.A. OLG Hamm FamRZ 1993, 191 [OLG Hamm 17.07.1992 - 7 UF 141/92] ; Palandt-Diederichsen, BGB.
  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 236/05

    Zugewinnausgleich

    Die Geltendmachung der Nutzungsentschädigung setzt eine vorherige Zahlungsaufforderung voraus (BGH, FamRZ 1986, 434, 435; FamRZ 1993, 676, 678; OLG Köln, FamRZ 1992, 440, 441; FamRZ 1999, 1272, 127; OLG Braunschweig, FamRZ 1996, 548, 549; OLG München, FamRZ 1999, 1270; Oenning, FPR 1997, 122, 124; MünchKomm/Wacke, BGB, 4. Aufl., § 1361 b, Rz. 11; Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 4. Aufl., Kap. 4, Rz. 5; Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 1361 b, Rz. 34).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/10

    Haftung wegen unzureichender Beratung

    Dies ist zwingende Voraussetzung; denn ansonsten liegt eine eindeutige Zahlungsaufforderung nicht vor (Rechtsgedanken der § 745 Abs. 2 BGB und § 1613 BGB; vgl. auch BGH FamRZ 1986, 434 f.; FamRZ 1993, 676 f.; OLG Köln FamRZ 1992, 440; 1999, 1272; MünchKomm/Wacke, BGB, 4. Auflage, § 1361 b Rn. 11; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Auflage, § 1361 b Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung

    Teilweise wurde der Anspruch auch auf eine analoge Anwendung des § 1361b BGB gestützt, analog deshalb, weil § 1361b Abs. 2 BGB a.F. eine Vergütung nach Billigkeitsgesichtspunkten nur dann vorsah, wenn ein Ehegatte nach Maßgabe eines (fiktiven) Wohnungszuweisungsverfahrens verpflichtet war, dem anderen die Ehewohnung im gemeinsamen Haus teilweise oder insgesamt zur alleinigen Benutzung zu überlassen (OLG Köln, FamRZ 1992, 440 ; OLG Braunschweig, FamRZ 1996, 549 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1271 ).
  • KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 7. Oktober 1991 (FamRZ 1992, 440) lag insoweit eine andere Interessenlage zugrunde, als die dort Beteiligten nicht ein in Gemeinschaftseigentum stehendes Haus benutzt hatten, sondern der Alleineigentümer dem anderen Ehegatten das Haus überlassen musste.
  • OLG Zweibrücken, 03.03.2000 - 5 WF 5/00

    Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Unterhaltsfestsetzung nach

    Lediglich kann in diesem - wie auch sonst bei einer Unterhaltszusatzklage (wegen dieser im Zusammenhang mit einer Jugendamtsurkunde vgl. PfOLG Zweibrücken, 2. Zivilsenat, FamRZ 1992, 840; siehe auch Senat, FamRZ 1992, 440) - dann nur noch der Spitzenbetrag tituliert werden.
  • OLG München, 26.07.2007 - 16 UF 1164/07

    Zuweisung einer im Alleineigentum der Ehefrau stehenden Ehewohnung an die

    Auch die Rechtsprechung geht im Rahmen der Billigkeitsentscheidung des § 1361 b Abs. 3 BGB grundsätzlich davon aus, dass es dann der Billigkeit entspricht, dem weichenden Ehegatten eine Nutzungsentschädigung zuzusprechen, wenn dieser eine dingliche Berechtigung als Allein- bzw. Miteigentum an dem Grundstück hat (OLG Köln FamRZ 1992, 440 ).
  • OLG Köln, 13.04.1994 - 11 U 239/93

    PKH Rechtschutzinteresse Instanz

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 AR 7/05
  • OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für Zuweisung der Ehewohnung getrenntlebender Eheleute

  • LG Waldshut-Tiengen, 29.01.1999 - 2 O 227/98

    Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit; Verweisung an das Familiengericht;

  • OLG Frankfurt, 19.12.2000 - 2 UF 238/00
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.06.1991 - 13 WF 487/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10257
OLG Koblenz, 03.06.1991 - 13 WF 487/91 (https://dejure.org/1991,10257)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.06.1991 - 13 WF 487/91 (https://dejure.org/1991,10257)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juni 1991 - 13 WF 487/91 (https://dejure.org/1991,10257)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1348
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 16 WF 173/03

    Prozesskostenhilfebewilligung: Nichtberücksichtigung der Einkommensverhältnisse

    Soweit vereinzelt eine bedürftige Partei so gestellt wird, als habe sie einen solchen, geschieht dies in entsprechender Anwendung der §§ 122, 16 BSHG (OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Juni 1991 - 13 WF 487/91 - NJW-RR 1992, 1348) was jedoch, wie erwähnt, daran scheitern muss, dass der diesen Bestimmungen zugrunde liegende Rechtsgedanke auf das Recht der Prozesskostenhilfe nicht übertragbar ist (OLG Köln, Beschluss vom 04. Dezember 1987 - 4 WF 251/87 - FamRZ 1988, 306; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 115 Rnn 7 und 8 m.w.N.).
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