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   BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92   

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https://dejure.org/1992,3089
BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92 (https://dejure.org/1992,3089)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1992 - 2Z BR 34/92 (https://dejure.org/1992,3089)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1992 - 2Z BR 34/92 (https://dejure.org/1992,3089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a; WEG §§ 23 43
    Durchführung einer Maßnahme nach Anfechtung des zu Grunde liegenden Eigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 645/90
  • LG München I - 13 T 2223/91
  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1367
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92
    Bei diesem Geschäftswert kann es jedoch im Hinblick auf das grobe Missverhältnis zu dem Eigeninteresse eines einzelnen Wohnungseigentümers nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.10.1988 (BayObLGZ 1988, 319) nicht verbleiben (s. hierzu auch BVerfG WuM 1992, 293 ).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92
    Bei diesem Geschäftswert kann es jedoch im Hinblick auf das grobe Missverhältnis zu dem Eigeninteresse eines einzelnen Wohnungseigentümers nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.10.1988 (BayObLGZ 1988, 319) nicht verbleiben (s. hierzu auch BVerfG WuM 1992, 293 ).
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92
    In einem solchen Verfahren erledigt sich die Hauptsache, wenn nach Beginn des Verfahrens ein Umstand eingetreten ist, der den Verfahrensgegenstand hat wegfallen lassen, so dass die Weiterführung des Verfahrens und eine Sachentscheidung keinen Sinn mehr hätten (BayObLGZ 1986, 310/311; 1990, 130/131; zuletzt Beschluss des Senats vom 7.5.1992 2Z BR 28/92).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 28/92
    Auszug aus BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92
    In einem solchen Verfahren erledigt sich die Hauptsache, wenn nach Beginn des Verfahrens ein Umstand eingetreten ist, der den Verfahrensgegenstand hat wegfallen lassen, so dass die Weiterführung des Verfahrens und eine Sachentscheidung keinen Sinn mehr hätten (BayObLGZ 1986, 310/311; 1990, 130/131; zuletzt Beschluss des Senats vom 7.5.1992 2Z BR 28/92).
  • BayObLG, 24.07.1986 - BReg. 3 Z 102/86

    Zulässigkeit einer Feststellungsentscheidung über die Zulässigkeit einer vom

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92
    In einem solchen Verfahren erledigt sich die Hauptsache, wenn nach Beginn des Verfahrens ein Umstand eingetreten ist, der den Verfahrensgegenstand hat wegfallen lassen, so dass die Weiterführung des Verfahrens und eine Sachentscheidung keinen Sinn mehr hätten (BayObLGZ 1986, 310/311; 1990, 130/131; zuletzt Beschluss des Senats vom 7.5.1992 2Z BR 28/92).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Nach der Gegenmeinung bleibt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig bestehen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1367; ZMR 1994, 279, 280; NZM 2002, 623; OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61; LG Düsseldorf, ZMR 2008, 484, 485; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 46 Rn. 135; Bonifacio, ZMR 2010, 163, 164 ff.; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1935).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Trotz der Durchführung der Arbeiten hat sich das Verfahren hier nicht in der Hauptsache erledigt (s. dazu im einzelnen unten d), auch wenn nicht mehr mit einer "Rückgängigmachung" der ausgeführten Arbeiten zu rechnen ist (vgl. BayObLG WuM 1992, 566 ).
  • LG Hamburg, 07.07.2006 - 318 T 247/05

    Wohnungseigentum: Kostentragung bei Notfalleinsatz; Hauptsacheerledigung;

    Das ist in tatsächlicher Hinsicht dann der Fall, wenn der Antrag des Antragsstellers nach der Verfahrenseinleitung gegenstandslos wird und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hat, also der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, entfällt (BayOblGZ 192, 273, 276; NJW-RR 1992, 1367 m. w. N.).

    Wenn aber der Antragssteller auf die Rückgängigmachung der Maßnahmen verzichtet, wird sein Antrag mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig (BayOblG, NJW-RR 1992, 1367).

  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    Nur falls sich der Antragsteller mit den durchgeführten Maßnahmen abgefunden hätte, entfiele das Rechtsschutzbedürfnis (BayObLG NZM 2002, 623 ; NJW-RR 1992, 1367 ).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 134/02

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Wiederherstellung des ursprünglichen

    Im Hinblick darauf hat sich die Hauptsache trotz der inzwischen abgeschlossenen Umbaumaßnahmen nicht erledigt (BayObLG NJW-RR 1992, 1367).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

    Dem steht auch die Senatsentscheidung vom 30.7.1992 (NJW-RR 1992, 1367 ) nicht entgegen.
  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Das Rechtsschutzbedürfnis fällt erst weg, wenn sich der Antragsteller mit der beschlossenen und durchgeführten Maßnahme abgefunden hat (BayObLG NJW-RR 1992, 1367).
  • OLG München, 17.10.2007 - 34 Wx 84/07

    Rechtsbeschwerde gegen Wertfestsetzung

    Hinzu kommt, dass die Antragsteller eindeutig zu erkennen gegeben haben, an einer Ungültigerklärung der Eigentümerbeschlüsse und an einer Rückgängigmachung der getroffenen Wärmedämmmaßnahmen nicht (mehr) interessiert zu sein (vgl. dazu auch BayObLG NJW-RR 1992, 1367).
  • AG München, 30.08.2018 - 484 C 22173/17

    Ordentliche oder fristlose Kündigung des Architektenvertrages?

    Nach der Gegenmeinung bleibt das Rechtschutzbedürfnis regelmäßig bestehen und diesbezüglich wird auf die mögliche Bindungswirkung einer Entscheidung über die Anfechtungsklage in weiteren Prozessen verwiesen (BayObLG NJW-RR 1992, 1367; BGH-Urteil vom 13.5.2011 V ZR 202, 10 in NJW 2011, 2666).
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