Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.07.1991

Rechtsprechung
   LG Köln, 30.04.1991 - 4 O 99/91   

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https://dejure.org/1991,6153
LG Köln, 30.04.1991 - 4 O 99/91 (https://dejure.org/1991,6153)
LG Köln, Entscheidung vom 30.04.1991 - 4 O 99/91 (https://dejure.org/1991,6153)
LG Köln, Entscheidung vom 30. April 1991 - 4 O 99/91 (https://dejure.org/1991,6153)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 14
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 27 U 72/03

    Zur Anfechtung einer Ausscheidens- und Abfindungsvereinbarung wegen arglistiger

    In einem weiteren Verfahren 4 O 99/91 Landgericht Düsseldorf verlangte Herr S von der Fa. F die Zahlung rückständiger Lizenzgebühren.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4134
BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91 (https://dejure.org/1991,4134)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91 (https://dejure.org/1991,4134)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - BReg. 2 Z 72/91 (https://dejure.org/1991,4134)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    BGB § 138 § 242; WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 5
    Rechtsmissbräuliche Verzögerung der Genehmigung einer Jahresabrechnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91
    Für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, die in der anteilmäßigen Verpflichtung zum Tragen der Lasten und Kosten (§ 16 Abs. 2 WEG) wurzeln, haftet der Erwerber einer Eigentumswohnung auch dann, wenn es sich um Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre handelt, sofern nur der Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft, durch den die Nachforderungen begründet wurden (§ 28 Abs. 5 WEG), erst nach dem Eigentumserwerb gefaßt worden ist (BGHZ 104, 197).

    Gegenüber einer solchen Manipulation stand der Antragstellerin der Einwand des Rechtsmißbrauchs (§ 162 Abs. 2, § 242 BGB) zu (BGHZ 104, 197/204; Weitnauer JZ 1986, 193/194).

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91
    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscbeidung seine frühere Rechtsprechung (BGHZ 95, 118) aufgegeben, wonach der Ersteher von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung für die vor dem Zuschlag angefallenen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums auch dann nicht haftet, wenn die den Rückstand ausweisende Jahresabrechnung erst nach dem Zuschlagsbeschluß aufgestellt und von der Wohnungseigentümerversammlung gebilligt worden ist (vgl. ferner BayObLG WuM 1991, 308; OLG Karlsruhe WE 1990, 105).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91
    Der zweite Beschluß ist auch bei Wirksamkeit schon des ersten kein nichtiger Beschluß (BGH NJW 1991, 979).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91
    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscbeidung seine frühere Rechtsprechung (BGHZ 95, 118) aufgegeben, wonach der Ersteher von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung für die vor dem Zuschlag angefallenen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums auch dann nicht haftet, wenn die den Rückstand ausweisende Jahresabrechnung erst nach dem Zuschlagsbeschluß aufgestellt und von der Wohnungseigentümerversammlung gebilligt worden ist (vgl. ferner BayObLG WuM 1991, 308; OLG Karlsruhe WE 1990, 105).
  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 106/90

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91
    Dem bestandskräftig gewordenen Eigentümerbeschluß kann ein Wohnungseigentümer aber nicht mehr entgegenhalten, daß er gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoße oder daß die Regelung des § 162 BGB, die im Grunde nur die Konkretisierung des das Vertragsrecht beherrschenden allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben ist ( BGB-RGRK/Steffen 12. Aufl. § 162 Rn. 1), eingreife (BayObLG WuM 1991, 129).
  • OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07

    Keine Wohngeldforderung aufgrund Ein-Mann-Beschluss des teilenden

    Die Unbeachtlichkeit des Beschlusses vom 15.03.2002 führt dazu, dass es sich bei demjenigen vom 28.11.2002 nicht lediglich um einen bestätigenden Zweitbeschluss handelt, durch den möglicherweise eine Haftung des inzwischen im Grundbuch eingetragenen Antragsgegners nicht begründet worden ist (so jedenfalls Staudinger/Bub, BGB 13. Bearb. [2005], § 28 Rdn. 410; anders noch BayObLG NJW-RR 1992, 14).

    Alleine eine bewusste Verzögerung um einen "solventeren Schuldner" in Anspruch zu nehmen, rechtfertigt indes wegen der notwendigen subjektiven Komponenten regelmäßig nicht den Vorwurf sittenwidrigen Handelns (BayObLG NJW-RR 1992, 14).

    Lässt er den Genehmigungsbeschluss aber bestandskräftig werden, hat er den ausgeworfenen Betrag zu entrichten (BayObLG NJW-RR 1992, 14).

  • OLG Köln, 29.05.1995 - 16 Wx 44/95

    Anforderungen an die Eigenschaft eines Voreigentümers als Schuldner der von ihm

    Er wird bestandskräftig, wenn der Beschluß nicht fristgerecht angefochten wurde ( vgl. OLG Stuttgart in DWE 1989, 32; dazu Hauger in DWE 1989, 48, BayObLG NJW-RR 92, 14 ).

    Bei einer solchen Verfahrensweise kann der Erwerber jederzeit den Einwand des Rechtsmißbrauchs erheben ( vgl. BayObLG NJW-RR 92, 14; Weitnauer JZ 1986, 193 ).

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