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   OLG Zweibrücken, 03.04.1992 - 3 W 63/92   

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https://dejure.org/1992,3328
OLG Zweibrücken, 03.04.1992 - 3 W 63/92 (https://dejure.org/1992,3328)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.04.1992 - 3 W 63/92 (https://dejure.org/1992,3328)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. April 1992 - 3 W 63/92 (https://dejure.org/1992,3328)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Protokoll des Gerichts; Prozeßvergleich; Verdeutlichung; Titulierter Anspruch; Schriftstücke; Vergleich; Titel; Vollstreckung; Protokoll

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 794

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1408
  • MDR 1993, 84
  • Rpfleger 1992, 441
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 5 W 101/01

    Voraussetzungen für wirksam protokollierten Vergleich / Auslegung von

    Die nicht diesen Anforderungen genügende Bezugnahme auf ein Schriftstück außerhalb des Protokolls stellt keine ordnungsgemäße Beurkundung des Vergleiches dar (OLG Hamm MDR 2000, 350; OLG Zweibrücken MDR 1993, 84).

    Die nicht diesen Anforderungen genügende Bezugnahme auf ein Schriftstück außerhalb des Protokolls stellt keine ordnungsgemäße Beurkundung des Vergleiches dar (OLG Hamm MDR 2000, 350; OLG Zweibrücken MDR 1993, 84).

  • OLG Saarbrücken, 26.09.2007 - 5 W 210/07

    Vollstreckbarkeit einer Freistellungsverpflichtung im Prozessvergleich nur bei

    Ein Rückgriff auf im Laufe des Verfahrens gestellte Anträge, hierfür gegebene Begründungen, den Akteninhalt im Übrigen oder auf sonstige bereits existierende oder noch vorzulegende Schriftstücke kommt nicht in Betracht (vgl. LAG Hessen, NZA-RR 2004, 382; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1992, 1408; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 1680).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2013 - 5 W 79/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs mit der

    Da ausschließlich der Titel deren zulässige Reichweite bestimmt, kann ein Rückgriff auf im Laufe des Verfahrens oder gar, wie hier, außerhalb desselben gestellte Anträge, hierfür gegebene Begründungen und den Akteninhalt im Übrigen nicht in Betracht kommen (Senat, Beschl. v. 28.9.2007 - 5 W 191/07 - OLGR Saarbrücken 2008, 166; LAG Hessen, NZA-RR 2004, 382; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1992, 1408; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 1680).
  • OLG Hamm, 21.12.1999 - 24 U 48/99

    Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs)

    Sollen aber über den Text des Vergleichs hinaus Anlagen zum Gegenstand der vergleichsweisen Einigung gemacht werden, wird dem Protokollierungszwang gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO und der hiervon abhängigen förmlichen Wirksamkeit nur dadurch genügt, daß die in Betracht kommenden Schriftstücke gemäß § 160 Abs. 5 ZPO in dem Protokoll als Anlage bezeichnet und diesem beigefügt werden (OLG Zweibrücken, MDR 1993, 84).
  • OLG Zweibrücken, 12.03.2004 - 3 W 284/03

    Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs: Sachverständigengutachten als

    Sollen nämlich über den Text des Vergleichs hinaus Anlagen zum Gegenstand der vergleichsweisen Einigung gemacht werden, wird dem Protokollierungszwang gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, wovon die förmliche Wirksamkeit eines Vergleichs abhängt, nur dann Genüge getan, wenn die in Betracht kommenden Schriftstücke gemäß § 160 Abs. 5 ZPO in dem Protokoll als "Anlage" bezeichnet und diesem beigefügt werden (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 1408; OLG Naumburg aaO; OLG Hamm MDR 2000, 350).
  • OLG Schleswig, 15.06.2007 - 1 U 164/06

    Rechtsfolgen formeller Mängel eines Prozessvergleichs; Vollstreckbarkeit der

    Sollen aber über den Text des Vergleichs hinaus Anlagen zum Gegenstand der vergleichsweisen Einigung gemacht werden, wird dem Protokollierungszwang gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO und der hiervon abhängigen förmlichen Wirksamkeit nur dadurch genügt, dass die in Betracht kommenden Schriftstücke gemäß § 160 Abs. 5 ZPO in dem Protokoll als Anlage bezeichnet und diesem beigefügt werden (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1993, 84 ; OLG Hamm, MDR 2000, 350 ).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2000 - 7 W 8/00

    Voraussetzungen für die Erteilung einer vollstreckbaren Urteilsausfertigung an

    Seine gegen die Zurückweisung des Antrages durch die Rechtspflegerin gerichtete zulässige einfache Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RpflG, § 567 ZPO; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1992, 1408) ist nicht begründet.
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