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   OLG Köln, 31.08.1992 - 2 Wx 36/92   

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https://dejure.org/1992,4973
OLG Köln, 31.08.1992 - 2 Wx 36/92 (https://dejure.org/1992,4973)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.1992 - 2 Wx 36/92 (https://dejure.org/1992,4973)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 1992 - 2 Wx 36/92 (https://dejure.org/1992,4973)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1418
  • FamRZ 1993, 242
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99

    Zur Wirksamkeit zweier Testamente

    Auch im Weglassen einer früheren Verfügung kann ein Widerspruch im Sinn von § 2258 Abs. 1 BGB liegen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 1418/1419; Staudinger/Baumann § 2258 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 09.01.1998 - 20 W 595/95

    Vorrang der individuellen Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments;

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  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 7 B 05.2683

    Prüfungsrecht, Zweite Juristische Staatsprüfung, Aufbaufehler, Urteilsstil,

    Die vom Kläger zitierte erbrechtliche Rechtsprechung (BGH vom 8.7.1987 NJW 1981, 2745; BGH vom 7.11.1984 NJW 1984, 969; OLG Köln vom 31.8.1992 NJW-RR 1992, 1418; BayObLG vom 18.10.2002 FamRZ 2003, 1227; BayObLG vom 24.1.2003 FamRZ 2004, 224) kann bereits deshalb nicht für die hier vorliegende Fallkonstellation herangezogen werden, da sich keine der genannten Entscheidungen mit der Klageabweisung einer erbrechtlichen Feststellungsklage befasst.
  • OLG Frankfurt, 09.04.1996 - 20 W 265/95

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte uns etwas

    In diesem Sinn ist der Antrag der weiteren Beschwerde umzudeuten (OLG Köln NJW-RR 1992, 1418; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. § 84 FGG Rn. 17).
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