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   OLG Koblenz, 10.01.1992 - 4 W 2/92   

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OLG Koblenz, 10.01.1992 - 4 W 2/92 (https://dejure.org/1992,2775)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.01.1992 - 4 W 2/92 (https://dejure.org/1992,2775)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Januar 1992 - 4 W 2/92 (https://dejure.org/1992,2775)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachverständiger; Außergerichtliche Gutachtertätigkeit; Ablehnungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 406

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1470
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1972 - VI ZR 134/70

    Beweisführer - Hindernis - Ärzliche Untersuchung - Sachverständiger -

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.1992 - 4 W 2/92
    Es müssen vielmehr besondere Umstände vorliegen, wie etwa, daß der Sachverständige schon ein Privatgutachten in derselben Sache erstattet hat (BGH, NJW 1972, 1133), oder zu der Versicherungsgesellschaft gewissermaßen als Haussachverständiger in abhängiger oder ständiger Verbindung steht.
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Man würde diese Sachverständige disqualifizieren, wenn man ihnen als gerichtliche Sachverständige in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Versicherungsunternehmen Partei ist oder hinter einer Partei steht, generell mit Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit begegnete (vgl. OLG Koblenz v. 10.1.1992 - 4 W 2/92, NJW-RR 1992, 1470 [1471] m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 10.10.2006 - 10 W 72/06

    Zur Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines ärztlichen Sachverständigen

    Maßgebend dafür ist allerdings die objektive Sicht einer vernünftig und verständig urteilenden Partei, es ist ein sog. parteiobjektiver Maßstab anzulegen (vgl. OLG Köln VersR 1992, 849, 850; OLG Klön VersR 1992, 517/518; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470, 1471; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 79 - 80 zitiert nach juris; OLG Celle NJW-RR 1996, 1086 - 1088 zitiert nach juris; Damrau in Münchener Kommentar, ZPO, § 406 ZPO Rdn. 4; Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 406 ZPO Rdn. 8).

    Dementsprechend müssen objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt eines ruhig und besonnen denkenden Verfahrensbeteiligten nach Würdigung sämtlicher Umstände des Falles Anlass zu der Befürchtung geben, der Sachverständige stehe dem Streit der Parteien nicht neutral gegenüber und werde sein Gutachten nicht unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470, 1471; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 79 - 80 zitiert nach juris).

  • KG, 09.05.2017 - 21 U 97/15

    VOB-Vertrag über die Errichtung einer Autobahnbrücke: Zusatzvergütung für als

    Allein der Umstand, dass der Sachverständige in anderen Angelegenheiten bereits als Privatgutachter für die Gegenpartei tätig war, genügt dafür nicht (OLG Celle, Beschluss vom 18.1.2002, 14 W 45/01; OLG Köln, Beschluss vom 4.3.1992, 27 W 12/92; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.1.1992, 4 W 2/92).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08

    Sachverständigenablehnung: Überzogene Ausdrucksweise in der Stellungnahme zum

    Allein aufgrund des Umstandes, dass der Sachverständige vorgerichtlich bereits für die Antragsgegnerin tätig war, kann vom Standpunkt einer verständigen und besonnenen Partei ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit nicht aufkommen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470, 1471; OLG Celle VersR 2003, 1593 jeweils für den vergleichbaren Fall, dass ein Sachverständiger als Privatgutachter für eine Versicherung tätig war).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2003 - 4 W 52/02

    Ablehnung eines Sachverständigen: Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs

    Das Landgericht hat zu Recht ausgeführt, dass wirtschaftliche oder wissenschaftliche Beziehungen zwischen einer Partei und dem Sachverständigen eine Besorgnis der Befangenheit nicht ohne weiteres, sondern nur dann begründen, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles dies nahe legen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470; OLG München MDR 1998, 858; Zöller-Greger, a.a.O., § 406, Randziffer 8 f.; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, a.a.O., § 406, Randziffer 11, 13, 19).
  • OLG Nürnberg, 12.10.2021 - 8 W 3701/21

    Ablehnung eines Sachverständigen im Versicherungsprozess

    Man würde diese Sachverständige disqualifizieren, wenn man ihnen als gerichtliche Sachverständige in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Versicherungsunternehmen Partei ist, generell mit Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit begegnete (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 1470, 1471).
  • OLG Naumburg, 12.06.2013 - 10 W 66/13

    Sachverständigenablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Gutachtentätigkeit für eine

    Dass der Sachverständige, der nach seinen Angaben international tätig ist, spätere Anfragen von Unternehmen, die zum ... -Konzern gehören, nicht ausschließen kann, ist nachvollziehbar und rechtfertigt bei objektivierter Betrachtung vorliegend nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.1992, Aktenzeichen: 4 W 2/92, NJW-RR 1992, 1470).
  • OLG Köln, 01.03.1999 - 15 W 6/99

    Frist zur Geltendmachung nachträglich bekannt werdender Ablehnungsgründe gegen

    Eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist ist jedoch einzuräumen (vgl. Baumbach-Lauterbach, Rdnr. 23 zu § 406 ZPO; Zöller-Greger, Rdnr. 10 zu § 406 ZPO; MüKo-Dammrau, Rdnr. 7 zu § 406 ZPO; OLG Koblenz in NJW-RR 1992, 1470 und in MDR 1994, 1147).
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2015 - 5 W 9/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen für die Bewertung von

    Er kann von Standpunkt einer verständigen Partei deshalb nicht generell als parteiisch angesehen werden (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 1470; OLG Celle, VersR 2003, 1593).
  • OLG Naumburg, 18.12.2000 - 10 W 40/00

    Sachverständigenbeweis - Ablehnung des Gutachters - Antragstellung - Prüfungs-

    In diesen Fällen hat die Partei, wenn sie nicht ihr Ablehnungsrecht verlieren will, den Ablehnungsantrag unverzüglich nach erlangter Kenntnis vom Ablehnungsgrund anzubringen, bei einem schriftlichen Gutachten somit unverzüglich nach Kenntnis des Gutachtens, wobei der Begriff "unverzüglich", d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), so verstanden wird, dass der Partei eine den Umständen des Falles (Umfang oder besondere Schwierigkeit eines Fachgutachtens) angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist einzuräumen ist, innerhalb derer das Ablehnungsgesuch gestellt werden muss (BT-Drucksache 11/3621, S. 74; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72, 73; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 933, 934; OLG Koblenz MDR 1994, 1147; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470, 1471; BayObLG …
  • OLG Stuttgart, 28.06.1994 - 9 W 12/94

    Befangenheit eines Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit wegen

  • OLG Bamberg, 24.07.2000 - 8 W 34/00

    Bitumendickbeschichtung: Kann ein Gerichtsgutachter abgelehnt werden?

  • LG Karlsruhe, 30.10.2006 - 1 T 36/06

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen dessen Mitwirkung an einer Erhebung zur

  • OLG Naumburg, 29.06.1998 - 10 W 14/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Konkursantragstellung;

  • OLG Köln, 07.08.1994 - 11 W 25/94

    2 Wochen Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen - Sachverständiger;

  • AG Brühl, 28.08.2013 - 24 C 444/11
  • OLG Naumburg, 12.06.2013 - 10 W 66/12

    Sachverständigenablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Gutachtentätigkeit für eine

  • LG Wiesbaden, 25.07.2005 - 4 T 49/05

    Sachverständigengutachten - Versicherung muss bei Streit einen Gutachter von der

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