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   OLG Hamm, 13.06.1991 - 5 U 60/91   

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https://dejure.org/1991,2531
OLG Hamm, 13.06.1991 - 5 U 60/91 (https://dejure.org/1991,2531)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.1991 - 5 U 60/91 (https://dejure.org/1991,2531)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - 5 U 60/91 (https://dejure.org/1991,2531)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 152
  • MDR 1991, 759
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 48/86

    Nichtberücksichtigung des tatsächlichen Parteiwillens durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1991 - 5 U 60/91
    Der wirkliche Wille beider Parteien der Auflassung geht dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vor (BGH NJW 84, 721; BGH NJW-RR 87, 1284).

    Es handelt sich insoweit um einen Fall der irrtümlichen Falschbezeichnung (falsa demonstratio), die grundsätzlich unschädlich ist (BGHZ 87, 152 = NJW 83, 1610; BGH NJW-RR 87, 1284; BGH NJW 84., 721).

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1991 - 5 U 60/91
    Es handelt sich insoweit um einen Fall der irrtümlichen Falschbezeichnung (falsa demonstratio), die grundsätzlich unschädlich ist (BGHZ 87, 152 = NJW 83, 1610; BGH NJW-RR 87, 1284; BGH NJW 84., 721).
  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1991 - 5 U 60/91
    Der wirkliche Wille beider Parteien der Auflassung geht dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vor (BGH NJW 84, 721; BGH NJW-RR 87, 1284).
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1991 - 5 U 60/91
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß darüber hinaus auch der schuldrechtliche Grundstückskaufvertrag - jedenfalls soweit er sich auf das Flurstück ... bezieht - nichtig ist (sofern die Angaben des Klägers zum Grenzverlauf zutreffend sind), weil er nicht den Erfordernissen der notariellen Beurkundung (§ 313 BGB ) genügt (vgl. BGH NJW 79, 1350).
  • OLG Hamm, 25.06.2015 - 22 U 166/14

    Auslegung der Bezeichnung eines Grundstücks in einem Übertragungsvertrag

    Anders ist die Sachlage allerdings, wenn die Vertragsparteien das Grundstück so veräußern wollen, wie es sich ihnen nach seiner Umgrenzung in der Natur darstellt - etwa wenn auf Grund der tatsächlichen Situation, beispielsweise durch die Abtrennung einer größeren zusammenhängenden Fläche mit einer Mauer, einem Erwerbsinteressenten bei der Besichtigung klar vor Augen geführt wird, welche Flächen (vermeintlich) zu dem Grundstück gehören und welche (vermeintlich) Teil des Nachbargrundstücks sind (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 12. Oktober 2012 - V ZR 187/11 - NJW-RR 2013, 789; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni - 5 U 60/91 - …
  • BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06

    Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag

    Der Senat hat das für den Fall entschieden, dass im Vertragstext als Kaufgegenstand das gesamte Grundstück genannt wird, obwohl die Parteien nur eine bestimmte Teilfläche verkaufen wollten (Urt. v. 7. Dezember 2001, V ZR 65/01, NJW 2002, 1038, 1039; ebenso insoweit schon OLG Hamm, NJW-RR 1992, 152, 153).

    bb) Das setzt entgegen der Annahme des Berufungsgerichts (ähnlich auch: OLG Hamm, NJW-RR 1992, 152, 153) nicht voraus, dass die verkaufte Teilfläche eines Grundstücks zuvor vermessen, das Kaufgrundstück vorher also katastertechnisch zerlegt wird.

  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Die Auflassung ist dann hinsichtlich des Objekts erklärt worden, auf das sich der übereinstimmende Wille erstreckte, während für den durch die Erklärungen äußerlich umschriebenen Gegenstand nur scheinbar eine Einigung vorliegt, es insoweit aber in Wirklichkeit an einer Auflassung fehlt (RGZ 46, 225, 227 f; Senat, Urt. v. 8. Juni 1965, V ZR 197/62, DNotZ 1966, 172, 173; Urt. v. 25. November 1977, V ZR 102/75, WM 1978, 194, 196; vgl. auch RGZ 133, 279, 281; Senat, Urt. v. 23. Juni 1967, V ZR 4/66, LM § 256 ZPO Nr. 83; Urt. v. 21. Februar 1986, aaO; Urt. v. 17. November 2000, V ZR 294/99, nicht veröffentlicht, Umdruck S. 5 f; OLG Nürnberg, DNotZ 1966, 542, 544; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 152, 153; Staudinger/Pfeifer, BGB [1995], § 925 Rdn. 68; MünchKomm-BGB/Kanzleiter, 3. Aufl., § 925 Rdn. 22; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 925 Rdn. 37; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., 2000, Rdn. 1a).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Die Bezeichnung des Wohnungseigentums in der Auflassungserklärung ginge fehl (vgl. zum übereinstimmenden Irrtum bei der Bezeichnung eines Grundstücks Senat, Urt. v. 13. Juni 1991, V ZR 90/91, NJW-RR 1992, 152, 153; Urt. v. 7. Dezember 2001, V ZR 65/01, NJW 2002, 1038, 1039).
  • BGH, 12.10.2012 - V ZR 187/11

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs;

    (2) Von einer versehentlichen Falschbezeichnung ist allerdings in der Regel auszugehen, wenn ein Grundstück auf Grund einer Besichtigung des Objekts veräußert wird, bei der dem Erwerbsinteressenten auf Grund der tatsächlichen Situation (hier durch die Abtrennung einer größeren zusammenhängenden Fläche mit einer Mauer) klar vor Augen tritt, welche Flächen Teil des Nachbargrundstücks sind (vgl. Senat, Urteil vom 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01, NJW 2002, 1038, 1040; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 152, 153).
  • OLG Hamm, 17.12.2020 - 22 U 129/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung Rechtlich

    Anders wäre die Sachlage allerdings, wenn die Vertragsparteien das Grundstück so hätten veräußern wollen, wie es sich ihnen nach seiner Umgrenzung in der Natur darstellt, etwa wenn auf Grund der tatsächlichen Situation einem Erwerbsinteressenten klar vor Augen geführt wird, welche Flächen (vermeintlich) zu dem Grundstück gehören und welche (vermeintlich) Teil des Nachbargrundstücks sind (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 12. Oktober 2012 - V ZR 127/11 - NJW-RR 2013, 729; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 U 60/91 - NJW-RR 1992, 152).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04

    Herausgabe- und Räumungsanspruch: Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer,

    Demzufolge komme entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 1992, 152) ein Eigentumserwerb der Käufer an einem Teilstück des Flurstückes 773 in Betracht.

    Eine solche Einrede erhebt der Kläger, indem er unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13.06.1991; NJW-RR 1992, 152) geltend macht, sein Hausgrundstück (Flurstück 775) in den Grenzen zu Eigentum erworben zu haben, die heute in der Örtlichkeit sichtbar sind, mithin also auch die als Vorgarten umzäunte und genutzte Teilfläche des Flurstückes 773.

  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04

    Herausgabe- und Räumungsanspruch: Widerklage eines Eigentümers von Straßenland

    Demzufolge komme entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 1992, 152) ein Eigentumserwerb der Käufer an einem Teilstück des Flurstückes 773 in Betracht.

    Eine solche Einrede erhebt die Klägerin, indem sie unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13.06.1991; NJW-RR 1992, 152) geltend macht, ihr Hausgrundstück (Flurstück 772) in den Grenzen zu Eigentum erworben zu haben, die heute in der Örtlichkeit sichtbar sind, mithin also auch die als Vorgarten umzäunte und genutzte Teilfläche des Flurstückes 773.

  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04

    Räumungs- und Herausgabeanspruch: Rechte eines Eigentümers von Straßenland gegen

    Demzufolge komme entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 1992, 152) ein Eigentumserwerb der Käufer an einem Teilstück des Flurstückes 773 in Betracht, wenn nämlich die Parteien des Kaufvertrages sich nach Besichtigung des Grundstückes über die Auflassung desselben in seinen natürlich sichtbaren Grenzen einig gewesen seien.

    Eine solche Einrede erhebt der Kläger, indem er unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13.06.1991; NJW-RR 1992, 152) geltend macht, sein Hausgrundstück (Flurstück 774/1) in den Grenzen zu Eigentum erworben zu haben, die heute in der Örtlichkeit sichtbar sind, mithin also auch die als Vorgarten umzäunte und genutzte Teilfläche des Flurstückes 773.

  • OLG München, 07.01.2020 - 34 Wx 425/17

    Auslegung eines eine Auflassungs- und Bewilligungserklärung ersetzenden Titels

    Die Auflassung ist dann hinsichtlich des Objekts erklärt worden, auf das sich der übereinstimmende Wille erstreckte, während für den durch die Erklärungen äußerlich umschriebenen Gegenstand nur scheinbar eine Einigung vorliegt, es insoweit aber in Wirklichkeit an einer Auflassung fehlt (RGZ 46, 225; BGH DNotZ 1966, 172; BGH WM 1978, 194; OLG Nürnberg, DNotZ 1966, 542; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 152; Ruhwinkel in MüKo BGB 8. Aufl. § 925 Rdn. 23).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

    Irrtum beider Parteien über den zu einer Wohnung gehörenden Keller bei Verkauf

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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5859
BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91 (https://dejure.org/1991,5859)
BayObLG, Entscheidung vom 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91 (https://dejure.org/1991,5859)
BayObLG, Entscheidung vom 12. September 1991 - BReg. 2 Z 90/91 (https://dejure.org/1991,5859)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsvorschrift für die Anwendung von § 45 Abs. 1 WEG n.F.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 152
  • MDR 1992, 74
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91
    Wenn man die Anwendung der neuen Vorschrift über die Beschwerdesumme für die sofortige und die sofortige weitere Beschwerde auf bereits anhängige Verfahren überhaupt als einen Fall der Rückwirkung verstehen will, so handelt es sich dabei jedenfalls um eine sog. unechte Rückwirkung, da nicht nachträglich in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird, sondern lediglich gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft berührt werden (BVerfGE 31, 222/226).

    Es ist in diesen Fällen das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 31, 222/227).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91
    Dabei ist es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, zu bestimmen, ob ein Rechtsgebiet einer Novellierung bedarf (BVerfGE 47, 85/93).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91
    Grundsätzlich erfaßt geändertes Verfahrensrecht vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an auch anhängige Verfahren; der Bürger kann nicht darauf vertrauen, daß es unverändert bleibt (BVerfGE 39, 156/167 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89

    Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91
    Die Rechtsprechung läßt die außerordentliche Beschwerde ausnahmsweise gegen einen nach den gesetzlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschluß zu, wenn er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd, d.h. wenn er mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW 1990, 1794/1795 m.w.Nachw.; Thomas/Putzo ZPO 16. Aufl. § 567 Anm. 4; Zöller/Schneider ZPO 16. Aufl. § 567 Rn. 41).
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