Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.03.1991 - 23 U 141/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Feststellung des geschuldeten Leistungsumfanges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Was bedeutet "schlüsselfertig"? (IBR 1991, 270)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 23
- BauR 1991, 747
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04
Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen …
Andererseits ist es ihm nicht gestattet, sich auf diese Weise seiner werkvertraglichen Erfolgshaftung zu entziehen (BGH, NJW-RR 1990, 89; 728, 729; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 23, 24). - OLG Düsseldorf, 12.05.2000 - 22 U 191/99
Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Verjährung von …
Es handelt sich also um sogenannte "Sowiesokosten", die bei der Schadensberechnung abzuziehen sind (vgl. OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, BauR 1991, 747; BGH BauR 1990, 360, 361 jeweils m.w.N.). - OLG Rostock, 16.12.1996 - 4 U 292/95
Unmöglichkeit der Nachbesserung mangelhafter Werkleistung; Haftung gem. § 25 Abs. …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 05.10.1995 - 14 U 191/94
Pauschalfestpreis"; Vergütung von Zusatzleistungen
Solche Leistungen sind vielmehr gemäß § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 4 VOB/B (die Geltung dieser Verdingungsordnung ist unstreitig vereinbart worden) i.V.m. § 2 Nr. 6 Abs. 1 VOB/B gesondert zu vergüten (vgl. BGH BauR 1984, 395 bis 397; OLG Düsseldorf BauR 1991, 747;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 7. Aufl., Rdn. 1034 m.w.N.).