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   BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90   

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https://dejure.org/1991,704
BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90 (https://dejure.org/1991,704)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1991 - VIII ZR 294/90 (https://dejure.org/1991,704)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1991 - VIII ZR 294/90 (https://dejure.org/1991,704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung mit unstreitiger Klageforderung - Anwendung des § 19 GKG - Aufrechung mit hilfweise gestaffelter Gegenforderung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GKG § 19
    Aufrechnung mit mehreren hilfsweise gestaffelten Gegenforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254, § 276, § 433
    Haftung des Verkäufers für unzutreffende Gewichtsangabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 912
  • NJW-RR 1992, 316
  • ZIP 1991, 1574
  • MDR 1992, 307
  • MDR 1992, 656
  • VersR 1992, 381
  • WM 1992, 68
  • DB 1992, 206
  • AnwBl 1993, 291
  • Rpfleger 1992, 225
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.05.1989 - VIII ZR 140/88

    Hinweispflicht auf Änderung der Beschaffenheit von in laufender

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90
    Zwar kann ein Rügeversäumnis auch zum Verlust eines - hier allein in Betracht kommenden - Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung führen, dies indessen nur dann, wenn sich der Schadensersatzanspruch als "Gewährleistungsanspruch im weiteren Sinne" darstellt, der auf einem Mangel der Sache oder auf einer Falschlieferung beruht; dagegen greift § 377 HGB nicht ein, wenn der Verkäufer eine nicht mit einem Sachmangel oder einer zugesicherten Eigenschaft zusammenhängende Nebenpflicht verletzt (BGHZ 66, 208 (213) = NJW 1976, 1352 = LM § 377 HGB Nr. 17 ; BGHZ 107, 331 (338) = NJW 1989, 2532 = LM § 276 BGB (Hb) Nr. 54).
  • BGH, 28.04.1976 - VIII ZR 244/74

    Verkehrssicherungspflicht bei Versendung von unverpackten betriebsbereiten

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90
    Zwar kann ein Rügeversäumnis auch zum Verlust eines - hier allein in Betracht kommenden - Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung führen, dies indessen nur dann, wenn sich der Schadensersatzanspruch als "Gewährleistungsanspruch im weiteren Sinne" darstellt, der auf einem Mangel der Sache oder auf einer Falschlieferung beruht; dagegen greift § 377 HGB nicht ein, wenn der Verkäufer eine nicht mit einem Sachmangel oder einer zugesicherten Eigenschaft zusammenhängende Nebenpflicht verletzt (BGHZ 66, 208 (213) = NJW 1976, 1352 = LM § 377 HGB Nr. 17 ; BGHZ 107, 331 (338) = NJW 1989, 2532 = LM § 276 BGB (Hb) Nr. 54).
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90
    § 282 BGB zumindest dann die Beweislast für sein mangelndes Verschulden, wenn ihm - wovon für den Berufungsrechtzug auszugehen ist - eine objektive Pflichtwidrigkeit anzulasten ist und die Schadensursache auf Umständen beruht, die in seinem Gefahren- und Verantwortungsbereich liegen (z. B. BGHZ 8, 239 (241) = NJW 1953, 584 = LM § 286 (C) ZPO Nr. 8; BGHZ 23, 288 (290) = NJW 1957, 746 = LM § 635 BGB Nr. 2; w. Nachw. bei Baumgärtel, Hdb. d. Beweislast im PrivatR 1, 1981, Anh. § 282 Rdnrn. 24 f.).
  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87

    Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90
    Dies steht in Widerspruch zu dem Rechtsgrundsatz, daß bei der Abwägung nach § 254 BGB darauf abzustellen ist, ob die Handlungsweise der einen Partei den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat als das Verhalten der anderen (BGH, NJW-RR 1988, 1373 = LM § 254 (F) BGB Nr. 27 = VersR 1988, 1238 (unter II 3 a) m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 128/81

    Beweispflicht für einen auf Darlehensrückzahlung Klagenden über die Auszahlung

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90
    Es wird dabei gegebenenfalls Gelegenheit haben, sich mit der von der Revision vorgetragenen Auffassung zu den §§ 528, 530 ZPO und der von ihr angeführten Literatur und Rechtsprechung (außer BGH, LM § 529 ZPO Nr. 32 = MDR 1975, 1008, vgl. allerdings auch BGH, NJW 1983, 931 unter III und die dortigen Nachw.) auseinanderzusetzen.
  • BGH, 10.07.1975 - III ZR 16/74

    Berücksichtigung einer bereits im ersten Rechtszug erklärten Aufrechnung in der

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90
    Es wird dabei gegebenenfalls Gelegenheit haben, sich mit der von der Revision vorgetragenen Auffassung zu den §§ 528, 530 ZPO und der von ihr angeführten Literatur und Rechtsprechung (außer BGH, LM § 529 ZPO Nr. 32 = MDR 1975, 1008, vgl. allerdings auch BGH, NJW 1983, 931 unter III und die dortigen Nachw.) auseinanderzusetzen.
  • BGH, 11.02.1957 - VII ZR 256/56

    Positive Vertragsverletzung. Beweislast

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90
    § 282 BGB zumindest dann die Beweislast für sein mangelndes Verschulden, wenn ihm - wovon für den Berufungsrechtzug auszugehen ist - eine objektive Pflichtwidrigkeit anzulasten ist und die Schadensursache auf Umständen beruht, die in seinem Gefahren- und Verantwortungsbereich liegen (z. B. BGHZ 8, 239 (241) = NJW 1953, 584 = LM § 286 (C) ZPO Nr. 8; BGHZ 23, 288 (290) = NJW 1957, 746 = LM § 635 BGB Nr. 2; w. Nachw. bei Baumgärtel, Hdb. d. Beweislast im PrivatR 1, 1981, Anh. § 282 Rdnrn. 24 f.).
  • BGH, 02.07.2019 - VIII ZR 74/18

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Weinkommissionärs: Reichweite einer

    Auch ein Käufer, den die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB nicht trifft, kann bei Vorliegen besonderer Umstände gleichwohl eine alsbaldige Untersuchung der Ware und Anzeige etwaiger Mängel vorzunehmen haben (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90, NJW 1992, 912 unter II 1 b).

    Dies kann etwa über Vereinbarungen, Handelsbräuche und sonstige Verkehrssitten eintreten, darüber hinaus ausnahmsweise aber auch von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gefordert sein, wenn besondere Umstände wie etwa die Besonderheiten der Ware oder ein besonderer Zuschnitt des Geschäfts eine rasche Mängelbehandlung gebieten und die Gegenseite begründeten Anlass hat, auf eine alsbaldige Anzeigeetwaiger Mängel vertrauen zu können (vgl. hierzu Senatsurteil vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90, NJW 1992, 912 unter II 1 b; Ensthaler/Achilles, aaO, § 377 Rn. 3; Hopt in Baumbach/Hopt, aaO, § 377 Rn. 4; BeckOK-HGB/Schwartze, Stand 15. April 2019, § 377 Rn. 8; jeweils mwN).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 24 U 146/07

    Aufrechnungslage zwischen Anspruch des Mandanten auf Auszahlung von Fremdgeldern

    a) Verteidigt sich die beklagte Partei mit mehreren Gegenforderungen gegen ihre Inanspruchnahme, so hat das Gericht über alle Gegenforderungen nacheinander zu entscheiden, und zwar in der Reihenfolge, in der sie von der beklagten Partei zur Aufrechnung gestellt worden sind und so lange, wie nicht die Hauptforderung durch die bereits geprüften Gegenforderungen als erloschen zu gelten hat (vgl. BGH NJW-RR 1992, 316; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1279).
  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 302/95

    Rechtsmittelbeschwer bei Erfolglosigkeit eines Zurückbehaltungsrechts

    In Höhe der Klageforderung von 50.000 DM ist die Beklagte beschwert, weil sie dieser - in ihrem Entstehungsgrund unstreitigen - Forderung primär die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch von 50.000 DM entgegengesetzt und deswegen volle Klageabweisung beantragt hat, damit aber nicht durchgedrungen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90 = NJW-RR 1992, 316 zu 1.; MünchKommZPO/Lappe § 5 Rdn. 35).

    Die Beschwer erhöht sich auf 53.559,14 DM, weil die Beklagte sich nicht nur mit der - zu 1. erörterten - Primäraufrechnung verteidigt, sondern hilfsweise eine weitere Gegenforderung in Höhe von 3.559,14 DM (Aufwendungen aus der "Kommission S.") zur Aufrechnung gestellt hat, damit aber ebensowenig durchgedrungen ist; die auch insoweit rechtskraftfähige Entscheidung (§ 322 Abs. 2 ZPO) erhöht Beschwer und Streitwert gemäß § 19 Abs. 3 GKG (BGH, Beschluß vom 6. November 1991 aaO. zu 2.; Schneider, Streitwertkommentar 10. Aufl. Rdz. 462 f.).

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 36/95

    Anforderungen an die Substantiierung des arglistigen Verschweigens eines Mangels

    Eine Mehr- oder Minderlieferung liegt nur vor, wenn die gelieferte Ware nach Zahl, Maß oder Gewicht von der geschuldeten Sollbeschaffenheit abweicht und dies zu einem Sachmangel, einer Falschlieferung, einer (teilweisen) Nichterfüllung oder einer Zuvielerfüllung führt (Senatsurteil vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90 = WM 1992, 68 unter II 1 a).
  • OLG Bremen, 17.03.2023 - 2 U 32/20

    Anforderungen an den Umfang der Untersuchung von Waren eines Handelskaufs;

    Der Käufer kann aus dem nicht gerügten Mangel keinerlei Rechte mehr geltend machen, verliert also auch alle Gewährleistungsansprüche im weiteren Sinne, die auf einem Mangel der Sache beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90 -, Rn. 13, juris; Hopt/Leyens, HGB, 42. Aufl. 2023, § 377 Rn. 48) einschließlich eines mangelbedingten Anspruches auf Schadensersatz neben der Leistung (vgl. BeckOGK/Höpfner, Stand: 01.12.2022, HGB § 377 Rn. 128, 140).
  • OLG Naumburg, 03.04.2001 - 9 U 8/01

    Mängelrüge beim Kauf - versteckter Mangel - Kenntnis des Käufers - Arglist -

    Dagegen greift § 377 HGB dann nicht ein, wenn der Verkäufer eine nicht mit einem Sachmangel oder einer zugesicherten Eigenschaft zusammenhängende Nebenpflicht verletzt ( BGH MDR 1992, 656, 657; zu solchen Nebenpflichten: BGHZ 107, 337, 339/340; BGHZ 132, 175, 178 ).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2014 - 11 W 52/13

    Gebührenstreitwertfestsetzung: Voraussetzungen einer Wertaddition bei Aufrechnung

    Sie bezweckt mit der Wertkumulation - im Interesse der Kostengerechtigkeit (vgl. Hartmann aaO Rdn. 2) und anknüpfend an die materielle Beschwer (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rdn. 16 Stichwort Aufrechnung ) - einen gebührenrechtlichen Ausgleich für die Mehrarbeit zu schaffen, die bei dem erkennenden Gericht und bei den anwaltlichen Vertretern der Prozessparteien dadurch entsteht, dass sowohl die Klage- als auch die Gegenforderung inhaltlich zu prüfen ist (vgl. Feller in Bestelmeyer/Feller/Frankenberg, RVG, 5. Aufl., Stichwort Aufrechnung Nr. 1.2.6; ferner Bericht des Rechtsausschusses zum KostÄndG 1975, BT-Drucks. 7/3243, S. 3, 5; BGH, Beschl. v. 06.11.1991 - VIII ZR 294/90, Rdn. 3, WM 1992, 68 = NJW-RR 1992, 316; OLG Schleswig, Urt. v. 11.04.2000 - 3 U 56/98, Rdn. 11, OLG-Rp 2000, 411 = AGS 2001, 228; Kurpat in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rdn. 1279, [ZPO-Stichwort Aufrechnung ]; Schneider aaO).
  • BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94

    Hilfsaufrechnung mehrerer nicht verselbständigter Teilbeträge derselben Forderung

    Hinsichtlich der ersten Gegenforderung - Vorschußanspruch - handelt es sich daher um eine Primäraufrechnung (vgl. Schneider, Streitwert-Kommentar, 10. Aufl. Rdn. 400 m.N.), während die titulierte Forderung im Verhältnis zu allen weiteren Gegenansprüchen als mit dem Einwand der Tilgung durch die Primäraufrechnung bestritten anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90 - BGHR GKG § 19 Abs. 3 Primäraufrechnung 1).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 105/90

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Ausrüstung und Färbung von Stoffen

    Des weiteren ist - vom Standpunkt des Berufungsgerichts zutreffend - offengeblieben, welche Prüfpflichten nach der getroffenen Vereinbarung die Klägerin und welche die Beklagte übernommen hat (vgl. in diesem Zusammenhang etwa BGH v.06.11.1991 - VIII ZR 294/90 - zur Veröffentlichung bestimmt und v.03.12.1975 - VIII ZR 237/74, LM § 377 HGB Nr. 16, jeweils zu § 377 HGB).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 170/18

    Begründetheit einer Gegenvorstellung

    a) Die Werterhöhung gemäß § 45 Abs. 3 GKG bemisst sich bei einer hilfsweise erklärten Aufrechnung mit mehreren rechtlich selbstständigen Gegenansprüchen gegen eine bestrittene Klageforderung anhand des Gesamtwerts der rechtskraftfähig aberkannten Gegenforderungen, wenn das Gericht die Klage für begründet, die Gegenforderungen jedoch für unbegründet erachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90, NJW-RR 1992, 316 unter 2 [zu § 19 Abs. 3 GKG aF]; OLG Düsseldorf, BauR 2010, 937 Rn. 12).
  • BGH, 30.06.2004 - XII ZB 21/03

    Umfang der Beschwer eines Beklagten, wenn dieser gegen die unstreitige

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 21/01

    Steuerberaterhonorar ; Schuldanerkenntnis ; Steuerberatergebühren;

  • BGH, 08.05.2008 - VII ZR 237/06

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

  • BGH, 23.03.1994 - VIII ZR 47/93

    Festlegung der Warengattung durch die Kaufvertragsparteien

  • BGH, 12.07.2000 - VIII ZR 2/99

    Streitwert - Berechnung - Hauptforderung - Primäraufrechnung - Schadensersatz -

  • OLG Frankfurt, 27.09.2000 - 7 U 234/98

    Haftung bei Firmenfortführung - Eingliederung in eigenes Unternehmen

  • BGH, 09.03.2000 - VIII ZR 76/99

    Streitwertfestsetzung - Werklohn - Aufrechnung - Streitwert

  • OLG Stuttgart, 16.05.1997 - 2 U 229/96

    Schadensersatz wegen Verletzung des Alleinvertretungsrechtes; Schriftform

  • BGH, 17.11.1999 - VIII ZR 118/99

    Streitwertberechnung

  • OLG Saarbrücken, 31.10.1997 - 7 U 82/97

    Mutterboden bestellt: kontaminierter Boden wird ausgeliefert

  • OLG Köln, 08.12.1992 - 3 U 118/92

    Kriterium der Firmenfortführung im Rahmen einer Haftung nach § 25 Abs. 1

  • OLG München, 15.05.1996 - 7 U 6250/95
  • BGH, 21.06.1994 - XI ZR 49/94

    Hilfsaufrechnung mit Gegenforderungen - Anstieg des Streitwertes durch

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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 21.01.1991 - 4 T 20/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7398
LG Heidelberg, 21.01.1991 - 4 T 20/90 (https://dejure.org/1991,7398)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 21.01.1991 - 4 T 20/90 (https://dejure.org/1991,7398)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 21. Januar 1991 - 4 T 20/90 (https://dejure.org/1991,7398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz; Erteilung einer Vollmacht zur Klageerhebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 316
  • MDR 1991, 449
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 14.01.2013 - 14 W 17/12

    GmbH: Einberufungsvorschriften für eine Gesellschafterversammlung; Verbot des

    Ob schon unabhängig davon eine Kostenbelastung jedenfalls der Herren Z. oder Y. schon deshalb ausscheidet, weil sie nicht am Beschwerdeverfahren beteiligt sind (vgl. LG Heidelberg, NJW-RR 1992, 316 f.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 88 Rn. 11; Musielak/Weth, ZPO, 9. Aufl., § 88 Rn. 15), kann ebenso dahinstehen wie die Frage, ob die unter C 1 a erwähnten Grundsätze zur Kostenverteilung hier auch aus weiteren Gründen nicht herangezogen werden könnten.
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2017 - 13 S 85/16

    Wann darf Verwalter Aktivprozesse führen?

    Auch bei Vollmachtsmangel in der "Kette" treffen die Kosten den im Verfahren aufgetretenen Vertreter, nicht den von der Partei verschiedenen Vollmachtgeber (LG Heidelberg NJW-RR 92, 316).
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