Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90 |
Volltextveröffentlichungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im verkauften Haus
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Feuchtigkeit im Keller: Schadensersatz ? (IBR 1992, 250)
- arneburgmueller.de
, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1992, 333
- IBR 1992, 250
Wird zitiert von ... (47)
- BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94
Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG
a) Arglist setzt voraus, daß der Verkäufer den Mangel der Kaufsache kennt, damit rechnet oder weiß, daß der Käufer diesen Mangel nicht kennt, und er die Vorstellung hat, der Käufer würde bei Kenntnis des Mangels den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abschließen (BGH, Urteil vom 22. November 1991 - V ZR 215/90 = NJW-RR 1992, 333 unter II 2).Hierbei steht dem Kläger zwar keine die Beweislast umkehrende Vermutung zur Seite, daß ein einmal vorhandenes tatsächliches Wissen bei dem Angestellten K. - etwa bis zum Ausfüllen der Vereinbarung - fortbestanden habe (BGH, Urteile vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86 = NJW-RR 1987, 1415 unter II 3 und vom 22. November 1991 - V ZR 215/90 = NJW-RR 1992, 333 unter II 2 a.E.).
- OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
Immobilien - Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäufers über Gebäudeschäden
Allerdings folgt dies noch nicht aus § 434 Abs. 1 S. 1 BGB, denn die im notariellen Vertrag enthaltene Erklärung des Beklagten, ihm seien versteckte Mängel nicht bekannt, stellt keine Vereinbarung der Beschaffenheit i.S. dieser Vorschrift dar (Palandt/Putzo, BGB, § 434 RN. 68; BGH, NJW-RR 1992, 333).Die unzureichende Isolierung der Wände des Kellergeschosses gegen Feuchtigkeit und der darauf beruhende Eintritt von Feuchtigkeit stellt regelmäßig - wie auch hier - einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar und begründet einen Fehler des Gebäudes (BGH, NJW-RR 1992, 333; OLG Hamm, OLGR Hamm 2001, 360, 362).
Hier kommt hinzu, dass dem Beklagten die ausdrückliche Erklärung abverlangt worden war, verdeckte Mängel seien ihm nicht bekannt (BGH, NJW-RR 1992, 333, 334 m. w. N.; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 39, 40).
Allerdings handelt bei der Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels grundsätzlich nur derjenige arglistig, der einen Fehler zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, NJW-RR 1992, 333, 334; NJW-RR 2003, 989, 990; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 39, 40).
- BGH, 05.10.2001 - V ZR 275/00
Bei Hausversteigerung müssen Angaben über Mieteinnahmen stimmen
Die Beklagte zu 1 versichert dort lediglich die Richtigkeit von Erklärungen zu ihrem Kenntnisstand, mit denen aber auch hinsichtlich versteckter Mängel nicht die Zusicherung einer Eigenschaft verbunden ist (…vgl. Senat, Urt. v. 9. November 1990, V ZR 194/89 NJW 1991, 1181, 1182; Urt. v. 22. November 1991, V ZR 215/90, NJW-RR 1992, 333).
- BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01
Immobilien - Was setzt Arglist voraus?
Die Versicherung in dem notariellen Vertrag, keine versteckten Mängel zu kennen und keine bekannten Mängel zu verschweigen, stellt keine Zusicherung einer Eigenschaft der Kaufsache dar (…Senat, Urt. v. 9. November 1990, V ZR 194/89, NJW 1991, 1181, 1182; Urt. v. 22. November 1991, V ZR 215/90, NJW-RR 1992, 333;… Urt. v. 3. März 1995, V ZR 43/94, NJW 1995, 1549). - OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Immobilien - Hauskauf: Offenlegungspflicht hinsichtlich Zement-Asbest-Platten?
Da es auch keine tatsächliche Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen Umstandes, hier des Vorsatzes und der Kenntnis des Verkäufers bezüglich eines Mangels, auch noch im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gibt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; 1987, 1415), lässt sich Arglist nicht mit der für eine Überzeugungsbildung hinreichenden Gewissheit feststellen.Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in Kellerwände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle MDR 1987, 407).
Insbesondere stellt sie keine Zusicherung/Garantie der Mangelfreiheit dar (BGH NJW 1995, 1549; NJW-RR 1992, 333; NJW 1991, 1181).
- BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …
Eine solche Versicherung stellt noch keine Zusicherung der Mangelfreiheit dar (…Senat, Urt. v. 9. November 1990, V ZR 194/89, NJW 1991, 1181, 1182; Urt. v. 22. November 1991, V ZR 215/90, NJW-RR 1992, 333). - BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93
Verfahrensrecht - Zustellung "demnächst" i.S.d. § 270 Abs. 3 ZPO 1976
Auch wenn der Kläger aufgrund der "Echtheitsgarantie" der Beklagten davon ausgegangen ist, daß der gekaufte Teppich aus reiner Seide und nicht nur aus auf Baumwolle geknüpfter Seide hergestellt war, läge ein arglistiges Handeln der Beklagten nur dann vor, wenn diese bei Vertragsschluß einen Fehler zumindest für möglich hielt, gleichzeitig wußte oder damit rechnete und billigend in Kauf nahm, daß der Kläger den Fehler nicht kannte und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGHZ 117, 363, 368 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 22. November 1991 - V ZR 215/90 = NJW-RR 1992, 333 unter II 2; Senatsurteil vom 25. März 1992 - VIII ZR 74/91 = NJW-RR 1992, 1076 unter III 2 c aa). - OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
Immobilien - Anfechtung wegen Arglist bei extremer Durchfeuchtung d. Kellerwände
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, sind auch ohne entsprechende Nachfrage des Käufers solche Umstände offenbarungspflichtig, die für den Kaufentschluss erkennbar von maßgeblicher Bedeutung sind und die der Verkäufer deshalb redlicherweise nicht verschweigen darf, wie etwa ein Feuchtigkeitsbefall (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW-RR 1996, 1332; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2002, 1 U 208/02, zitiert nach juris).Eintritt erheblicher Feuchtigkeit in die Kellerwände eines Hauses stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar (BGH NJW-RR 1992, 333).
- OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02
Immobilien - Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden
bedeutet nicht die Zusicherung, Feuchtigkeit sei nicht vorhanden ( vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 ).Eine Haftung des Beklagten zu 2) wegen arglistiger Täuschung setzt voraus, dass er einen Fehler der Kaufsache trotz bestehender Offenbarungspflicht verschwiegen und dass ihm der Fehler - die Feuchtigkeit des Gebäudes - bei Abschluss des Vertrages bekannt war oder er das zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass der Klägerin und ihrem Ehemann dieser Fehler nicht bekannt war und sie bei Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätten (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit).
Der Eintritt von Feuchtigkeit in die Kellerwände stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf, wobei hier hinzutritt, dass die Verkäufer versichert haben, verdeckte Mängel seien ihnen nicht bekannt ( vgl. zu allem BGH NJW-RR 1992, 333, 334 ).
- OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05
Immobilien - Arglisthaftung des Verkäufers
b) Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit; Senat VersR 2004, 1057).Der Eintritt von Feuchtigkeit in die Kellerwände wegen fehlender Außenabdichtung stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333).
- KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
Immobilien - Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts
- OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
Immobilien - Arglisthaftung des Verkäufers bei Feuchtigkeitsschäden
- BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07
Immobilien - Haus von 1933: Haftung des Verkäufers bei Feuchtigkeit des Kellers
- OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03
Immobilien - Verkäufer muss Feuchtigkeitsschäden ungefragt offenbaren!
- OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01
Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und …
- OLG Hamm, 08.06.2000 - 22 U 172/99
Angaben des Maklers zum Baujahr des Hauses
- OLG Hamm, 21.02.2008 - 22 U 145/07
Immobilien - Baugenehmigung fehlt: Arglistige Täuschung?
- OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Gewährleistung bei Grundstückskaufvertrag: Ersatz des merkantilen Minderwertes …
- OLG Hamm, 10.01.2002 - 22 U 73/01
Immobilienrecht - Rückabwicklung eines Immobilienkaufs
- OLG Hamm, 02.11.2004 - 34 U 152/03
Immobilien - Sachmängelgarantie beim Grundstückskauf
- OLG Köln, 14.11.1994 - 2 U 76/93
Arglistiges Verschweigen von Fluglärm bei Grundstücksverkauf
- OLG Hamm, 19.10.2009 - 22 U 131/08
Zurückweisung der Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme des Käufers …
- OLG Hamm, 15.01.2001 - 22 U 100/00
30jährige Gewährleistungsfrist für Mängel bei Kauf einer Eigentumswohnung trotz …
- OLG Düsseldorf, 15.01.2007 - 9 U 82/06
Anwaltshaftung - Rückabwicklung eines Kaufvertrages - Aufklärung über …
- OLG Rostock, 08.12.2011 - 3 U 16/11
Immobilien - Rücktritt vom Kaufvertrag bei Verschweigen fehlender Baugenehmigung
- OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 157/99
Hinweis auf Instandhaltungsrücklage
- OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 11/01
Feuchtigkeitsdurchlässigkeit von Wänden als Sachmangel
- OLG Hamm, 04.08.2003 - 22 U 63/02
Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Erinnerung an einen …
- OLG Hamm, 14.11.2005 - 22 U 110/05
Immobilien - Offenbarungspflicht bei bei erheblichen Feuchtigkeitsschäden
- OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
Betrug durch Unterlassen, Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten; …
- OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95
Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel
- OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 216/05
Immobilien - Hausverkauf unter arglistigem Verschweigen von Mängeln
- OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98
Arglistiges Verschweigen eines Mangels
- OLG Hamm, 29.06.2000 - 22 U 8/00
Berufung - Zulässigkeit - Nichtbenennung eines Beklagten in Berufungsschrift - …
- OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08
Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von …
- OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
Immobilien - Minderungsanspruch trotz Gewährleistungsausschluss!
- OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
Immobilien - Grundstückskauf: Offenbarungspflicht auch bei Verdacht auf Mängel?
- KG, 14.03.2003 - 14 U 212/01
Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage bei …
- OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 848/08
Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung an der Fäkalienhebeanlage
- OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
- OLG Düsseldorf, 19.01.2004 - 9 U 2/03
- OLG Köln, 16.02.2011 - 11 U 144/10
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von …
- OLG Köln, 08.06.1993 - 24 U 215/92
- OLG Köln, 14.04.1997 - 12 U 183/96
- LG Köln, 30.08.2005 - 5 O 479/04
- LG Arnsberg, 24.02.2006 - 2 O 229/02
- OLG Hamm, 30.01.2003 - 22 U 34/02
Immobilien - Haftung des Veräußerers für Feuchtigkeitsschäden
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