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   BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91   

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BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91 (https://dejure.org/1991,2171)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91 (https://dejure.org/1991,2171)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 1991 - BReg. 2 Z 124/91 (https://dejure.org/1991,2171)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 242; WEG § 16 Abs. 2
    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 342
  • MDR 1992, 673
  • BayObLGZ 1991, 396
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91
    Ebenso wie jeder Wohnungseigentümer gegen die anderen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, insbesondere solchen über die Verteilung der gemeinschaftlichen Lasten und Kosten hat, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihnen als grob unbillig und als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BayObLGZ 1987, 66/69 m.w.Nachw.; KG WuM 1991, 366), kann jeder Wohnungseigentümer unter den gleichen Voraussetzungen eine Abänderung der gesetzlichen Regelung über die Kostenverteilung verlangen.

    Eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Kostenverteilung unmittelbar durch gerichtliche Entscheidung (s. hierzu BayObLGZ 1987, 66/71) ist daher geboten.

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91
    Eine gerichtliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kommt nämlich insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Regelung als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist (vgl. BGHZ 95, 137/141; KG aaO).
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91
    Ebenso wie jeder Wohnungseigentümer gegen die anderen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, insbesondere solchen über die Verteilung der gemeinschaftlichen Lasten und Kosten hat, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihnen als grob unbillig und als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BayObLGZ 1987, 66/69 m.w.Nachw.; KG WuM 1991, 366), kann jeder Wohnungseigentümer unter den gleichen Voraussetzungen eine Abänderung der gesetzlichen Regelung über die Kostenverteilung verlangen.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1991, 396, 398 f.; ZWE 2001, 320) und insbesondere durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 13. April 2000 (NZM 2001, 140) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluß vom 14. Juni 2004 (ZfIR 2004, 677) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Ein solcher Anspruch setzt nach gefestigter Rechtsprechung voraus, daß der geltende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; 156, 192, 196, 202; BayObLGZ 1991, 396, 398; BayObLG, ZWE 2001, 597; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; auch Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 267 f. m.w.N.).

    aa) Eine grobe Unbilligkeit ist angenommen worden bei einer Kostenmehrbelastung von 253 % (BayObLGZ 1991, 396, 399), von 171 % (BayObLGZ 1987, 66, 69 f.), von 87, 5 % (BayObLG, WuM 1997, 61, 62) sowie dann, wenn das Mehrfache dessen zu zahlen ist, was bei sachgerechter Kostenverteilung zu zahlen wäre (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 886).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    a) Zwar ist anerkannt, daß ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung (OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2837, 2838; OLG Karlsruhe WuM 1987, 236 [OLG Karlsruhe 31.01.1987 - 11 W 133/86]; BayObLG NJW-RR 1987, 714 ff [BayObLG 19.02.1987 - 2 BReg Z 114/86]; KG ZMR 1992, 509, 510) oder der gesetzlichen Kostenverteilung gemäß § 16 Abs. 2 WEG (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 343) bestehen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihm als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.

    b) Die Rechtsprechung vertritt dabei jedoch, soweit ersichtlich, einhellig die Auffassung, daß nur ein Anspruch auf Änderung bestehe, diese danach erst mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung vollzogen sei (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837, 2838; BayObLG NJW-RR 1987, 714, 716 [BayObLG 19.02.1987 - 2 BReg Z 114/86]; 1992, 342, 343; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; KG ZMR 1992, 509, 510).

    Soweit für den Anspruch auf Änderung des Gründungsaktes der unbillige Verteilungsschlüssel für einen längeren Zeitraum weiter zur Anwendung kommen müßte, ließe sich dem durch die Möglichkeit einer vorläufigen Regelung durch einstweilige Anordnung abhelfen (§ 44 Abs. 3 WEG; vgl. z.B. auch BayObLG NJW-RR 1992, 342, 343).

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 131/10

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Schließlich hat es auch berücksichtigt, dass die zuletzt genannten Umstände nicht überbewertet werden dürfen, wenn sich die ursprünglich vereinbarte Regelung von Anfang an oder auf Grund nach der Aufteilung in Wohnungseigentum eingetretener Umstände als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLG, NJW-RR 1992, 342, 343; WuM 1997, 61, 62; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170).

    (aa) Zwar ist die Frage, ob eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen, bei der ein Eigentümer eine erheblich höhere Last als bei einer Verteilung nach den Nutzflächen tragen muss, unangemessen ist, danach zu beurteilen, ob die auf die einzelnen Miteigentümer entfallenden Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zu den durch ihr Eigentum verursachten Kosten stehen (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 342, 343; WuM 1997, 61).

  • BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11

    Kontrolle eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Änderung des

    (1) Der hier bisher geltende gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel des § 16 Abs. 2 WEG hängt in seinen Auswirkungen davon ab, nach welchen Kriterien die Größe der Miteigentumsanteile bestimmt worden ist (BayObLG, NJW-RR 1992, 342, 343).

    Bei einer nicht sachgerechten Festlegung der Miteigentumsanteile kann dies aber zu unbilligen Ergebnissen führen (BayOblG, NJW-RR 1992, 342, 343; WuM 1997, 61, 62).

  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 131/94

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, wenn der Kostenverteilungsschlüssel zu

    Die Größe der einzelnen Miteigentumsanteile kann grundsätzlich unabhängig von der Größe und dem Wert des einzelnen Wohnungseigentums festgelegt werden (BayObLGZ 1991, 396/398).

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f; KG WuM 1991, 366).

    Zu berücksichtigen ist grundsätzlich zwar auch das dem Antragsgegner zustehende Baurecht (BayObLGZ 1991, 396/399).

    d) Der Antragsgegner könnte somit eine nach Treu und Glauben ausgestaltete, von der im Gesetz und in der Teilungserklärung getroffenen Regelung abweichende Kostenverteilung unmittelbar durch gerichtliche Entscheidung verlangen (vgl. BayObLGZ 1991, 396/398).

  • OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07

    Berichtigung von Miteigentumsquoten nach Übergangsrecht

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem bloßen Umstand, dass die Antragsteller die unterschiedliche Größe der Miteigentumsanteile und die daraus entstehenden Auswirkungen auf den Umfang ihrer Kostentragungspflicht bei Erwerb ihres Wohnungseigentums kannten (vgl. BayObLGZ 1991, 396, 398).

    Ein Festhalten an der geltenden Regelung über die Verteilung der Kosten (und des Anteils an der Instandhaltungsrücklage) ist nach Aktenlage unbillig und begründet damit grundsätzlich einen Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile (vgl. § 10 Absatz 2 Satz 3 WEG; Riecke/Schmid-Elzer, WEG, 2. Aufl., Rn 194 zu § 10), zumal die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung keine Änderungsmöglichkeit vorsieht (vgl. BayObLGZ 1991, 396, 398).

  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLGZ 1991, 396,. 398 = NJW-RR 1992, 342; KG NJW-RR 1991, 1169; OLG Köln NZM 1998, 484, 485).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2004 - 5 W 208/03

    Wohnungseigentum: Unwirksamkeit eines dinglichen Sondernutzungsrechts; Anspruch

    Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (OLG Hamm, WE 2000, 126, 128; OLG Köln, NZM 1998, 484, 485; BayObLG, NJW-RR 1992, 342; KG, NJW-RR 1991, 1169).
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98

    Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung

    Die Voraussetzungen können insbesondere vorliegen, wenn sich eine getroffene Regelung als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Eigentümergemeinschaft abgestimmt ist (BGH NJW 85, 2832 = WuM 85, 354; KG NJW-RR 91, 1169 = WuM 91, 366; BayObLGZ 91, 396, 398 = WuM 92, 83; OLG Hamburg aaO; Palandt aaO).

    Solche Unbilligkeit läge nur dann vor, wenn die auf den Beteiligten zu 1) entfallenden Kosten nicht in einem vertretbaren Verhältnis zu den durch sein Wohnungseigentum verursachten Kosten stehen (vgl. BayObLG WuM 92, 83).

  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    So hat das Bayerische Oberste Landesgericht einen Änderungsanspruch allerdings bejaht, wenn gegenüber der anteiligen Wohnfläche eine dreifache Kostenbelastung (300 % oder 200 % über der normalen Belastung) vorlag (BayObLG NJW-RR 1992, 342 bzw. NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473 = ZWE 2001, 320).
  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99

    Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder des

  • BayObLG, 10.11.1994 - 2Z BR 100/94

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels einer

  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 161/98

    Bestellung eines gemeinschaftlichen Vertreters zur einheitlichen

  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 412/95

    Verteilung der Kosten und Lasten, insbesondere hinsichtlich der Versicherungen,

  • AG Hamburg-Wandsbek, 08.10.2009 - 740 C 26/09

    Kein Anspruch auf "Personenschlüssel"

  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des

  • OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • OLG Stuttgart, 11.01.1994 - 8 W 611/93

    Zulässigkeit der Mitwirkung von insgesamt zwei Richtern auf Probe oder Richtern

  • OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07.1

    Wohnungseigentumsverfahren auf Änderung der Teilungserklärung: Anzuwendendes

  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 3/96

    Einrede eines Wohnungseigentümers, der Kostenverteilungsschlüssel widerspreche

  • LG München I, 11.05.2017 - 36 S 11050/16

    Gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses zur Gebrauchsregelung für

  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02

    Prüfung der Unwirksamkeit einer Vollmacht durch Grundbuchamt - offensichtliche

  • OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01

    WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus

  • BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02

    Nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss zur Instandhaltungsrücklage - Verstoß gegen

  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

  • OLG Düsseldorf, 03.05.1996 - 3 Wx 356/93

    Haftung der Eigentümergemeinschaft für die Kosten eines Rechtsstreits auf

  • BayObLG, 27.09.1996 - 2Z BR 80/96
  • BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • OLG Braunschweig, 29.07.2004 - 3 W 21/04

    30%; Abänderungsanspruch; Dachbodenumbau; Dachgeschoßausbau; Grenzwert; grob

  • OLG Naumburg, 10.01.2000 - 11 Wx 2/99

    Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung; Delegation von Aufgaben auf

  • OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99

    Kostenverteilungsschlüssel nach baulichen Veränderungen

  • BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

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