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   OLG Hamm, 15.11.1991 - 20 U 117/91   

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https://dejure.org/1991,3626
OLG Hamm, 15.11.1991 - 20 U 117/91 (https://dejure.org/1991,3626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.1991 - 20 U 117/91 (https://dejure.org/1991,3626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 1991 - 20 U 117/91 (https://dejure.org/1991,3626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 362
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.01.2023 - IV ZR 465/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Diese dem Versicherungsnehmer eingeräumte Option würde auch dann unterlaufen, wenn er sich nur deshalb auf eine Leistungsklage verweisen lassen müsste, weil der Versicherer bereits bestreitet, dass dem Kläger irgendein Schaden entstanden ist und damit zugleich den Grund des erhobenen Anspruchs in Frage stellt (vgl. OLG Hamm r+s 1992, 61, 62 [juris Rn. 8]).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 12 U 251/04

    Gebäudeversicherung: Nachweis eines Sturmschadens

    Gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage auf Ersatz bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes bestehen keine rechtlichen Bedenken, wenn der Versicherungsnehmer noch - wie hier - ein Sachverständigenverfahren zur Schadenshöhe verlangen kann (BGH VersR 1986, 675; OLG Hamm NJW-RR 1992, 362).
  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 20 U 182/15

    Immobilien- bzw. Betriebsinhaltsversicherung - Deckungsschutz bei Wasserschaden

    Es besteht dann ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Feststellung der Einstandspflicht dem Grunde nach, weil zu erwarten ist, dass mit einem solchen Sachverständigenverfahren ein weiterer Rechtsstreit im Ergebnis vermieden wird (vgl. BGH Urt. v. 17.12.1997 - IV ZR 136/96, BGHZ 137, 319 = juris Rn. 6; BGH Urt. v. 16.4.1986 - IVa ZR 210/84, r+s 1986, 185 = juris Rn. 8 ff.; BGH Urt. v. 7.3.1966 - II ZR 225/63, VersR 1966, 673 = juris Rn. 8; Senat Beschl. v. 20.7.2015 - 20 W 19/15, r+s 2015, 451 = juris, Rn. 29; Senat Urt. v. 15.11.1991 - 20 U 117/91, r+s 1992, 61 = juris Rn. 8; Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 256 Rn. 7a; Bacher, in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Vorwerk/Wolf, 35. Edition, Stand: 01.01.2020, § 256 Rn. 26; siehe auch allgemein zur fehlenden Subsidiarität im Falle von Klagen gegen Versicherer BGH Urt. v. 15.3.2006 - IV ZR 4/05, VersR 2006, 830 Rn. 19 m. w. N.) .
  • OLG Hamm, 22.09.1998 - 20 W 21/98

    Voraussetzungen einer Rechtsfolgenbelehrung bei der qualifizierten Anmahnung von

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist eine Feststellungsklage ohne weiteres zulässig, solange ein Versicherungsnehmer das Recht hat, ein Sachverständigenverfahren nach § 23 VHB 84 zur Ermittlung der Schadenshöhe zu verlangen (BGH VersR 1986, 675; Senat r+s 1992, 61, 62).
  • OLG Köln, 11.04.2000 - 9 U 145/99

    Grob fahrlässiger Umgang mit Propangasflaschen, Versicherung, Feuerversicherung,

    Demnach kann er sich zulässigerweise auf eine Feststellungsklage beschränken (vgl. BGH, VersR 1986, 675; OLG Hamm, r+s 1992, 61, 62; Voit in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 64 Rn 13 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 07.05.2004 - 9 U 75/03

    Ausgestaltung des Leistungsanspruchs gegenüber einer

    Solange die Höhe noch nicht abschließend beziffert werden kann und möglicherweise auch ein Sachverständigenverfahren nach den AFB 87 in Betracht kommt, ist ein Feststellungsbegehren zulässig (vgl. BGH, VersR 1986, 675; OLG Hamm, r+s 1992, 61 ).
  • OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93

    Erleichterter Beweis trotz Fehlens von Einbruchspuren

    Da die Parteien in § 23 VHB 84 hinsichtlich der Schadenshöhe ein Sachverständigenverfahren vereinbart haben, das die Klägerin auch durch einseitige Erklärung gegenüber dem Versicherer in Gang bringen kann, braucht sie sich auf eine Leistungsklage nicht verweisen zu lassen (Senat NJW-RR 92, 362 = r+s 92, 61).
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