Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 17.12.1991

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.11.1991 - 10 U 2/91   

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https://dejure.org/1991,8370
OLG Frankfurt, 15.11.1991 - 10 U 2/91 (https://dejure.org/1991,8370)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.1991 - 10 U 2/91 (https://dejure.org/1991,8370)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 1991 - 10 U 2/91 (https://dejure.org/1991,8370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 464
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 77/99

    Hecke als Grenzeinrichtung

    Ob der von der Revision angezogene Fall einer Grenzmauer, die bei ihrem Bau eindeutig neben der Grenze stand und später teilweise auf das Nachbargrundstück ausbauchte (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 464), anders entschieden werden müßte, kann offenbleiben.
  • OLG Köln, 09.03.2000 - 1 U 81/99

    Anbau einer Giebelwand an bestehende Grenzwand

    Aus der von der Kommentierung zur Begründung herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 92, 464) ergibt sich nichts anderes.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.12.1991 - 5 U 82/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6730
OLG Oldenburg, 17.12.1991 - 5 U 82/91 (https://dejure.org/1991,6730)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.12.1991 - 5 U 82/91 (https://dejure.org/1991,6730)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 5 U 82/91 (https://dejure.org/1991,6730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 464
  • FamRZ 1992, 726
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1991 - 5 U 82/91
    Diese Privilegierung ist indessen nur solange gerechtfertigt wie das Erreichen dieses Erhaltungszwecks in einer vom Gesetz begünstigten Person sichergestellt ist (vgl. grundlegend BGHZ 98, 375 ff. im Hinblick auf BVerfGE 67, 348).

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, wird unter einem Landgut im Sinne des § 2312 BGB eine Besitzung verstanden, die eine selbständige auf dauernden Betrieb der Landwirtschaft einschließlich der Viehzucht und Forstwirtschaft geeignete und bestimmt Wirtschaftseinheit mit den nötigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden darstellt und die zumindest zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt (vgl. nur BGHZ 98, 375, 377 f).

  • BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63
    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1991 - 5 U 82/91
    Dem Fehlen von Inventar kommt insoweit keine maßgebliche Bedeutung zu (so bereits BGH NJW 1964, 1414, 1416).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1991 - 5 U 82/91
    Diese Privilegierung ist indessen nur solange gerechtfertigt wie das Erreichen dieses Erhaltungszwecks in einer vom Gesetz begünstigten Person sichergestellt ist (vgl. grundlegend BGHZ 98, 375 ff. im Hinblick auf BVerfGE 67, 348).
  • BGH, 27.04.1960 - V ZR 165/58
    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1991 - 5 U 82/91
    Im Sinne der Höfeordnung, deren Begriffsbestimmungen für die Auslegung des § 2312 BGB herangezogen werden können, zählt der erwerbsmäßig betriebene Gartenanbau zu dem Bereich der Landwirtschaft (Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht, 2. Aufl., S. 33; BGH NJW 1960, 1246).
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