Weitere Entscheidung unten: AG Bad Homburg, 21.01.1992

Rechtsprechung
   OLG München, 24.01.1992 - 10 U 4963/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4679
OLG München, 24.01.1992 - 10 U 4963/91 (https://dejure.org/1992,4679)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.1992 - 10 U 4963/91 (https://dejure.org/1992,4679)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - 10 U 4963/91 (https://dejure.org/1992,4679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Unfall; Herbeiführen eines Versicherungsfalles; Grobe Fahrlässigkeit; Augenblicksversagen; Wechseln einer Kassette; Autofahrt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall aufgrund Kassettenwechsel kann wegen Augenblickversagen keine grobe Fahrlässigkeit darstellen - Versicherungsschutz durch Kaskoversicherung besteht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 IIe; VVG § 61

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 538
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Jena, 17.12.1997 - 4 U 805/97

    Bücken nach Gegenständen beim Autofahren als grob verkehrswidrige Handlungsweise;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    bb) Soweit das Bedienen von Musikgeräten durch den Kraftfahrer während der Fahrt in der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung in Einzelfällen als objektiv nicht grob fahrlässig qualifiziert worden ist, galt das nur deshalb, weil der Kraftfahrzeugführer seine Aufmerksamkeit bei funktionsgerechter Bedienung des Geräts in feststellbarer Weise gerade nicht von der Straße abgewendet hatte (vgl. OLG Nürnberg MDR 2005, 1165; OLG München NJW-RR 1992, 538; OLG Bamberg, Urt. v. 30. September 1983, Az: 6 U 31/83 zit. nach juris [LS]; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1990, 929).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05

    Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Bedienung des Autoradios während

    bb) Soweit das Bedienen von Musikgeräten durch den Kraftfahrzeugführer während der Fahrt in der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einzelfällen als objektiv nicht grob fahrlässig qualifiziert worden ist, galt das nur deshalb, weil der Kraftfahrzeugführer seine Aufmerksamkeit bei funktionsgerechter Bedienung des Geräts in feststellbarer Weise gerade nicht von der Straße abgewendet hatte (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 538; OLG Hamm NZV 1991, 234 = ZfSch 1991, 277; OLG Bamberg, Urt. v. 30. September 1983, Az: 6 U 31/83 zit. nach juris [LS]; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1990, 929).
  • OLG Koblenz, 27.07.2001 - 10 U 1088/00

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls in der Kfz-Versicherung

    Dies ist dann der Fall, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (OLG München NJW-RR 1992, 538).

    Der hier zur Entscheidung stehende Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit den Fallgestaltungen, welche den Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (NJW-RR 1992, 538) und Hamm (VersR 1982, 796) zugrunde lagen.

  • VG München, 20.12.2013 - M 21 K 11.2222

    Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen eines

    Die Rechtsprechung hat in diesen Fällen überzeugend grobe Fahrlässigkeit verneint (OLG München v. 24.01.1992, Az. 10 U 4963/91; OLG Hamm v. 31.08.1990, Az. 20 U 57/90).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 22 U 86/00

    Verkehrsunfall: Fahrlässigkeit durch Aufheben herabgefallenen Kugelschreibers

    Das OLG München hat in einem vergleichbaren Fall, in dem der Kläger in einer relativ langgezogenen Linkskurve mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h nach rechts von der Fahrbahn abkam, als er eine Kassette wechseln wollte, Augenblicksversagen angenommen und grobe Fahrlässigkeit vor allem deshalb verneint, weil der Kläger sein Augenmerk nicht von der Fahrbahn abgewendet hatte (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 538).
  • VG Freiburg, 11.10.2001 - 3 K 1659/99
    Denn in dem vom Klägervertreter zitierten Fall hatte der Fahrer unwiderleglich vorgetragen, sein Augenmerk nicht von der Fahrbahn abgewendet zu haben (OLG München, v. 24.01.1992, NJW-RR 1992, 538 zu § 61 VVG).
  • LG Hanau, 02.04.1992 - 7 O 227/92

    Kraftfahrtversicherung; Augenblicksversagen beim Abstellen eines Pkw

    Es stellt keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles, sondern lediglich ein Augenblicksversagen dar, wenn die Versicherungsnehmerin ihren Pkw in einer emotionalen Ausnahmesituation (hier: Besuch ihres in einer Klinik untergebrachten Ehemannes) auf einem leicht abschüssigen Parkplatz nicht ausreichend sichert, so daß der Wagen eine Böschung hinunterrollt und gegen einen Baum prallt (LG Hanau, Urt. v. 2.4. 1992 - 7 O 227/92, vgl. auch OLG München NJW-RR 1992, 538 zum Augenblicksversagen bei Kassettenwechsel im Pkw und grundlegend BGH NJW 1989, 1354).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Bad Homburg, 21.01.1992 - 2 C 2605/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,14926
AG Bad Homburg, 21.01.1992 - 2 C 2605/91 (https://dejure.org/1992,14926)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 21.01.1992 - 2 C 2605/91 (https://dejure.org/1992,14926)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 2 C 2605/91 (https://dejure.org/1992,14926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,14926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeugbeschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen begründet Einstandspflicht für Privathaftpflichtversicherung - Keine Haftung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgrund fehlenden Schadenseintritt durch PKW

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 538
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Schaden aufgrund des Rollens eines

    Mit Recht rechnet daher das Landgericht Marburg die Gefahr eines wegrollenden Einkaufswagens nicht der "typischen Transportgefahr" bei Benutzung eines PKW zu, und zwar unabhängig davon, ob der Beladevorgang bereits begonnen hatte - dies obwohl nach den zivilrechtlichen Vorschriften das Be- und Entladen des Fahrzeuges ausdrücklich vom Gebrauch eines Kraftfahrzeuges erfasst ist (A.1.1.1, S. 2 AKB), vgl. auch LG Limburg, NJW-RR 1994, 486, 487 ("Der Schaden ist demnach nur gelegentlich des Fahrzeuggebrauchs eingetreten") sowie AG Bad Homburg, NJW-RR 1992, 538.
  • AG Bad Homburg, 14.08.1997 - 2 C 1233/97

    Beschädigung eines Pkw durch das Ingangsetzen einer Parkhubbox

    Wie das erkennende Gericht bereits durch Urteil vom 21.1.1992 (2 C 2605/91) zur Abgrenzung des Haftungsrisikos zwischen Privathaftpflichtversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung entschieden hat, fehlt es an einem adäquaten Ursachenzusammenhang zwischen dem Gebrauch des Fahrzeugs des Bekl. zu 1 und dem Schadensereignis, weil der Schaden an dem Pkw der Kl. nicht durch den Pkw des Bekl. zu 1 verursacht wurde, sondern indem der Bekl. zu 1 seine Parkhubbox in Bewegung setzte und diese die Fahrertür des Fahrzeugs der Kl. beschädigte (LG Köln ZfS.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht