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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91   

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https://dejure.org/1992,2606
BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91 (https://dejure.org/1992,2606)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91 (https://dejure.org/1992,2606)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - BReg. 1 Z 64/91 (https://dejure.org/1992,2606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2353 ff.; FGG § 12 § 15 Abs. 1
    Vorzug des förmlichen Beweisverfahrens vor formlosen Ermittlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 653
  • FamRZ 1992, 1323
  • Rpfleger 1992, 190
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts im Verfahren auf Erteilung

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91
    Das gilt insbesondere dann, wenn das Recht eines Beteiligten, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken, ansonsten nicht hinreichend gesichert ist (vgl. BayObLG Rpfleger 1988, 67 ; OLG Zweibrücken aaO; Keidel/Amelung, Jansen, Bassenge/Herbst, jeweils aaO).

    Die Sache ist an das Landgericht zurückzuverweisen, weil das Rechtsbeschwerdegericht die erforderlichen Vernehmungen nicht selbst durchführen darf (BayObLG FamRZ 1988, 96/97).

  • BayObLG, 26.05.1983 - BReg. 1 Z 17/83
    Auszug aus BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91
    Das förmliche Beweisverfahren (Strengbeweis) verdient aber dann den Vorzug, wenn es auf die Erweisbarkeit bestimmter Einzeltatsachen ankommt wie Errichtung und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG aaO sowie DNotZ 1984, 47/49 und FamRZ 1986, 1043/1045; vgl. auch OLG Stuttgart BWNotZ 1977, 69/70 und OLG Zweibrücken NJW-RR 1988, 1211 ; Keidel/Amelung und Jansen, jeweils aao; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 12).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.1987 - 3 W 81/87
    Auszug aus BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91
    Das förmliche Beweisverfahren (Strengbeweis) verdient aber dann den Vorzug, wenn es auf die Erweisbarkeit bestimmter Einzeltatsachen ankommt wie Errichtung und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG aaO sowie DNotZ 1984, 47/49 und FamRZ 1986, 1043/1045; vgl. auch OLG Stuttgart BWNotZ 1977, 69/70 und OLG Zweibrücken NJW-RR 1988, 1211 ; Keidel/Amelung und Jansen, jeweils aao; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 12).
  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91
    Das förmliche Beweisverfahren (Strengbeweis) verdient aber dann den Vorzug, wenn es auf die Erweisbarkeit bestimmter Einzeltatsachen ankommt wie Errichtung und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG aaO sowie DNotZ 1984, 47/49 und FamRZ 1986, 1043/1045; vgl. auch OLG Stuttgart BWNotZ 1977, 69/70 und OLG Zweibrücken NJW-RR 1988, 1211 ; Keidel/Amelung und Jansen, jeweils aao; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 12).
  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91
    Zwar liegt es grundsätzlich im Ermessen des Gerichts, ob es sich mit formlosen Ermittlungen begnügt oder ob es in der gemäß § 15 Abs. 1 FGG vorgesehenen Form Beweis erheben will (vgl. BayObLGZ 1977, 59/65; Keidel/Amelung FGG 12.Aufl. § 15 Rn. 3; Jansen FGG 2.Aufl. Rn. 39, Bassenge/Herbst Anm. I 3 a, Jeweils zu § 12 FGG ).
  • KG, 31.01.2018 - 26 W 57/16

    Testamentsauslegung: Erbscheinserteilungsanspruch eines als "Haupterben"

    Das gilt insbesondere dann, wenn das Recht eines Beteiligten, an der Wahrheitsfindung - etwa durch das Stellen von Nachfragen - mitzuwirken, ansonsten nicht hinreichend gesichert ist (OLG Karlsruhe - 11 Wx 78/14 - a. a. O., Rdnr. 13 nach juris; BayObLG, Beschluss vom 28.01.1992 - BReg 1 Z 64/91 - FamRZ 1992, 1323, Rdnr. 11 nach juris m. w. N.; Weidlich, a. a. O., § 2255 Rdnr. 9 jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02

    Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes - Nachweis und

    Unter diesen Umständen gilt der Grundsatz, wonach es im Ermessen des Tatrichters liegt, ob er sich zur Feststellung von Tatsachen mit formlosen Ermittlungen begnügt oder in der gemäß § 15 Abs. 1 FGG vorgesehenen Form Beweis erhebt (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1323), nur eingeschränkt.
  • OLG Braunschweig, 16.03.2018 - 1 W 155/17

    Erbschein - Unauffindbarkeit des Original-Testaments

    Im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG wäre das Nachlassgericht angehalten gewesen, eine förmliche Beweiserhebung gemäß § 30 FamFG durch Vernehmung der Zeugin J. B. durchzuführen, da das förmliche Beweisverfahren (Strengbeweis) stets dann den Vorzug verdient, wenn es auf die Erweisbarkeit bestimmter Einzeltatsachen ankommt wie Errichtung und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Januar 1992 - BReg 1 Z 64/91 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
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BayObLG, 28.01.1992 - 1 BReg.Z 64/91 (https://dejure.org/1992,14477)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1992 - 1 BReg.Z 64/91 (https://dejure.org/1992,14477)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 1 BReg.Z 64/91 (https://dejure.org/1992,14477)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Vernichtung eines Testaments auf dessen Wirksamkeit; Verfahrensfehler wegen einer Verletzung der Beweiserhebungspflicht

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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 653
  • FamRZ 1992, 1323
 
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