Rechtsprechung
LG Arnsberg, 24.02.1992 - 3 S 159/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,11273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 692
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 24 U 89/08
Darlegungs-und Beweislast bei Widerruf eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages …
Hier liegt vielmehr eine "provozierte Bestellung" vor, die im Falle eines Vertragsabschlusses ein Widerrufsrecht nicht ausschließt (vgl. LG Arnsberg NJW-RR 1992, 692). - OLG Hamm, 03.11.1995 - 12 UF 83/95
Begriff der gröblichen Verletzung der Unterhaltspflicht
Weiter hat die Antragsgegnerin bei dem ... ein volldynamisches (vgl. dazu grundlegend BGH NJW-RR 1992, 692 ff.) Anrecht auf betriebliche Altersversorgung (Stammrente) gemäß § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 BGB in Höhe von jährlich 9.207,55 DM = 767, 30 DM monatlich erworben. - LG Koblenz, 06.04.2009 - 5 O 295/08 Die telefonische Nachfrage auf eine Zeitungsanzeige kann eine provozierte Bestellung darstellen mit der Folge, dass der Nachfragende dennoch dem Schutzbereich des § 312 Abs. 1 Nr. 1 BGB unterfällt ( LG Arnsberg, Urteil vom 24, 02.1992, 3 S 159/91,NJW-RR 1992, 692, [LG Arnsberg 24.02.1992 - 3 S 159/91] damals noch entschieden am Haustürwiderrufsgesetz).