Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.11.1991 - 6 U 140/90 |
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Prospekt
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Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 740
- GRUR 1992, 566
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 21.02.1992 - 6 U 99/91 Wegen der Einzelheiten der Ausstattung wird auf die Originalverpackung in Hülle Bl. 8 der Beiakten 6 U 140/90, OLG Köln (= 81 0 61/90, LG Köln), verwiesen.
Die Akten des Verfahrens 6 U 140/90, OLG Köln, haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Die Klägerin kann von der Beklagten verlangen, daß diese es unterläßt, das für den Vertrieb in den Niederlanden hergestellte Pflanzenschutzmittel "Lentagran" in der Bundesrepublik Deutschland in Verpackungen anzubieten oder zu vertreiben, auf denen die deutsche Gebrauchsanleitung in einer Weise angebracht ist, wie es sich aus den im Tatbestand wiedergegebenen Abbildungen und der Verpackung in Hülle Bl. 8 der Beiakten 6 U 140/90, OLG Köln, ergibt und/oder auf denen die der Klägerin zugeteilte Zulassungsnummer angegeben ist.
- OLG Köln, 11.02.1994 - 6 U 30/93
Gebrauchsanweisung für Pflanzenschutzmittel
Wie der Senat bereits in den von den Parteien zitierten Entscheidungen vom 2. November 1990 - 6 U 140/90 (Bl. 204 ff d.A.) - und vom 21. Februar 1991 - 6 U 99/91 (Bl. 11 ff d.A.) - im einzelnen ausgeführt hat, spricht schon das im Wortlaut der Bestimmung aufgestellte Erfordernis, daß die Gebrauchsanleitung "auf" dem Behältnis bzw. "auf" der Verpackung anzugeben ist, gegen die Annahme, ein Beifügen auf einem gesonderten und nicht mit der vollen Fläche fest mit dem Behältnis verbundenen Papier könnte zulässig sein.Die Auslegung, die der Senat in ständiger Rechtssprechung (vgl. Urteil vom 12.11.1990 - 6 U 140/90; Urteil vom 21.02.1991 - 6 U 99/91, Urteil vom 05.12.1993 - 6 U 4/93) der Anwendung des § 20 Abs. 2 Nr. 6 PflSchG zugrundelegt, steht im Einklang mit der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und der sich aus dieser ergebenden Vorstellung des Gesetzgebers.
- OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 144/01
Urheberrechtlicher Schutz journalistischer Artikel in einer Computerzeitschrift
Voraussetzung für den Schutz von Werkteilen gegen Verletzungshandlungen ist nämlich, dass der entlehnte Teil für sich genommen den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt, also eine geistige Schöpfung darstellt (vgl. BGH, GRUR 1961, 633 - Fernsprechbuch; GRUR 1988, 533, 534 - Vorentwurf II; GRUR 1989, 416 - Bauaußenkante; BGH, GRUR 1981, 352, 355 - Staatsexamensarbeit; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 740; OLG München NJW-RR 1992, 741;… Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 2 Rdnr. 66;… Möhring/Nicolini/Ahlberg, UrhG, 2. Auflage, § 2 Rdnr. 160). - OLG Köln, 05.11.1993 - 6 U 4/93
Anforderungen an Gebrauchsanleitungen und Kennzeichnungen bei …
Wie der Senat bereits in den von den Parteien zitierten Entscheidungen vom 2. November 1990 - 6 U 140/90 (Bl. 156 ff.) - und vom 21. Februar 1991 - 6 U 99/91 (Bl. 10 ff.) - im einzelnen ausgeführt hat, spricht schon das im Wortlaut der Bestimmung aufgestellte Erfordernis, daß die Gebrauchsanleitung "auf" dem Behältnis bzw. "auf" der Verpackung anzugeben ist, gegen die Annahme, ein Beifügen auf einem gesonderten und nicht mit der vollen Fläche fest mit dem Behältnis verbundenen Papier könnte zulässig sein. - LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 143/01
Symicron
Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die konkrete entlehnte Textpassage für sich selbst die persönliche geistige Schöpfung darstellen muss, also für sich selbst Urheberrechtsschutz genießen muss (BGH GRUR 1981, 352, 355 -Staatsexamensarbeit; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 740; OLG München NJW-RR 1992, 741).
Rechtsprechung
LG Berlin, 10.12.1991 - 16 O 1066/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 740