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   OLG Hamburg, 16.05.1991 - 3 U 237/90   

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https://dejure.org/1991,5499
OLG Hamburg, 16.05.1991 - 3 U 237/90 (https://dejure.org/1991,5499)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.1991 - 3 U 237/90 (https://dejure.org/1991,5499)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 3 U 237/90 (https://dejure.org/1991,5499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Konzertmitschnitt / Basel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 746
  • ZUM 1991, 545
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Eine verfassungskonforme Rechtsanwendung, die hier und in vergleichbaren Konstellationen eine Nutzung von Tonaufnahmen zu Zwecken des Sampling ohne vorherige Lizenzierung erlaubt, könnte beispielsweise auch durch eine einschränkende Auslegung von § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG erreicht werden, wonach das Sampling erst dann einen Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht darstellt, wenn die wirtschaftlichen Interessen des Tonträgerherstellers in erheblicher Weise berührt werden (vgl. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 18. April 1991 - 3 W 38/91 -, GRURInt 1992, S. 390 [391]; Urteil vom 16. Mai 1991 - 3 U 237/90 -, NJW-RR 1992, S. 746 [748]; Gelke, Mashups im Urheberrecht, 2013, S. 128 ff.; Häuser, Sound und Sampling, 2002, S. 109 ff.; Leistner, JZ 2014, S. 846 [849]; Salagean, Sampling im deutschen, schweizerischen und US-amerikanischen Urheberrecht, 2008, S. 231 ff.).
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

    Es kommt nicht darauf an, ob derjenige, der in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt oder eigenen Aufwand erspart oder ob der Tonträgerhersteller durch diesen Eingriff einen messbaren und nachweisbaren wirtschaftlichen Nachteil erleidet (Hertin, GRUR 1991, 722, 730 f.; a.A. OLG Hamburg GRUR Int. 1992, 390, 391 und NJW-RR 1992, 746, 748 ; Münker aaO S. 252 f.; Bindhardt aaO S. 131 f.; Häuser aaO S. 111).

    Im Übrigen wird dem Hersteller des Tonträgers durch die ungenehmigte Übernahme selbst kleinster Teile einer Tonaufnahme regelmäßig eine mit seiner unternehmerischen Leistung geschaffene Verwertungsmöglichkeit entzogen (a.A. OLG Hamburg GRUR Int. 1992, 390, 391 und NJW-RR 1992, 746, 748) .

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    aa) Da diese Bestimmungen die organisatorische und wirtschaftliche Leistung des Filmherstellers schützen und dieser unternehmerische Aufwand für den gesamten Film erbracht wird, gibt es keinen Teil des Films, auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre; der Handel mit sogenannten Klammerteilrechten zeigt, dass auch kleinste Teile von Filmwerken und Laufbildern einen schützenswerten wirtschaftlichen Wert haben (vgl. OLG München ZUM-RD 1998, 124, 126; KG MMR 2003, 110, 112; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 94 Rdn. 29 und § 95 Rdn. 8; Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 9. Aufl., § 95 UrhG Rdn. 6; Wandtke/Bullinger/Manegold, Urheberrecht, 2. Aufl., § 94 UrhG Rdn. 4; Hillig, ZUM 2005, 482; anders zum Schutzrecht des Tonträgerherstellers an Tonfetzen OLG Hamburg ZUM 1991, 545, 548).
  • LG Hamburg, 08.10.2004 - 308 O 90/99

    Unterlassung bzgl. der Vervielfältigung und Verbreitung von Tonaufnahmen;

    Dem Schutz des Herstellers dort Grenzen zu setzen, wo wegen der Kürze des verwendeten Ausschnitts keine messbare Beeinträchtigung der Tonträgerherstellerauswertung vorliegt (so OLG Hamburg ZUM 91, 545, 548; Hoeren FS Hertin 113, 128 f.; Schricker/Vogel § 85 Rn. 35), erscheint ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht gerechtfertigt.
  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05

    Urheberrechtsverletzung: Verletzung der Tonträgerherstellerrechte bei Unterlegung

    Nur wenn im Wege des Sampling kleinste Tonpartikel einer fremden Tonaufnahme verwendet werden, hat das HansOLG in zwei Entscheidungen aus dem Jahre 1991 eine Verletzung der Tonträgerherstellerrechte verneint (HansOLG GRURInt 92, 390 und NJW-RR 92, 746).
  • OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10

    Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft

    Im Hinblick auf die Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller bestanden jedoch seit einer Entscheidung des Hans. OLG im Jahre 1991 (Urteil vom 16.5.1991-Rolling Stones abgedr. ZUM 1991, 545), in der eine Schutzfähigkeit versagt worden war, kontroverse Diskussionen zur Schutzfähigkeit auch im Hinblick auf die Verletzung von Urheberrechten (vgl. Handbuch der Musikwirtschaft, 2003, S. 898f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04

    TV-Total

    Dies wird damit begründet, dass durch § 94 UrhG die unternehmerische Gesamtleistung des Filmherstellers geschützt wird, dass sein organisatorischer Aufwand als Gesamtleistung betrachtet werden muss und dass dieser Aufwand nicht mit abnehmender Länge es jeweiligen übernommenen Ausschnitts gegen Null tendiert, sondern das gesamte wirtschaftliche Risiko auch im Hinblick auf kleine und kleinste Filmteile erbracht wird (OLG München ZUM-RD 1998, 124, 126- Der Preis ist heiß - zu einem vergleichbaren Fall; Schulze ZUM 1994, 15, 20; Schulze-Dreier aaO, § 94 Rz. 29; keine Bedenken insoweit auch bei BGH NJW 2001, 603ff- K's Mattscheibe - ebenfalls zu einem vergleichbaren Fall; aA OLG Hamburg ZUM 1991, 545, 548- zum Sound-Sampling).
  • OLG Köln, 06.12.1991 - 6 U 106/91

    Rechtmäßigkeit einer Verbreitung von ohne Einwilligung des Künstlers

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