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   OLG München, 07.02.1991 - 29 U 3265/90   

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https://dejure.org/1991,3437
OLG München, 07.02.1991 - 29 U 3265/90 (https://dejure.org/1991,3437)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.1991 - 29 U 3265/90 (https://dejure.org/1991,3437)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 1991 - 29 U 3265/90 (https://dejure.org/1991,3437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 748
  • NJW-RR 1992, 749
  • ZUM 1991, 371
  • afp 1991, 781
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG München, 07.02.1991 - 29 U 3265/90
    Danach erstreckt sich das Auskunftsrecht auf die zur Vorbereitung und Durchführung des Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte, die sich der Berechtigte nicht auf zumutbare Weise selbst verschaffen kann, während sie der Verpflichtete unschwer, d. h., ohne unbillig belastet zu werden, zu geben vermag (ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts seit RGZ 108, 7 und des Bundesgerichtshofs seit BGHZ 10, 385).

    Im übrigen schuldet auch der Rechtsverletzer nicht die Auskunft, die er "unschwer" erteilen kann, sondern nur die, die sich der "Verletzte" nicht auf zumutbare Weise verschaffen kann (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 10, 385, 387).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1990 - 20 U 217/89

    Pressespiegel

    Auszug aus OLG München, 07.02.1991 - 29 U 3265/90
    Der Auskunftspflichtige genügt seiner Pflicht nicht, wenn er dem Berechtigten lediglich Material zur Zusammenstellung einer Auskunft zugänglich macht, vielmehr muß er die geschuldete Auskunft selbst aus den Materialien heraussuchen und sie übermitteln (OLG Düsseldorf, ZUM 1990, 527).

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (ZUM 1990, Seite 527/528) umfaßt die Auskunftspflicht des Vervielfältigers zwar grundsätzlich auch die Mitteilung der Autoren, die den vervielfältigten und verbreiteten Artikel verfaßt haben.

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus OLG München, 07.02.1991 - 29 U 3265/90
    Es ist anerkannt, daß der auf Treu und Glauben beruhende Auskunftsanspruch auch im Urheberrecht gilt (BGH GRUR 1980, 227 - Monumenta Germanie Historica).
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