Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 05.03.1992

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91   

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BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91 (https://dejure.org/1992,2686)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91 (https://dejure.org/1992,2686)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - BReg. 2 Z 162/91 (https://dejure.org/1992,2686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Belieferung mit Wasser und Heizenergie; Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts im Falle eines sog. "steckengebliebenen Baus"; Vermietung oder Überlassung der Schuldnerwohnung an einen Wohnberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 273; WEG § 16 Abs. 2 § 18 Abs. 2 Nr. 2
    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Belieferung mit Wasser und Heizenergie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 787 (Ls.)
  • MDR 1992, 967
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 09.11.1990 - 4 W 211/90

    Folgen eines erheblichen Zahlungsverzuges eines Mitgliedes einer

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91
    Die Bestimmung des § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG enthalte aus den vom OLG Celle (NJW-RR 1991, 1118) zutreffend angeführten Gründen keine abschließende Spezialregelung.

    Der Senat schließt sich wie das Landgericht insoweit den zutreffenden Ausführungen des OLG Celle (NJW-RR 1991, 1118) an (zustimmend auch Palandt/Bassenge § 16 WEG Rn. 13; Deckert WE 1991, 206/210).

  • BGH, 05.06.1989 - II ZR 227/88

    Ausschließung von Gesellschaftern nach freiem Ermessen eines Gesellschafters

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91
    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Wohnungseigentümer die Möglichkeit der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nicht jedenfalls mit den Einschränkungen gewollt hätten, die das Landgericht festgestellt hat, wenn sie die Ungültigkeit der von ihnen beschlossenen generellen Regelung gekannt hätten (vgl. auch BGHZ 107, 351/355).
  • OLG Hamm, 16.03.1984 - 15 W 266/83

    Folgen eines sogenannten steckengebliebenen Baus einer Wohnungseigentümeranlage;

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91
    Das OLG Hamm (NJW 1984, 2708) ist unter Berufung darauf im Fall des »steckengebliebenen Baus« zum Ergebnis gelangt, daß gegenüber einem Eigentümer, der nicht die anteiligen Kosten der Fertigstellung entsprechend einem Eigentümerbeschluß bezahlt, kein Zurückbehaltungsrecht seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Weise ausgeübt werden kann, daß sie den Anschluß seiner Wohnung an Versorgungsleistungen verhindert.
  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 87/84

    Verjährung der tariflichen Nachforderungsansprüche des

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91
    Im übrigen ist nicht einzusehen, weshalb die Gesamtheit der Wohnungseigentümer an der Durchführung einer Notmaßnahme wie der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gehindert sein soll, die auch den Versorgungsunternehmen gegenüber ihren Schuldnern zusteht (vgl. § 33 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20.6.1980 BGBl. 1980 Teil I S. 750; BGH DB 1989, 2328 ; LG Aachen NJW-RR 1987, 433 ).
  • LG Aachen, 14.01.1987 - 7 S 504/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91
    Bedürftige Wohnungseigentümer zu versorgen ist gegebenenfalls vielmehr Sache der Sozialverwaltung (vgl. LG Aachen NJW-RR 1987, 443).
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86

    Wohnungseigentum; Zahlung; Wohngeld; Wohnanlage; Fertigstellung; Unfertig;

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91
    Der Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers haftet nicht für Wohngeldforderungen, die vor seinem Eigentumserwerb begründet und fällig geworden sind (BGH WPM 1989, 1149/1151; BayObLGZ 1989, 351).
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91
    Nach § 139 BGB ist zu beurteilen, ob ein Eigentümerbeschluß ganz oder nur teilweise für ungültig zu erklären ist, also teilweise aufrechterhalten bleiben kann (BayObLGZ 1985, 171/176).
  • OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99

    Wohnungseigentum

    Ebenso wird in Rechtsprechung und Literatur (OLG Celle, NJW-RR 1991, 1118; BayObLG, MDR 1992, 967; OLG Hamm, NJW 1994, 145; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 7. Auflage 1997,§ 28 Rdnr. 133) ein Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt, bei erheblichen Rückständen ein säumiges Mitglied der Gemeinschaft von der weiteren Belieferung mit Energie bis zum Ausgleich der Forderungen auszuschließen.

    Ebensowenig geht es darum, daß ein Eigentümer sein Sondereigentum unbegrenzt zeitlich nutzen kann, ohne Wohngeld zu zahlen (so die den Entscheidungen des BayObLG, MDR 1992, 967, und OLG Celle, NJW-RR 1991, 1118, zugrunde liegenden Sachverhalte).

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05

    Besitz: Besitzstörung; Unterbrechen der Wasserzufuhr durch den Vermieter von

    Der Beklagten stand schließlich nicht wie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die ein säumiges Mitglied von der weiteren Belieferung mit Energie ausschließen kann (KG NJW-RR 1991, 1307 f; BayObLG MDR 1992, 967 f; OLG Hamm MDR 1994, 163 f), das Recht auf Unterbrechung der Wasserversorgung zu.
  • KG, 08.08.2005 - 24 W 112/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Versorgungssperre bei Verzug mit den

    Nach der vom Landgericht auch zitierten Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 2001, 1307 = NZM 2001, 761 = ZMR 2001, 1007) wie auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Celle NJW-RR 1991, 1118; BayObLG MDR 1992, 967; OLG Hamm NJW-RR 1994, 145) kann die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit gegenüber einem säumigen Wohngeldschuldner eine Versorgungssperre derart beschließen (und damit auch einen Verwalter zu entsprechenden Maßnahmen ermächtigen), dass die in der Wohnung des säumigen Wohngeldschuldners vorhandenen Leitungen von der zentralen Versorgungsleitung abgetrennt werden.
  • OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 79/93

    Ausschluß eines Wohnungseigentümers von der Energie- und Wasserversorgung

    In diesen Fällen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts in bezug auf die Versorgung mit Wasser, Allgemeinstrom und Heizenergie grundsätzlich zulässig, soweit der Ausschluß durch den vorübergehenden Einbau von Absperrventilen möglich ist, die - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - keine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG darstellt (in diesem Sinne auch OLG Celle NJW-RR 1991, 1118 f, BayObLG, Beschluß vom 16. Januar 1992, BReg 2 Z 162/91 = NJW-RR 1992, 787 (Leitsatz)).
  • OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04

    Verstoß des Rechtsanwalts gegen das Tätigkeitsverbot; Verstoß einer

    In diesem Fall wäre der säumige Wohnungseigentümer in der Lage, seine Wohnung unbegrenzt auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer zu nutzen (OLG Celle OLGZ 1991, 50, 51; BayObLG WuM 1992, 207, 208; OLG Hamm MDR 1994, 263; KG NJW-RR 2001, 1307).
  • AG Donaueschingen, 12.08.2002 - 25 UR II 5/02

    Wohnungseigentum: Trennung des säumigen Wohnungseigentümers von Wasser- und

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 ZPO dahingehend hat, dass ein Wohnungseigentümer bei erheblichen Wohngeldrückständen von der Versorgung mit Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann (OLG Hamm, MDR 1997, 163; KG, MDR 2002, 574; BayObLG, MDR 1992, 967).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 140/98

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Das Landgericht hat den Eigentümerbeschluß vom 26.4.1997 zu TOP 5, dessen Ungültigerklärung Gegenstand des Antrags Nr. 1 ist, ersichtlich als Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Anschlußverlangen der Antragstellerin gewertet (vgl. zu den Voraussetzungen eines Zurückbehaltungsrechts BayObLG WuM 1992, 207/208 m.w.N.).
  • KG, 08.08.2005 - 24 W 113/04

    Versorgungssperre; Abwendung durch Teilzahlungen

    Nach der vom Landgericht auch zitierten Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 2001, 1307 = NZM 2001, 761 = ZMR 2001, 1007) wie auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Celle NJW-RR 1991, 1118; BayObLG MDR 1992, 967; OLG Hamm NJW-RR 1994, 145) kann die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit gegenüber einem säumigen Wohngeldschuldner eine Versorgungssperre derart beschließen (und damit auch einen Verwalter zu entsprechenden Maßnahmen ermächtigen), dass die in der Wohnung des säumigen Wohngeldschuldners vorhandenen Leitungen von der zentralen Versorgungsleitung abgetrennt werden.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4239
BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91 (https://dejure.org/1992,4239)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91 (https://dejure.org/1992,4239)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 1992 - BReg. 2 Z 165/91 (https://dejure.org/1992,4239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    FGG § 32; WEG § 26 Abs. 1 § 26 Abs. 3 § 43 Abs. 1
    Anfechtung einer gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters bei anschließender ordentlicher Bestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 787
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 20.09.1973 - 15 W 33/73
    Auszug aus BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91
    Denn dem weiteren Beteiligten zu 4 steht auf jeden Fall nach den §§ 677 ff. BGB eine Vergütung zu, die nicht niedriger ist als die vom Amtsgericht festgesetzte, weil sich diese im Rahmen des Üblichen hält (BGH WPM 1989, 801/802; OLG Hamm NJW 1973, 2301/2302).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91
    e) Die Bestellung des weiteren Beteiligten zu 4 zum neuen Verwalter beinhaltet zugleich die Abberufung des Antragsgegners zu 1; denn andernfalls hätte die Gemeinschaft zwei Verwalter, was nicht gewollt war und rechtlich nicht zulässig ist (vgl. BGHZ 107, 268 ).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91
    Die rückwirkende Aufhebung des gerichtlichen Bestellungsbeschlusses würde an der Wirksamkeit der Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung ebensowenig ändern wie die Ungültigerklärung der Verwalterbestellung (BayObLG NJW-RR 1991, 531/532 m.weit.Nachw.).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Soweit der Senat früher (BayObLG NJW-RR 1988, 270; WuM 1989, 536) eine andere Meinung vertreten hat, hält er daran im Hinblick auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm und des Kammergerichts nicht fest; sie zeigen, daß die Rückwirkung der Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses auf das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter und auf dessen Rechtsstellung im übrigen praktisch keinen Einfluß hat (in diese Richtung auch schon BayObLG WuM 1992, 283 ).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 63/01

    Berichtigungsbeschwerde

    Das Vertrauen Dritter auf den Rechtsbestand einer wirksam gewordenen gerichtlichen Verfügung soll geschützt werden (vgl.: BayObLG, NJW-RR 1992, 787 für die Bestellung eines Notverwalters; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1318 für die Wirksamkeit der Abschlußprüfung und des Testates; OLG Frankfurt, FamRZ 1995, 442 [443] für die Anordnung der Nachlaßpflegschaft; OLG Köln [16. Senat], FamRZ 1995, 1086 für die Entlassung eines Betreuers; Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 32 Rdnr. 1).
  • KG, 31.03.2009 - 1 W 209/05

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Verwalterzustimmung zur

    Ist der Verwalter durch Gerichtsbeschluss bestellt worden, so bleiben seine Rechtshandlungen allerdings gemäß § 32 FGG wirksam (BayObLG NJW-RR 1992, 787).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 69/01

    Grundbesitz; Pflegschaftsanordnung; Eintragung einer Grunddienstbarkeit;

    Das Vertrauen Dritter auf den Rechtsbestand einer wirksam gewordenen gerichtlichen Verfügung soll geschützt werden (vgl.: BayObLG, NJW-RR 1992, 787 für die Bestellung eines Notverwalters; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1318 für die Wirksamkeit der Abschlußprüfung und des Testates; OLG Frankfurt, FamRZ 1995, 442 [443] für die Anordnung der Nachlaßpflegschaft; OLG Köln [16. Senat], FamRZ 1995, 1086 für die Entlassung eines Betreuers; Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 32 Rdnr. 1).
  • BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04

    Beendigung des Amtes des bestellten Notvorstandes eines Vereins

    Dies hat das Landgericht zutreffend unter Hinweis auf die vergleichbare Rechtslage bei einem Notverwalter im Wohnungseigentumsrecht dargelegt (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1992, 787).
  • OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05

    Verjährung von Ansprüchen aus einer genehmigten Jahresabrechnung einer

    Die in einer von dem Verwalter zwischenzeitlich einberufenen Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse bleiben ebenfalls wirksam (vgl. ausdrücklich für Jahresabrechnungen BayObLG ZMR 2002, 850 = WuM 2002, 510 = NJW-RR 2002, 1665 = NZM 2002, 743; allgemein vgl. Bärmann-Pick-Merle § 26 Rz 213 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 91, 531, 532; NJW-RR 92, 787; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312 f.).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

    Die Gemeinschaft war ohne Verwaltung, denn die Bestellung der weiteren Beteiligten zur Notverwalterin endete mit der Wahl des S. in der Versammlung vom 10.12.1997 und lebte mit der Ungültigerklärung dieses Eigentümerbeschlusses nicht wieder auf (BayObLG NJW-RR 1992, 787/788; Staudinger/Bub § 26 WEG Rn. 506).
  • BayObLG, 21.10.1996 - 2Z BR 72/96

    Rechtliche Grundlagen der Bestellung eines Notverwalters nach § 26 Abs. 3

    Dadurch werden in der Regel etwaige Einberufungsmängel geheilt, weil sie sich auf das Ergebnis der Abstimmung nicht auswirken konnten (BayObLG NJW-RR 1992, 787 ).
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