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   OLG Schleswig, 30.01.1992 - 5 U 194/90   

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OLG Schleswig, 30.01.1992 - 5 U 194/90 (https://dejure.org/1992,9440)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.01.1992 - 5 U 194/90 (https://dejure.org/1992,9440)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - 5 U 194/90 (https://dejure.org/1992,9440)
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Salatkopf

§ 823 Abs. 1 BGB, § 286 ZPO, Anscheinsbeweis

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 796
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Bonn, 24.03.2006 - 2 O 73/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines komplizierten Schienbeinbruchs

    Dass eine umherliegende Weintraube - ebenso wie andere Obst- und Gemüsereste - eine Gefahrenquelle darstellen, liegt auf der Hand (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1992, 796 797 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 26/12

    Haftung bei Kraftfahrzeugschaden: Verkehrssicherungs- bzw. Sorgfaltspflichten des

    ddd) Entgegen der Rechtsauffassung der Berufung ist die rechtliche Wertung, die es dem Betreiber von Kaufhäusern und Supermärkten vorschreibt, die Fußböden in recht kurzen Intervallen auf eventuelle Gefahren in Gestalt von Nässe oder Obst- und Gemüseresten zu untersuchen (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.1994 -VI ZR 238/93, NJW 1994, 2232; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171; OLG Schleswig, NJW-RR 1992, 796; zur Kasuistik vgl. Palandt/Sprau, aaO, § 823 Rdnr. 200), auf die vorliegende Frage nach der Kontrolldichte einer Selbstwaschanlage nicht zu übertragen.
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97

    Culpa in contrahendo

    Wenn sich der Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß diese für den Sturz ursächlich war (OLG München VersR 1974, 269; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 158; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 796; zum Anscheinsbeweis für die Kausalität bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht s. auch BGH NJW 1994, 945).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 21 U 201/15

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in dem Publikumsverkehr offenstehenden

    Dieser objektiv verkehrswidrige Zustand des Bodens stelle die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar und erlaube in Anwendung des Anscheinsbeweises den Rückschluss darauf, dass dies die Ursache für den Sturz gewesen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.2004, 7 U 18/03, VersR 2005, 420; ähnlich wohl auch OLG Schleswig, Urteil vom 30.01.1992, 5 U 194/90 - NJW-RR 1992, 796, 797).
  • LG Wiesbaden, 12.01.2012 - 9 O 334/10

    Schadensersatzanspruch einer Kundin wegen eines Sturzes infolge ausgelaufenen

    Daß eine wasserbenetzte Stelle auf dem Fußbodenbelag eines Supermarktes, deren Wahrnehmbarkeit für die Kunden je nach Lichteinfall und Aufmerksamkeitsgrad des im Zweifel auf die Warenauswahl und sonstige einkaufstypische Verrichtungen konzentrierten Kunden letztlich vom Zufall abhängt, per se eine Gefahrenquelle abgibt, liegt zur Überzeugung des erkennenden Gerichts auf der Hand (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1992, 796, 797 m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.06.1995 - 20 U 6/95

    Haftung auf Schadensersatz aus Verletzung der Verkehrsversicherungspflicht wegen

    So kann der Erfahrungssatz aufgestellt werden, wonach jemand auf Teilen eines Salat- oder Gemüserestes ausgerutscht ist, wenn diese Teile im unmittelbarem Bereich der Unfallstelle lagen und eine aufmerksame Beobachterin zu dem Schluß gelangt ist, daß der Sturz wohl auf dieses "Grünzeug" zurückzuführen sei (OLG Schleswig NJW-RR 1992, 796).
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