Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 15.11.1991

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.08.1991 - 19 U 20/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3868
OLG Köln, 02.08.1991 - 19 U 20/89 (https://dejure.org/1991,3868)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.1991 - 19 U 20/89 (https://dejure.org/1991,3868)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 1991 - 19 U 20/89 (https://dejure.org/1991,3868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schätzung eines im Nachlassverzeichnis aufgeführten Schmuckstückes durch Sachverständigen; Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses; Pflichtteilsberechtigung und Vermächnisnehmer in einer Person; Auszahlung des Vermächtnisses und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 8
  • MDR 1991, 871
  • FamRZ 1992, 1104
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.1991 - 19 U 20/89
    Die dem amtlichen Nachlaßverzeichnis grundsätzlich zukommende höhere Richtigkeitsvermütung (BGHZ 33, 373, 376) würde deshalb vorliegend nicht zum Zuge kommen können.
  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58

    Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.1991 - 19 U 20/89
    Die in § 2314 BGB normierten Rechte stehen grundsätzlich jedem pflichtteilsberechtigten Nichterben zu, also auch den vom Erblasser mit einem Vermächtnis bedachten Pflichtteilsberechtigten, und zwar selbst dann, wenn das Vermächtnis den Pflichtteilswert deckt (BGHZ 28, 177, 180).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.1991 - 19 U 20/89
    Bei Verjährung der Pflichtteils- und Pflichtsteilsergänzungsansprüche gegen den Erben und der Erhebung der entsprechenden Einrede besteht zwar regelmäßig kein Bedürfnis mehr für die Geltendmachung der Rechte aus § 2314 BGB , so daß diese nur ausnahmsweise zuerkannt werden können, wenn aus bestimmten Gründen dennoch ein Informationsinteresse anzuerkennen ist (BGH in NJW 1985, 384, 385 [BGH 03.10.1984 - IVa ZR 56/83] ).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13

    Vermächtnisanspruch aus Erbvertrag: Unwirksamkeit einer

    Auch der ursprüngliche Zahlungsantrag des Klägers zu 1 war von dem ihm zustehenden Vermächtnisanspruch gedeckt, und an dem vom Landgericht zu Recht als erledigt betrachteten, aus § 2314 Abs. 1 BGB folgenden Auskunftsanspruch (S. 23 des Urteils, Bl. 497 d.A.) ändert sich nichts dadurch, dass die grundsätzlich zu den Pflichtteilsberechtigten zählenden Kläger mit Vermächtnissen bedacht sind (vgl. Rudy in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2013, § 2174 Rdn. 8; OLG Köln, FamRZ 1992, 1104).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1994 - 7 U 198/93

    Rechte der pflichtteilsberechtigten Nichterben nach § 2314 BGB

    Die in § 2314 BGB normierten Rechte stehen grundsätzlich jedem pflichtteilsberechtigten Nichterben zu, also auch dem vom Erblasser mit einem Vermächtnis bedachten Pflichtteilsberechtigten, und zwar selbst dann, wenn das Vermächtnis den Pflichtteilswert deckt (vgl. BGHZ 28, 177, 180; OLG Köln, NJW-RR 1992, 8 ).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen: Einwand der Verjährung des der

    Dies muss erst recht in dem hier gegebenen Fall gelten, in dem der Pflichtteilsanspruch, der mit Hilfe der erstrebten Auskunft durchgesetzt werden soll, nach Auffassung der Schuldnerin verjährt ist (vgl. zur materiellen Rechtslage BGH NJW 1985, 384; OLG Köln NJW-RR 1992, 8).
  • OLG Oldenburg, 26.01.1993 - 5 U 126/92

    Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnis, Nachlaß, Nachlaßverzeichnis,

    Eine bereits erfolgte Auskunft in einem Privatverzeichnis schließt diesen Anspruch nicht aus (BGH NJW 1961, 602 f; OLG Köln NJW-RR 1992, 8; Palandt/Edenhofer a. a. O. Rn. 6; MünchKomm-Frank, BGB, 2. Aufl., § 2314 Rn. 14; Soergel/Diekmann, BGB, 12. Aufl., § 2314 Rn. 19).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 15.11.1991 - 84-VI-90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6591
VerfGH Bayern, 15.11.1991 - 84-VI-90 (https://dejure.org/1991,6591)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.11.1991 - 84-VI-90 (https://dejure.org/1991,6591)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. November 1991 - 84-VI-90 (https://dejure.org/1991,6591)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 8
  • NJW-RR 1992, 895
  • FamRZ 1992, 460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.06.2010 - 12 O 4999/09

    Bauträgervertrag: Flächenmangel einer Eigentumswohnung

    Für eine Prozesstaktik in der Form des sukzessiven Vorbringens bleibt nur Raum, wo ein zunächst zurückgehaltenes Vorbringen nach der Prozesslage, also maßgeblich nach dem gegnerischen Vorbringen, jedoch auch unter Berücksichtigung weiterer Umstände noch nicht veranlasst sein darf ( Bay VerfGH , NJW-RR 1992, S. 895).
  • VerfGH Bayern, 10.02.2014 - 53-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge;

    Dabei geht angesichts des Ausnahmecharakters der Präklusionsvorschriften die verfassungsgerichtliche Überprüfung über die bloße Willkürkontrolle hinaus (VerfGH vom 15.11.1991 VerfGHE 44, 140/145).
  • LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21

    Umstellung der Klage

    Insbesondere sukzessives Vorbringen ist nur insoweit zulässig, als ein zunächst zurückgehaltenes Vorbringen nach der Prozesslage, also in erster Linie unter Beachtung des gegnerischen Vorbringens, noch nicht veranlasst ist (BVerfG, Beschluss vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 -, BVerfGE 54, 117-129, Rn 33; BayVerfGH, Entscheidung vom 15-11-1991 - Vf. 84 - VI - 90, NJW-RR 1992, 895 [896]).
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