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   BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91   

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https://dejure.org/1991,2465
BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91 (https://dejure.org/1991,2465)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91 (https://dejure.org/1991,2465)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 1991 - BReg. 2 Z 28/91 (https://dejure.org/1991,2465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 83
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Für die Bejahung dieser Voraussetzungen ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen, weil Versuchen entgegengetreten werden muß, die die Wohnungseigentümer bindenden Regelungen der Teilungserklärung vorschnell unter Billigkeitsgesichtspunkten beiseite zu schieben (BayObLGZ 1987, 66, 69 = NJW-RR 1987, 714; NJW-RR 1992, 83, 84).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1998 - 20 W 54/98

    Begründungsrecht weiteren Sondereigentums durch teilenden Bauträger als

    So wird denn auch in der Rechtsprechung der Obergerichte die Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf Gemeinschaftsordnungen entweder verneint (BayObLG NJW-RR 1992, 83 = WE 1992, 140 = DWE 1992, 162 = WuM 1991, 365; OLG Hamburg FGPrax 1996, 132 = ZMR 1996, 443) oder dahingestellt sein lassen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 651 = Rpfleger 1987, 412; OLG Köln NJW-RR 1989, 780 = Rpfleger 1989, 405 mit Anm. Böttcher; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 154 der BGH hat gleichfalls die Frage offen gelassen, aber deutliche Bedenken gegen die ABGB-Anwendbarkeit angemeldet in BGHZ 99, 90 = NJW 1987, 650 = DNotZ 1988, 24 = JZ 1987, 463 mit Anm. Weitnauer = Rpfleger 1987, 106).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

    c) Zwar ist die in der Urkunde vom 25.1.1954 enthaltene Vereinbarung über eine geänderte Aufteilung - einschließlich Kostentragung - mangels Eintragung im Grundbuch gegenüber Rechtsnachfolgern nicht wirksam geworden und auch die Vereinbarung von 1966 anläßlich der ersten Veräußerung der "Wohneinheit Nr. 16" kann als solche Geltung gegenüber späteren Rechtsnachfolgern nicht beanspruchen (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 83).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93

    Materielle Rechtskraft von Entscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren

    Damit fehlt es an einem Beschluß, der nach § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt werden könnte (BayObLG ZMR 1986, 319 ; BayObLG NJW-RR 1992, 83/84; Palandt/Bassenge BGB 52. Aufl. § 23 WEG Rn. 22 m.w.Nachw.).

    Diese Kosten sind solange Kosten der Verwaltung oder des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 WEG , wie der Wasserversorger sie einheitlich gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abrechnet, mögen nun für die einzelnen Wohnungen Wasserzähler vorhanden sein oder nicht (vgl. BayObLGZ 1972, 150/155; BayObLG NJW-RR 1992, 83 ).

  • KG, 20.09.2016 - 1 W 93/16

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit von Bestimmungen einer Gemeinschaftsordnung;

    Die Gemeinschaftsordnung ist nicht an den §§ 305 ff. BGB zu messen (BayObLG, NJW-RR 1992, 83, 84; OLG Hamburg, NJWE-MietR 1996, 271, 272; Demharter, a.a.O., Anh. § 3 Rn. 26 m.w.N.; offengelassen von BGH, NJW 2012, 676, 677).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung;

    Dabei sind allerdings an die Annahme einer Treuwidrigkeit nach Rechtsprechung des Senats sehr hohe Anforderungen im Sinne des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände zu stellen (vgl. Senat Rechtspfleger 1979, 109; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1992, 83; NJW-RR 1994, 145; ZMR 2001, 997; OLG Karlsruhe WuM 1999, 178; OLG Köln DWE 1998, 190; OLG Hamm NZM 2000, 659; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 21).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

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  • BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 59/94

    Erledigung in der Hauptsache nach Einlegung eines Rechtsmittels

    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre in diesem Fall in der Regel wohl trotzdem vom Zustandekommen eines mangels fristgerechter Anfechtung endgültig bestandskräftigen Beschlusses auszugehen; doch kann nach den Umständen des Einzelfalls auch etwas anderes gelten (vgl. BayObLGZ 1984, 213 ff.; BayObLG NJW-RR 1992, 83 f.).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des

    Hier besteht allenfalls ein Änderungsanspruch, wobei im Interesse der Rechtssicherheit in der Gemeinschaft ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BayObLG WuM 1991, 365; Senat NJW-RR 1991, 1169 ).
  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 59/96

    Anspruch auf Änderung der Kostentragung bei Verteilung der Lasten und Kosten des

    (2) Eine Änderung des in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Verteilungsschlüssels kann der einzelne Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen des § 242 BGB nur dann verlangen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen; bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen, denn grundsätzlich sollen vereinbarte Regelungen der Wohnungseigentümer nicht in Frage gestellt werden und der Rechtsgrundsatz, daß einmal Vereinbartes grundsätzlich bindet, soll nicht ausgehöhlt werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 83 f.; 1994, 145; WE 1995, 339, 340).
  • BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 87/95

    Einstellung von Ausgaben für ein Wohnungseigentumsverfahren in die

  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 68/94

    Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen durch die

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