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   OLG Düsseldorf, 23.11.1990 - 22 U 189/90   

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https://dejure.org/1990,4695
OLG Düsseldorf, 23.11.1990 - 22 U 189/90 (https://dejure.org/1990,4695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.1990 - 22 U 189/90 (https://dejure.org/1990,4695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 1990 - 22 U 189/90 (https://dejure.org/1990,4695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 67; BGB § 832
    Strenge Pflicht zur Abwehr der Brandstiftung durch Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 857
  • VersR 1992, 310
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 18.10.2018 - III ZR 236/17

    Wohngebäudeversicherung: Regressanspruch des Versicherers wegen des von ihm

    bb) Hieran anknüpfend meinen Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums, dass der Sachversicherer über § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG vom Schädiger den Ersatz von Kosten verlangen könne, die er für die Schadensermittlung durch einen Sachverständigen aufgewendet habe, weil diese (jedenfalls: auch) im Interesse des geschädigten Versicherungsnehmers geschehen sei und der Schädiger insoweit nicht besser stehen dürfe als in den Fällen, in denen der Geschädigte selbst das Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und zu vergüten habe (aus der Rechtsprechung: OLG Düsseldorf aaO; Brandenburgisches OLG aaO; OLG Frankfurt/Main, r+s 2013, 336, 339; LG Krefeld, Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 O 123/13, juris Rn. 57 [insoweit in VersR 2017, 688 nicht mit abgedruckt]; wohl auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 857, 858; OLG Köln, NJOZ 2004, 1123, 1126; Thüringer OLG, r+s 2004, 331, 333; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Februar 2007 - 10 U 226/06, BeckRS 2007, 04322 [insoweit in NZM 2007, 286 nicht mit abgedruckt]; aus dem Schrifttum: Voit in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 86 Rn. 98; Hormuth aaO; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 86 VVG Rn. 40; wohl auch MüKoVVG/Möller/Segger, 2. Aufl., § 86 Rn. 117; Kloth/Krause in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, 3. Aufl., § 86 VVG Rn. 23).
  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten

    Die stillschweigende vertragliche Übernahme ist auch innerhalb von "Patchwork-Familien" möglich (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.1990 - 22 U 189/90, NJW-RR 1992, 857 zum früheren Familienrecht).
  • LG Frankfurt/Main, 11.04.2019 - 3 S 2/18

    Zur Aufsichtspflicht für das Stiefkind

    Nach einer weiteren Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1992, 857 [OLG Düsseldorf 23.11.1990 - 22 U 189/90] ) muss sich der Ehepartner bei der Aufnahme eines Kindes in die Familie, für das nur einer der Ehepartner das Sorgerecht hat, darauf verlassen können, dass auch in seiner Abwesenheit das Kind beaufsichtigt wird.

    In der Literatur wird - meist ausgehend von der Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1992, 857 [OLG Düsseldorf 23.11.1990 - 22 U 189/90] ) - die Auffassung vertreten, dass beim Stiefvater gegenüber den Kindern des anderen Elternteils jedenfalls dann - in der Regel - von einer stillschweigenden Übernahme einer Aufsichtspflicht auszugehen sein kann, wenn das Stiefkind im gemeinsamen Haushalt lebt (so Staudinger/Bernau, BGB, Neub. 2018, § 832 Rn. 20, 36, 41 unter Verweis auf die Regelungen der "Umgangsperson" nach den §§ 1684, 1685 BGB, s. dazu Palandt/Götz, BGB, 77. Aufl. 2018, § 1685 Rn. 8 f.: Leben in häuslicher Gemeinschaft über längere Zeit; Palandt/Sprau, a.a.O., § 832 Rn. 2; BeckOK-BGB/Spindler, 48. Ed. 2018, § 832 Rn. 7; Erman/Wilhelmi, BGB, 15. Aufl. 2017, § 832 Rn. 5; MünchKommBGB/Wagner, 7. Aufl. 2017, § 832 Rn. 12, der auf die soziale Beziehung von Stiefkind und Stiefvater abstellt; Dauner-Lieb/Langen, BGB-Schuldrecht, 3. Aufl. 2016, § 832 Rn. 8; jurisPK-BGB/Moritz, 8. Aufl. 2017, § 832 BGB Rn. 17; zur Frage der Übernahme auch Staudinger/Hager, BGB, Neub. 2009, § 823 E Rn. E 24).

    Insoweit dürfte die Rolle des Stiefvaters meist - jedenfalls in weiten Teilen und im Rahmen des Umgangs im eigenen Haushalt - derjenigen des leiblichen Vaters entsprechen, wobei die Kammer dem Argument des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1992, 857 [OLG Düsseldorf 23.11.1990 - 22 U 189/90] ) folgt, dass der andere Elternteil sich in der Regel auf den Stiefvater verlassen können will und muss.

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 4 U 13/03

    Mietausfallschaden in der Feuerversicherung

    Bei einem Fünf- bis Sechsjährigen, auch wenn er normal entwickelt und bislang nie aufgefallen ist, muss in Rechnung gestellt werden, dass er den Verlockungen des Feuers erliegt (vgl. OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, VersR 1992, 310; OLG Hamm VersR 1998, 722).
  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 587/00

    Voraussetzungen der Beschränkung der Haftung des Wohnungsmieters im Brandfall;

    Deshalb erfordert hier die Aufsichtspflicht ein hohes Maß an Sorgfalt und Umsicht (vgl. z. B. BGH VersR 1983, 734; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 310 f.; OLG Hamm, VersR 1998, 722 f.).
  • OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 203/08

    Hausratversicherung: Geltungsbereich eines Abfindungsvergleichs zwischen

    Der Regress des Versicherers nach § 67 Abs. 1 VVG (nunmehr § 86 Abs. 1 VVG) umfasst jedoch auch Aufwendungen, die der Versicherer selbst zur Ermittlung des Schadens gemacht hat, insbesondere Gutachterkosten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1992, 310; OLG Jena r+s 2004, 331).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 4 U 13/03

    Ersatz eines brandbedingten Mietausfall-Schadens durch die Gebäudeversicherung

    Bei einem Fünf- bis Sechsjährigen, auch wenn er normal entwickelt und bislang nie aufgefallen ist, muss in Rechnung gestellt werden, dass er den Verlockungen des Feuers erliegt (vgl. OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, VersR 1992, 310; OLG Hamm VersR 1998, 722).
  • OLG Hamm, 13.01.1995 - 30 U 194/94

    Aufsichtspflicht hinsichtlich kleinerer Kinder wegen Brandgefahren

    Da eine lückenlose Überwachung praktisch kaum möglich ist, sind Streichhölzer und Feuerzeuge vor kleinen Kindern sicher zu verwahren (vgl. etwa BGH NJW 83, 2821; OLG Düsseldorf VersR 92, 310 und 82, 89; MünchKomm aaO Rdnr. 25).
  • LG Lübeck, 28.05.2003 - 4 O 254/02

    Schadensersatz einer Versicherungsnehmerin eines Feuerversicherungsvertrages bei

    Damit gehören die Kosten der Begutachtung zum Wiederherstellungsaufwand und sind insofern Teil der Entschädigungsleistung der Klägerin (vgl. OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1992, Seite 310 f).
  • AG Frankfurt/Main, 07.12.2017 - 32 C 2159/17
    Die bloße Annahme einer konkludenten vertraglichen Übernahme der Aufsichtspflicht nach § 832 Abs. 2 BGB, wie in einem Einzelfall des OLG Düsseldorf im Jahre 1992 (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23-11-1990 - 22 U 189/90, NJW-RR 1992, 857) angenommen, überzeugt nicht.
  • LG Hannover, 12.02.2010 - 13 O 245/08
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