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   OLG Koblenz, 19.09.1991 - 5 U 1867/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3500
OLG Koblenz, 19.09.1991 - 5 U 1867/90 (https://dejure.org/1991,3500)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.09.1991 - 5 U 1867/90 (https://dejure.org/1991,3500)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. September 1991 - 5 U 1867/90 (https://dejure.org/1991,3500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Immobilienmaklers auf Maklerprovision, aufgrund eines ausgehändigten Finanzierungsplanes, der eine Maklercourtage enthielt

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Abgrenzung zwischen Nachweis- und Vermittlungsmakler

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Nachweismakler - Vermittlungsmakler - Tätigkeit für Verkäufer oder Käufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 891
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05

    Keine Maklerprovision bei fehlender Ausnutung der vom Makler nachgewiesenen

    Der Vermittlungsmakler soll seine Provision durch Verhandeln mit beiden Seiten und durch ein Einwirken auf den potentiellen Vertragsgegner des Auftragsgebers, das die Abschlussbereitschaft möglichst zu Bedingungen des Auftraggebers herbeiführt, verdienen (vgl. hierzu BGH, NJW 1976, 1844; BGH, MDR 1968, 405; BGH, WM 1985, 1232; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 891).
  • OLG Koblenz, 26.11.1992 - 5 U 767/92

    Maklerlohn für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages

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  • OLG Frankfurt, 14.03.2003 - 19 U 205/02

    Maklerlohnanspruch: Einwand der unechten Verflechtung des Maklers mit der

    Unter "Vermittlung" versteht die Rechtsprechung die bewusste, finale Förderung der Abschlussbereitschaft des Hauptvertragspartners (des Dritten) (BGH NJW 1976, 1.844; Palandt/Sprau, BGB 61. Aufl., § 652 Rn. 27); hierbei wird gefordert, dass der Makler mit beiden Hauptvertragsparteien (nicht notwendig gleichzeitig) verhandelt, wozu gehört, dass er mit dem Dritten Verbindung aufnimmt und auf diesen dahingehend einwirkt, den Hauptvertrag abzuschließen (BGH WM 1974, 257; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 891).
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