Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.07.1991 - 2 U 53/91   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1992, 908
  • ZMR 1992, 247



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LG Köln, 30.10.2002 - 9 S 127/02  
    Der Erlass eines Teilurteils ist deswegen beispielsweise dann unzulässig, wenn die beklagte Partei den Grund des gesamten Klageanspruchs in Frage stellt - wie etwa in einem Mietprozess über verschiedene aufeinander folgende Monatsmieten, in dem die beklagte Partei den Mietvertrag angefochten hat (OLG Köln, NJW-RR 1992, S. 908, 909).

    Das OLG Köln hat sich in der oben zitierten Entscheidung auf den Standpunkt gestellt, dass selbst in Fällen ständiger Klageerhöhungen (so etwa in Mietstreitigkeiten, wenn die Klage um die jeweils neu aufgelaufenen Rückstände erhöht wird) die Gefahr einer Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits hinzunehmen ist, wenn die Entscheidungsreife durch eine nachträgliche Veränderung der prozessualen Lage, die nicht die Verspätungsfolgen des § 296 ZPO auslöst, hinausgezögert wird (OLG Köln, NJW-RR 1992, S. 908, 909).

  • OLG Celle, 16.07.2004 - 9 U 15/04  

    Rückabwicklung eines unwirksamen Gesellschaftsvertrages einer stillen

    Wenn der Getäuschte zunächst am Vertrag festhält, nachdem er vom wahren Sachverhalt Kenntnis erlangt hat, kann dies Zweifel nähren, ob er den Vertrag nicht auch in Kenntnis der Umstände geschlossen hätte (OLG Köln NJW-RR 1992, 908, 910; MünchKomm. BGB/Kramer aaO.).
  • OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00  

    Hausverkauf - arglistiges Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit

    Dazu gehört in den Fällen des arglistigen Verschweigens eines Mangels auch der Beweis, dass eine Erklärung, die der Aufklärungspflichtige abzugeben hatte, entgegen dessen Behauptung nicht abgegeben worden ist (OLG Köln, NJW-RR 1992, 908, 910; OLG Frankfurt am Main, OLGR 1996, 231 f.; 1998, 111, 113; OLG Schleswig, OLGR 1996, 129, dazu Kieserling in IBR 1996, 306).
mehr
  • OLG Nürnberg, 12.07.1995 - 9 U 1533/95  

    Versäumnisurteil gegen den Beklagten im Berufungsrechtszug nach unechtem

    Die Kosten, die bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären, nämlich die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, sind daher nicht zu erheben (BVerwG NJW 1989, 730, 731; JB 1990, 615; OLG München NJW-RR 1989, 255, 256; MDR 1990, 348 ; OLG Köln NJW-RR 1992, 908 ; Oestreich/Winter/Hellstab, § 8 GKG RN 4, 23, 24; Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 8 GKG RN 10).
  • OLG Köln, 26.11.2010 - 19 U 70/10  

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Ein Teilurteil darf daher nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen im Teil- und im Schlussurteil - auch in Folge abweichender Bewertung des Sachverhalts durch das Rechtsmittelgericht - praktisch und theoretisch ausgeschlossen ist (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 908, 909).
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