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   BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92   

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BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92 (https://dejure.org/1992,2993)
BayObLG, Entscheidung vom 02.04.1992 - 2Z BR 4/92 (https://dejure.org/1992,2993)
BayObLG, Entscheidung vom 02. April 1992 - 2Z BR 4/92 (https://dejure.org/1992,2993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 24 Abs. 1
    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines Einberufungsmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 910
  • BayObLGZ 1992, 79
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 30.03.1990 - BReg. 2 Z 31/90

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Der Senat hat entschieden, daß dann, wenn ein Wohnungseigentümer zur Eigentümerversammlung nicht geladen wurde und deshalb auch nicht an ihr teilgenommen hat, dies zur Ungültigerklärung der gefaßten Beschlüsse führe, es sei denn, es stehe fest, daß die Beschlüsse auch bei ordnungsmäßiger Einladung ebenso gefaßt worden wären (BayObLG NJW-RR 1990, 784 ).

    Es soll nur sichergestellt werden, daß die Wohnungseigentümer vor Überraschungen geschützt sind und ihnen eine Vorbereitung auf die Versammlung ermöglicht wird; in der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLG WuM 1987, 328/329; NJW-RR 1990, 784/785).

  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87

    Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Es soll nur sichergestellt werden, daß die Wohnungseigentümer vor Überraschungen geschützt sind und ihnen eine Vorbereitung auf die Versammlung ermöglicht wird; in der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLG WuM 1987, 328/329; NJW-RR 1990, 784/785).
  • BayObLG, 22.01.1987 - BReg. 2 Z 106/86

    Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnngseigentümerversammlung über die

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Der Senat hat die Bezeichnung eines Beschlußgegenstands mit »Vertragsabschluß mit neuer Hausverwaltung« als ausreichend angesehen für einen Eigentümerbeschluß, durch den der bisherige Verwalter wieder bestellt wurde (BayObLG WuM 1987, 237/238).
  • OLG Hamburg, 09.01.1989 - 2 W 37/88

    Abdingbarkeit der Bestimmung des § 25 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG);

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Diese gesetzliche Regelung kann abbedungen werden; erforderlich ist hierfür aber eine Vereinbarung im Sinn des § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG (BayObLGZ 1981, 50/55; OLG Hamburg OLGZ 1989, 318/320).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten entschieden, daß die Jahresabrechnung eine geordnete und verständliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten muß; sie ist keine Gewinn - und Verlustrechnung, sondern eine schlichte Einnahmen - und Ausgabenrechnung; sie hat die tatsächlichen Einnahmen und die tatsächlichen Ausgaben im Wirtschaftsjahr einander gegenüberzustellen; Forderungen und Verbindlichkeiten sind nicht aufzunehmen; die Jahresabrechnung hat nur Ist -, nicht aber Sollbeträge auszuweisen (BayObLGZ 1989, 310/314 = NJW-RR 1989, 1163/1164).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Gleichwohl ist die Regelung verbindlich, weil der Eigentümerbeschluß bestandskräftig geworden ist (§ 23 Abs. 4 WEG ; BGHZ 54, 65 ).
  • BayObLG, 28.10.1987 - BReg. 2 Z 124/87
    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Eine Erledigung der Hauptsache, die das Rechtsmittel unzulässig werden ließe, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Eigentümerbeschluß vom 18.12.1991 angefochten wurde, also nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 1988, 270; WE 1990, 67 und 184).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ;

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Eine Beschlußanfechtung kann insbesondere dann unzulässig sein, wenn sie nur auf Verstöße gegen Verfahrensvorschriften gestützt wird und diese dem zustimmenden und später anfechtenden Wohnungseigentümer schon in der Versammlung bekannt waren (BayObLG NJW-RR 1988, 1168; ebenso OLG Düsseldorf DWE 1989, 28).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    Der Geschäftswert ist daher auf einen Betrag zu ermäßigen, der das Interesse aller Beteiligten zwar nicht voll, aber doch angemessen berücksichtigt (BayObLGZ 1988, 319).
  • BayObLG, 30.01.1990 - BReg. 2 Z 111/89
    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
    In diesem Fall sind die in einer von ihr einberufenen Versammlung gefaßten Eigentümerbeschlüsse zwar nicht nichtig, aber anfechtbar (BayObLG WuM 1990, 235 mit weit. Nachw.; Beschluß vom 14.3.1991 BReg. 2 Z 139/90).
  • BayObLG, 14.03.1991 - BReg. 2 Z 139/90
  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    2 Z 31/90">NJW-RR 1990, 784; 1992, 910; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 149; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 24 Rdn. 3; Palandt/Bassenge, BGB, 58. Aufl., § 24 WEG Rdn. 4; Staudinger/Bub, WEG, § 24 Rdn. 158, 910; a.A. Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 16).
  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Das kann dazu führen, dass die auf einen Verfahrensmangel gestützte Beschlussanfechtungsklage, in dessen Kenntnis der Anfechtungskläger dem Beschluss zugestimmt hatte, wegen widersprüchlichen Verhaltens unbegründet (so Bärmann/Roth, WEG, 14. Aufl., § 46 Rn. 34) oder mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig ist (so BayObLG, NJW-RR 1992, 910, 911; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 621 f.).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Wer einem Beschlußantrag zugestimmt hat, ist dadurch in der Regel nicht gehindert, später die Ungültigerklärung des Beschlusses zu beantragen; der Antrag kann freilich im Einzelfall rechtsbräuchlich und damit unzulässig sein (BayObLGZ 1992, 79, 83; BayObLG WE 1993, 344; Henkes/Niedenführ/Schulze Rn. 38 vor § 43; vgl. aber auch OLG Köln DWE 1992, 165).
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