Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 04.01.1992

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   BayObLG, 16.04.1992 - RE-Miet 4/91   

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BayObLG, 16.04.1992 - RE-Miet 4/91 (https://dejure.org/1992,1782)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1992 - RE-Miet 4/91 (https://dejure.org/1992,1782)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1992 - RE-Miet 4/91 (https://dejure.org/1992,1782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WoBindG § 2b; BGB §§ 504 ff.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Vorkaufsrecht des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung; Gesamtverkauf eines mit öffentlich geförderten Mietwohnungen bebauten Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 504; WoBindG § 2b Abs. 1; ZPO § 29a § 541
    Rechtsentscheid bei Rüge der sachlichen Zuständigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 504 ; WoBindG § 2b Abs. 1 ; ZPO § 29a § 541
    Rechtsentscheid bei Rüge der sachlichen Zuständigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2774 (Ls.)
  • NJW-RR 1992, 1039
  • MDR 1992, 1151
  • DNotZ 1992, 571
  • BayObLGZ 1992, 100
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 08.04.1988 - REMiet 1/88

    Zulässigkeit; Vorlage; Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Schwerpunkt; Mietrecht;

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91
    Insoweit genügt es, daß die Rechtsfrage in einem engen inneren Sachzusammenhang mit einer Rechtsfrage des materiellen Wohnraummietrechts steht und ihre Beantwortung sich aus dem materiellen Wohnraummietrecht ergibt (BayObLGZ 1988, 109/112 m.w.Nachw. und ständige Rechtsprechung; Thomas/Putzo, § 541 Anm. 2 b).

    Die vorgelegten Rechtsfragen sind daher in erster Linie aus dem materiellen Wohnraummietrecht zu beantworten und somit einem Rechtsentscheid zugänglich (vgl. BayObLGZ 1988, 109/112; Bub/Treier/Fischer, Kap. VIII Rdn. 143).

    Sie sind nicht durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung geklärt und waren bisher, soweit ersichtlich, noch nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids (vgl. BayObLGZ 1988, 109/114).

  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83

    Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91
    b) Die Vorschrift des § 2 b WoBindG begründet ein gesetzliches Vorkaufsrecht, bei dem wie bei jedem Vorkaufsrecht drei Stufen zu unterscheiden sind, nämlich die Entstehung des Vorkaufsrechts bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, das Entstehen des Rechts zur Ausübung des Vorkaufsrechts mit dem Abschluß eines Kaufvertrages (Vorkaufsfall) und die Ausübung des Rechts selbst (vgl. BGH, NJW 1970, 875 und NJW 1984, 1617 zum gesetzlichen Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 5 BBauG; Kottke, MDR 1967, 975).

    (2) Die in § 508 S. 1 BGB für den Fall des Verkaufs einens vorkaufsbelasteten Gegenstands zusammen mit anderen Gegenständen und zu einem Gesamtpreis vorgesehene Vertragsteilung (vgl. BGH, WPM 1974, 539 f.), die auf den Fall des Verkaufs eines nur teilweise mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks entsprechend angewendet wird (BGH, LM Nr. 1 zu § 508 BGB m.w.Nachw., BayObLGZ 1966, 310/315, jeweils zu § 24 BBauG; MünchKomm/Westermann, § 504 Rdn. 13 und § 508 Rdn. 2; BGB -RGRK/Mezger, Rdn. 5, Staudinger/Mayer-Maly, BGB , 12. Aufl. Rdn. 1 und 9, jeweils zu § 508), setzt voraus, daß der belastete Grundstücksteil als Teilfläche abtrennbar ist (BGH und BayObLG jeweils aaO.), oder daß ihm als ideellem Miteigentumsanteil rechtlich selbständige Bedeutung zukommt (vgl. BGHZ 13, 113/140 und BGH, NJW 1984, 1617).

  • BGH, 28.04.1967 - V ZR 163/65

    Dingliches Vorkaufsrecht an einem Miteigentumsbruchteil

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91
    kann dahinstehen (vgl. BGHZ 48, 1/3 f.).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91
    Das Recht zur Ausübung des schuldrechtlichen Vorkaufsrechts entsteht gemäß § 504 BGB mit dem Abschluß eines Kaufvertrags zwischen dem Vorkaufsverpflichteten und einem Dritten über den belasteten Gegenstand (Soergel/Huber, BGB , 12. Aufl., § 504 Rdn. 14; Schurig, S. 134), der tatbestandlich abgeschlossen und rechtsgültig sein muß (BGHZ 110, 230/232 m.w.Nachw.; MünchKomm/Westermann, BGB , 2. Aufl., Rdn. 14; Erman/Weitnauer, Rdn. 7, jeweils zu § 504; Schurig, S. 139; Pikart, WPM 1971, 490/491; Sonnenschein, NJW 1980, 2055/2057; Wienicke, WuM 1980, 93/96; Becker, MittRhNot 1980, 213/224).
  • BayObLG, 29.09.1969 - RReg. 3b St 88/69

    Kostenentscheidung bei Einstellung eines Verfahrens wegen eines

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91
    b) Die Vorschrift des § 2 b WoBindG begründet ein gesetzliches Vorkaufsrecht, bei dem wie bei jedem Vorkaufsrecht drei Stufen zu unterscheiden sind, nämlich die Entstehung des Vorkaufsrechts bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, das Entstehen des Rechts zur Ausübung des Vorkaufsrechts mit dem Abschluß eines Kaufvertrages (Vorkaufsfall) und die Ausübung des Rechts selbst (vgl. BGH, NJW 1970, 875 und NJW 1984, 1617 zum gesetzlichen Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 5 BBauG; Kottke, MDR 1967, 975).
  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 113/84

    Zulässigkeit von Bestimmungen zur Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses bei

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91
    Allgemein kann eine Wohnung, die in eine Eigentumswohnung erst noch umgewandelt werden soll, Gegenstand eines rechtsgültigen und wirksamen Kaufvertrags sein, wenn der Vertrag das künftige Wohnungseigentum hinreichend bestimmt bezeichnet (BGH, NJW 1986, 845 ; Palandt/Heinrichs, § 313 Rdn. 26, 27; Becker, MittRhNot 1980, 213/223).
  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91
    Dies hat der Senat auf der Grundlage der im Vorlagebeschluß vertretenen Tatsachenfeststellung und -würdigung von Amts wegen zu prüfen (BayObLGZ 1989, 319/321 m.w.Nachw.).
  • KG, 05.09.1991 - 8 REMiet 3920/91

    Befristung der Zweckbestimmung von öffentlich geförderten Wohnungen ; Anspruch

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91
    Dies ist Voraussetzung für den Erlaß eines Rechtsentscheids (OLG Hamburg, WuM 1990, 542 ; KG, WuM 1991, 530/531; Zöller/Schneider, ZPO , 17. Aufl. Rn. 2; Thomas/Putzo, ZPO , 17. Aufl. Anm. 3 aa, jeweils zu § 541).
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91
    Es entspricht nämlich nicht dem Zweck des Rechtsentscheids, daß das Obergericht den zugrunde liegenden Rechtsstreit anstelle des Berufungsgerichts beurteilt, das bei seiner Entscheidung über die nicht vorgelegten, von ihm aber als erheblich angesehenen Rechtsfragen ohnehin nicht an die Ansicht des Obergerichts gebunden wäre (vgl. BayObLGZ 1987, 36/38 m.w.Nachw. zur Vorfrage der Entscheidungserheblichkeit).
  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89

    Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91
    Nach allgemeiner Meinung kann die Vorlagefrage berichtigt, ergänzt oder sonst neu gefaßt werden, wenn es dem zuständigen Gericht zweckmäßig erscheint und die Frage nicht in ihrem rechtlichen Kern verändert wird (BayObLGZ 1989, 406/409 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von

    Denn jedenfalls mit einer notariellen Beurkundung der Teilungserklärung nach § 8 WEG bringt der Vermieter/Eigentümer unzweifelhaft zum Ausdruck, dass die Absicht besteht, Wohnungseigentum zu begründen (vgl. BayObLG, BayObLGZ 1992, 100, 109 iVm 106; OLG Hamm, Urteil vom 30. März 2012 - I-30 U 126/11, juris Rn. 22; AG Frankfurt am Main, NJW 1995, 1034, 1035; Erman/Lützenkirchen, aaO, § 577 Rn. 3 mwN; Lammel, aaO Rn. 16; Riedel/Volmer/Wilsch, Grundbuchrecht, aaO; BeckOK BGB/Hannappel, aaO Rn. 8; Klühs, NZM 2013, 809, 810 f.; Bub, NZM 2000, 1092, 1093; Derleder, aaO; Langhein, aaO).
  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 96/12

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters bei dem Verkauf eines ungeteilten Mietshauses

    a) Nach überwiegender Ansicht setzt die Entstehung des Vorkaufsrechts zum einen voraus, dass bei Abschluss des Kaufvertrages beabsichtigt gewesen sei, Wohnungseigentum zu begründen; zum anderen müsse die von dem Mieter bewohnte Wohnung einen rechtlich bestimmten oder zumindest bestimmbaren Teil des Vertragsgegenstands bilden (so zu § 2b WoBindG aF KG, KGR 1994, 146, 148 - die Revision wurde nicht angenommen: Senat, Beschluss vom 24. März 1994 - V ZR 111/93, unveröffentl.; MünchKomm-BGB/Häublein, 6. Aufl., § 577 Rn. 7; Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 577 Rn. 3; Staudinger/Rolfs, BGB [2011], § 577 Rn. 23, 31; Emmerich/ Sonnenschein/Rolfs, Miete, 10. Aufl., § 577 Rn. 13; BeckOK BGB/Hannappel, Edition 26, § 577 Rn. 8 f.; Heintz, Vorkaufsrecht des Mieters [1998], § 5 Rn. 150 ff., 176; Wirth, NZM 1998, 390, 392; vgl. auch BayObLGZ 1992, 100 ff. zu § 2b WoBindG aF).

    Der gesetzlichen Regelung könne nicht entnommen werden, dass der Gesetzgeber die Ausübung des Vorkaufsrechts auch bei einer Gesamtveräußerung eines Grundstücks habe zulassen wollen, dessen Umwandlung in Wohnungseigentum noch nicht eingeleitet sei (BayObLGZ 1992, 100, 109 zu § 2b Abs. 1 WoBindG aF).

    Genügen soll es vornehmlich, wenn bei Vertragsschluss bereits eine Teilungserklärung nach § 8 WEG beurkundet ist (BayObLGZ 1992, 100, 109 iVm 106; Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl., § 577 BGB Rn. 16; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 4184; Spielbauer/Krenek, Mietrecht, § 577 Rn. 20 ff.; Mössner in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 577 Rn. 22 mwN; Rüßmann, RNotZ 2012, 97, 110; F. Schmidt, WE 1993, 328, 334).

    bb) Die zweite Voraussetzung - die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des zukünftigen Wohnungseigentums - soll erfüllt sein, wenn die Wohnung in dem Kaufvertrag selbst als Teilobjekt so hinreichend bestimmt ist, dass sie in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem Grundstück der rechtlich selbständige Gegenstand eines rechtsgültigen Kaufvertrags sein kann (BayObLGZ 1992, 100 ff.; Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl., § 577 BGB Rn. 22, 24; Klühs, RNotZ 2012, 555, 561 f.; Wirth, NZM 1998, 390, 392; Schilling/Meyer, ZMR 1994, 497, 503 f.).

    Mit den Anforderungen an die gemäß § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB noch bevorstehende Begründung von Wohnungseigentum im Einzelnen hat sich der Gesetzgeber nicht befasst (vgl. BayObLGZ 1992, 100, 108).

    Vielmehr ist ein zwar sachenrechtlich noch nicht vorhandenes, aber in seiner Entstehung bereits angelegtes Wohnungseigentum Gegenstand des Vorkaufsrechts (vgl. BayObLGZ 1992, 100, 109).

  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 61/15

    Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung eines noch ungeteilten

    Die Bestimmung des § 467 Satz 1 BGB ist auf den Fall des Verkaufs eines nur teilweise mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks entsprechend anzuwenden (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1969 - V ZR 155/66, LM § 508 BGB aF Nr. 1 unter 1; BayObLG, NJW-RR 1992, 1039, 1041 f.; jeweils mwN und jeweils zu der Vorgängerregelung § 508 Satz 1 BGB aF).
  • BayObLG, 06.10.1997 - REMiet 2/96

    Recht des Mieters zur Aufnahme seiner Eltern auch ohne Erlaubnis des Vermieters

    Sie fehlt, wenn die Frage durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung geklärt ist (BayObLGZ 1992, 100, 105).
  • OLG Hamm, 30.03.2012 - 30 U 126/11

    Voraussetzungen des Vorkaufsrechts des Mieters

    Dementsprechend geht auch die einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Veräußerung eines bebauten Grundstücks in seiner Gesamtheit grundsätzlich nicht das Vorkaufsrecht des § 577 Abs. 1 BGB auslöst (vgl. - für eine vergleichbare Fallkonstellation im Rahmen der Norm des § 2b Abs. 1 WoBindG - BayObLG, NJW-RR 1992, S. 1039; ferner Beuermann, Vorkaufsrecht des Mieters nach Umwandlung, GE 1993, S. 951; Langlein, Das neue Vorkaufsrecht des Mieters bei Umwandlungen, DNotZ 1993, S. 650; Schmidt, Das neue Vorkaufsrecht bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen, DWW 1994, S. 65; Wirth, Probleme des Mietervorkaufsrechts nach § 570b BGB, NZM 1998, S. 390; Staudinger-Rolfs, BGB, Stand 2010, § 577 Rdnr. 21; Münchener Kommentar zum BGB - Häublein, 6. Aufl., § 577 Rdn. 7; Bub/Treier - Reinstorf, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II 896 c).
  • BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92

    Eigenbedarfskündigung bei nur vorübergehender Nutzungsabsicht

    l. Die Vorlage, über die das BayObLG zu entscheiden hat (BayObLGZ 1991, 348, 350 und ständige Rechtsprechung des Senats), ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO , vgl. BayObLGZ 1989, 319, 321 und BayObLGZ 1992, 100, 102).

    Sie waren bisher nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids, auch nicht ihrem Inhalt nach (vgl. BayObLGZ 1987, 260, 263), und sind nicht durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BayObLGZ 1992, 100, 105).

  • OLG Frankfurt, 06.09.1994 - 20 REMiet 1/93

    Schadensersatzanspruch des Mieters nach unberechtigter Eigenbedarfskündigung

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  • OLG Hamm, 19.11.2018 - 32 SA 47/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche wegen Nicht- oder

    Hierzu gehört insbesondere ein etwaiger Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der mietvertraglichen Nebenpflicht, einen Drittverkauf bei Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes des Mieters mitzuteilen (BayObLG, Rechtsentscheid v. 16.04.1992, NJW-RR 1992, 1039 (1040); Vorwerk/Wolf, BeckOKZPO, 30. Edition, Stand 15.09.2018, § 29a, Rn 14), wie er Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist.
  • OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 20 REMiet 1/93

    Abschluss eines Räumungsvergleichs kann als Verzicht auf Schadensersatzansprüche

    Die Vorlagefrage ist schließlich nicht durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BayObLGZ 1992, 100/105 (= WM 1992, 351)).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 04.01.1992 - 64 S 290/91   

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LG Berlin, 04.01.1992 - 64 S 290/91 (https://dejure.org/1992,6275)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.01.1992 - 64 S 290/91 (https://dejure.org/1992,6275)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. Januar 1992 - 64 S 290/91 (https://dejure.org/1992,6275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1038
  • NJW-RR 1992, 1039
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Sie hat der Beklagten nicht zugesagt, ihr Kündigungsrecht nur aus sachlichem Grund auszuüben (vgl. OLG München, NJW-RR 1992, 1038).
  • LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03

    Anwendbarkeit des Untersuchungsgrundsatzes

    Weil nach Auffassung der Kammer die Kündigung jedenfalls aus anderen Gründen unwirksam ist, braucht sie nicht zu entscheiden, ob Küchenschränke und Waschmaschine gemäß § 811 Nr. 1 ZPO unpfändbar sind (zum Streitstand: LG Konstanz, Urteil vom 28.09.1990, DGVZ 1991, 25, MüKo/Schilken, ZPO, 2. Aufl., § 811 Rz. 46, 50, Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 811 Rz. 28, Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 811 Rz. 23, Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 811 Rz. 12, Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 811 Rz. 15; LG Berlin, Urteil vom 04.01.1992, NJW-RR 1992, 1038, vgl. BVerwG, Urteil vom 01.10.1998, NJW 1999, 664) und ob dies auch dann gilt, wenn es sich - wie im Streitfall bei den Sachen in der Wohnung der N. K. - um den Hausrat einer Einzelperson handelt, den diese aktuell nicht nutzt, weil sie auf Ungewisse Zeit zu ihrem Freund gezogen ist.
  • SG Hannover, 01.12.2006 - S 45 AS 816/05
    Schließlich ist unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung zu beachten, dass eine Waschmaschine nach § 811 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) unpfänd-bar ist, da sie als eine dem Haushalt dienende Sache im Rahmen einer angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung des Schuldners anzusehen ist (vgl. Zöl-ler/Stöber, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2002, § 811 ZPO, Rn. 15; so auch LG Berlin, NJW-RR 1992, 1038; siehe BVerwGE 107, 234).
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