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   BGH, 07.11.1991 - I ZR 272/89   

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https://dejure.org/1991,2686
BGH, 07.11.1991 - I ZR 272/89 (https://dejure.org/1991,2686)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1991 - I ZR 272/89 (https://dejure.org/1991,2686)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1991 - I ZR 272/89 (https://dejure.org/1991,2686)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Warengleichartigkeit - Gleichartigkeit von Waren - Produktname - Desinfektionsmittel - Waschmittel - Berufung - Berufungsverfahren - Ermächtigung - Ermächtigungserklärung - Gewillkürte Prozeßstandschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 24; ZPO § 97 Abs. 2
    Warengleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und chemischen Mitteln für Waschzwecke - Rechtsmittelkosten bei Obsiegen aufgrund gewillkürter Prozeßstandschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 431
  • MDR 1992, 762
  • GRUR 1992, 108
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 103/59

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - I ZR 272/89
    Daß sie davon im Rahmen ihrer Prozeßförderungspflicht im erstinstanzlichen Verfahren keinen Gebrauch gemacht hat, kann nach dem Rechtsgedanken des § 97 Abs. 2 ZPO (vgl. BGHZ 31, 342, 350) kostenmäßig nicht - mindestens nicht in vollem Umfang - zu Lasten der Beklagten gehen.

    Die Beschaffung einer Prozeßführungsbefugnis und deren Nachweis aber fallen eindeutig und ausschließlich in den Verantwortungsbereich (vgl. BGHZ 31, 342, 350) der Partei, die sich darauf berufen will.

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - I ZR 272/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers dann auf Unterlassung klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges.: Interesse an der Rechtsverfolgung hat (vgl. zuletzt BGH, Urt. v 19.1.1989 - I ZR 217/86, GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler m.w.N.).

    Von Warengleichartigkeit ist auszugehen, wenn die beiderseitigen Waren im Hinblick auf ihre regelmäßige Herstellungsstätte, auf ihre stoffliche Beschaffenheit, auf ihre wirtschaftliche Bedeutung und auf ihre Verwendungsweise so enge Berührungspunkte aufweisen, daß der Verkehr bei gleichen Zeichen annimmt, die Waren stammten aus derselben Herstellungsstätte (BGH, Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler m.w.N.; st. Rspr.).

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - I ZR 272/89
    Insoweit läßt die in der Revisionsinstanz von Amts wegen (BGHZ 36, 187, 192 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60]; BGHZ 78, 1, 4) [BGH 03.07.1980 - IVa ZR 38/80] vorzunehmende Prüfung einen Rechtsfehler des Berufungsgerichts nicht erkennen.
  • BGH, 07.05.1954 - V ZR 98/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - I ZR 272/89
    Dem steht nicht entgegen, daß der Bundesgerichtshof (Urt. v. 7.5.1954 - V ZR 98/53, LM ZPO 97 Nr. 7; Leitsatz auch NJW 1954, 1200) entschieden hat, daߧ 97 Abs. 2 ZPO sich nicht auf den Fall beziehe, in dem der Berufungskläger erst im zweiten Rechtszuge eine materielle Voraussetzung - dort durch Einholung einer behördlichen Genehmigung - geschaffen habe, obwohl er dazu schon im ersten Rechtszug imstande gewesen wäre.
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - I ZR 272/89
    Insoweit läßt die in der Revisionsinstanz von Amts wegen (BGHZ 36, 187, 192 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60]; BGHZ 78, 1, 4) [BGH 03.07.1980 - IVa ZR 38/80] vorzunehmende Prüfung einen Rechtsfehler des Berufungsgerichts nicht erkennen.
  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - I ZR 272/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vermag die Spruchpraxis zur Warengleichartigkeit die Verkehrsauffassung zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.6.1963 - Ib ZB 7/62, GRUR 1964, 26 - Milburan; BGH aaO. - Kronenthaler), so daß sie bei deren Beurteilung nicht gänzlich außer Betracht bleiben darf.
  • OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 136/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kosten eines

    Unter anderem kommt eine entsprechende Anwendung in Betracht, wenn sich der Kläger erst nach dem erstinstanzlichen Verfahren die Prozessführungsbefugnis beschafft (OLG München, Endurteil vom 01. Dezember 2011 - 23 U 2660/11 -, Rn. 12; BGH, Urteil vom 07. November 1991 - I ZR 272/89 -, Rn. 28 - 29, juris).

    Dass der Kläger dies - auch nach eigenem Vorbringen - nicht getan hat, kann nach dem Rechtsgedanken des § 97 Abs. 2 ZPO (vgl. BGHZ 31, 342, 350) kostenmäßig nicht zu Lasten der Beklagten gehen (vgl. BGH, Urteil vom 07. November 1991 - I ZR 272/89 -, Rn. 28; OLG München, Urteil vom 21. April 2021 - 10 U 6170/20 -, Rn. 13, beide zitiert nach juris).

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auf die Revision der Beklagten ist dieses Urteil vom erkennenden Senat aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden (BGH GRUR 1992, 108 - Oxygenol).

    Letzteres hat im Rahmen seiner Würdigung der von ihm angenommenen weitgehenden Identität der Herkunftsstätten jedenfalls eine zu große Bedeutung beigemessen und anderen Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Beurteilung der Warengleichartigkeit maßgeblich sind (vgl. dazu BGH, Urt. v. 10.4.1968 - I ZR 15/66, GRUR 1968, 550, 551 = WRP 1968, 298 - Poropan; BGH, Urt. v. 7.11.1991 - I ZR 272/89, GRUR 1992, 108, 109 - Oxygenol), insbesondere die Frage der stofflichen Beschaffenheit und der Anwendungsweise der zu vergleichenden Mittel, vernachlässigt.

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2014 - 9 U 147/13

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nacherben über den Nachlassbestand

    (Vgl. zur Kostenfolge in ähnlichen Fällen BGH, NJW-RR 1992, 431; OLG Brandenburg, Urteil vom 07.05.2008 - 3 U 184/07 -, zitiert nach Juris; OLG München, Urteil vom 09.03.2012 - 10 U 4092/11 -, zitiert nach Juris.).
  • OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02

    Benutzung einer Wort/Bildmarke als Internet-Link - "Anwalt-Suchservice" im

    Die hierfür erforderliche Ermächtigung des Verlages liegt vor und die Klägerin hat auch ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchsetzung der Rechte (vgl. zu diesem Erfordernis z.B. BGH GRUR 92, 108 f. - "Oxygenol I", weitere Nachweise bei Ingerl/Rohnke, vor § 14 - 19 Rz.8), weil sie als Betreiberin des Vermittlungssystems für Rechtsanwälte von der angeblichen Rechtsverletzung unmittelbar betroffen ist.
  • OLG Stuttgart, 05.10.2005 - 13 U 214/04

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit bei erst in der Berufungsinstanz vorgelegter

    Im Falle eines Obsiegens in der Berufung müssten der Klägerin in Anwendung des Rechtsgedankens von § 97 Abs. 2 ZPO die Rechtsmittelkosten auferlegt werden (BGH MDR 1992, 762).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2004 - 20 U 62/03

    Schutz der Bezeichnung "ATLAS" für die Dienstleistungen auf dem Gebiet des

    Demgemäss ist auch zu der Parallelvorschrift des § 97 Abs. 2 ZPO anerkannt, dass eine Ermächtigungserklärung, die im Rahmen der obliegenden Prozessförderungspflicht schon in erster Instanz hätte beschafft werden können dort auch hätte beschafft und vorgelegt werden müssen, und nicht erst in der Berufungsinstanz (BGH NJW-RR 92, 431 - Oxygenol I).
  • OLG München, 01.12.2011 - 23 U 2660/11

    Prozessunfähigkeit: Rückwirkende Genehmigung der bisherigen Prozessführung und

    Unter anderem kommt eine entsprechende Anwendung in Betracht, wenn sich der Kläger erst nach dem erstinstanzlichen Verfahren die Prozessführungsbefugnis beschafft (BGH NJW-RR 1992, S. 431, 432).
  • BPatG, 21.10.1999 - 25 W (pat) 149/96

    Führung eines markenrechtlichen Widerspruchsverfahrens in gewillkürter

    Die Zulässigkeit einer Übertragung des Prozeßführungsrechtes hängt lediglich von der Rechtsnatur des geltend gemachten Rechts ab und wird nach ständiger Rechtsprechung für die Geltendmachung kennzeichnungsrechtlicher Ansprüche im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft zugelassen (vgl. zum markenrechtlichen Streitverfahren BGH GRUR 1990, 361 - Kronenthaler; BGH GRUR 1992, 108 - Oxygenol; GRUR 1995, 505 - APISERUM; WRP 1995, 13 - Nicoline; zum markenrechtlichen Widerspruchsverfahren PAVIS PROMA, Kliems BPatG 30 W (pat) 63/97; zum Widerspruchsverfahren nach WZG s BGH GRUR 1967, 294, 295 re Spalte - Triosorbin; zur zulässigen Löschungsklage des ermächtigten Lizenznehmers nach §§ 51, 55 Abs. Nr. 2 MarkenG wegen der Verletzung markenrechtlicher Ansprüche BGH GRUR 1999, 161, 163 li Spalte - MAC Dog).
  • LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 237/96

    Fabergé

    Von Warengleichheit war nach der Rechtsprechung zum alten Recht dann auszugehen, wenn die beiderseitigen Waren im Hinblick auf die regelmäßige Herstellungsstätte, auf ihre stoffliche Beschaffenheit, auf ihre wirtschaftliche Bedeutung und auf ihre Verwendungsweise so enge Berührungspunkte aufweisen, daß der Verkehr bei gleichen Zeichen annimmt, die Waren stammten aus derselben Herkunftsstätte (vgl. nur BGHZ 19, 23, 25 - Magirus; GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen; BGH, 1959, 25, 26 - Triumph; 1963, 572 - Certo; 1968, 550, 551 - Propan; GRUR 1969, 355 - Kim II; GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler; 1992, 108, 109 - Oxygenol; 1995, 216, 217 - Oxygenol II).
  • BPatG, 07.10.2004 - 25 W (pat) 305/02
    Soweit der Bundesgerichtshof Bedenken hinsichtlich der Ähnlichkeit zwischen "Wasch- und Bleichmittel" und "Flächendesinfektionsmittel" geäußert hat (BGH GRUR 1992, 108, 109 und GRUR 1995, 216, 217 f), kann dies nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen werden, da hier Desinfektionsmittel ohne Einschränkung zu berücksichtigen sind, so dass die Anwendungsweise nicht grundverschieden ist.
  • BPatG, 15.12.1997 - 30 W (pat) 63/97
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