Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.07.1992

Rechtsprechung
   AG Königswinter, 15.07.1992 - 8 F 98/91   

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https://dejure.org/1992,6959
AG Königswinter, 15.07.1992 - 8 F 98/91 (https://dejure.org/1992,6959)
AG Königswinter, Entscheidung vom 15.07.1992 - 8 F 98/91 (https://dejure.org/1992,6959)
AG Königswinter, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - 8 F 98/91 (https://dejure.org/1992,6959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs; Schwere Verfehlung; Schutzwürdige Belange; Kontakt zum Unterhaltspflichtigen; Beweislastverteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1611 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 103
  • NJW-RR 1993, 1033
  • FamRZ 1993, 466
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92   

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https://dejure.org/1992,2030
BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92 (https://dejure.org/1992,2030)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.1992 - 3Z BR 55/92 (https://dejure.org/1992,2030)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - 3Z BR 55/92 (https://dejure.org/1992,2030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    HGB § 18 Abs. 2
    Angabe eines Ortsnamens in der Firma eines Bauunternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Firmierung einer Bauträgergesellschaft (IBR 1993, 156)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 103
  • MDR 1992, 1135
  • BB 1993, 458
  • DB 1992, 1924
  • Rpfleger 1992, 424
  • Rpfleger 1993, 24
  • BayObLGZ 1992, 234
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 9/72

    Darstellung des mündlichen Parteivorbringens im Tatbestand des Urteils -

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92
    Der Bundesgerichtshof hat nämlich mit Urteil vom 23.3.1973 entschieden, dass die Firmenbezeichnung "Bayerische Bank" ohne jeden einschränkenden und individualisierenden Zusatz den Eindruck erwecken könne, das so firmierende Unternehmen sei "die" Bayerische Bank schlechthin und damit das führende Bankunternehmen in Bayern (vgl. GRUR 1973, 486).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 193/87

    "Ortsbezeichnung"

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92
    (3) Hat ein Unternehmen der Baubranche in seine Firma als nachgestellten Zusatz einen Ortsnamen ohne nähere Kennzeichnung aufgenommen, so wird ein solcher Zusatz vom überwiegenden Teil der durch die Firma angesprochenen Verkehrskreise als Kennzeichnung des Sitzes der Gesellschaft verstanden (vgl. Gößner Lexikon des Firmenrechts Stichwort "Ortszusatz" O 7; Bokelmann Das Recht der Firmen- und Geschäftsbezeichnungen 3.Aufl. Rn. 125; Heymann/Emmerich HGB § 18 Rn. 44, 45; vgl. auch BGH Rpfleger 1990, 75/76).
  • BGH, 16.03.1981 - II ZB 9/80

    Zulässigkeit der Firma einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92
    Dieser Gesetzeszweck ist bei der Prüfung der Frage, ob eine Firma zur Täuschung geeignet ist, stets vorrangig zu berücksichtigen (vgl. z.B. BGHZ 80, 353/355).
  • BGH, 01.06.1979 - I ZR 48/77

    Unterscheidungskraft von Buchstabenkombinationen

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92
    Vergleichbares gilt für das Urteil vom 1.6.1979 (WM 1979, 922/923).
  • BayObLG, 23.02.1989 - BReg. 3 Z 136/88

    Der Begriff "Treuhand" als Bestandteil der Firma einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92
    a) Nach § 18 Abs. 2 Satz 1 HGB darf die Firma einer Kommanditgesellschaft weder in ihrem Kern noch in ihren Zusätzen noch in ihrer Gesamtheit zur Täuschung geeignet sein, weil sich die Kommanditgesellschaft als Kaufmann mit ihrer Firma an eine nicht abgegrenzte Öffentlichkeit, also an die Allgemeinheit wendet (vgl. BayObLGZ 1989, 44/46 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 8 W 153/99

    Firmenzusatz - Ortsangabe - "Stuttgart" - Unternehmenssitz in Nachbargemeinde

    Unter der Geltung des § 18 II HGB aF wurden zwar in der Regel Ortsnamen - als Fallgruppe der geografischen Zusätze - in der Firma primär als verbindlicher Hinweis auf die Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, verstanden (deutlich BayObLGZ 1992, 234 = DB 1992, 1924 = BB 1993, 458 mwNw).

    Unter früherem Firmenrecht wurde zwar eine solche Sonderstellung weithin verlangt (z6 BayObLGZ 1992, 234; ebenso Senat Die Justiz 1982, 89 = RPfl 1982, 108; BB 1964, 1145; Baumbach/Hopt, 30. Aufl., Rn 23 zu § 18 HGB; Karsten Schmidt, HdlR 5. Aufl., § 12 III b (S. 363), je mwN).

  • OLG München, 12.09.2022 - 34 Wx 329/22

    Mangelhafte Registeranmeldung einer GmbH wegen Änderung des Musterprotokolls

    Geographische Zusätze, insbesondere Ortsnamen, werden zunächst als Hinweis auf den Sitz im Tätigkeitsbereich des betreffenden Unternehmens verstanden (OLG München FGPrax 2010, 206/208; BayObLGZ 1992, 234/236; Hopt/Merkt § 18 Rn. 23).
  • OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07

    Unzulässige Werbung mit einem nicht zutreffenden Gründungsjahr

    Jahres- und Ortsangabe stehen nämlich in einem derartig engen Zusammenhang, dass der Verbraucher davon ausgeht, dass eine Volkstedter Porzellanmanufaktur, gerade auch die "älteste" unter ihresgleichen, ihre Betriebsstätte in Volkstedt hatte und hat, und nicht an einem anderen Ort (so auch in firmenrechtlichem Zusammenhang BayObLG NJW-RR 1993, 103).
  • OLG Jena, 08.07.2009 - 2 U 983/08

    Irreführende Werbung durch Nennung eines unzutreffenden Gründungsjahres einer

    Jahres- und Ortsangabe stehen nämlich bei Porzellanmanufakturen in einem derartig engen Zusammenhang, dass der Verbraucher davon ausgeht, dass die Manufaktur seit dem genannten Datum an dem genannten Ort tätig ist, also im vorliegenden Falle die Volkstedter Porzellanmanufaktur ihre Betriebsstätte in Volkstedt hatte und hat, und nicht an einem anderen Ort (so auch in firmenrechtlichem Zusammenhang BayObLG NJW-RR 1993, 103).
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