Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.10.1992 - 10 U 321/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1076
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01
Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise
So können etwa bei Abenteuer- oder Expeditionsreisen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076: Trekking-Tour in Kamerun) in klimatisch besonders exponierte Gebiete durchaus andere Maßstäbe angemessen sein als bei Badereisen in gut erschlossene Urlaubsgebiete. - OLG Frankfurt, 25.02.2013 - 16 U 142/12
Reiserecht: Raubüberfall auf Reisenden in der Dominikanischen Republik kein …
18 In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist herrschende Meinung, der sich der Senat anschließt, dass zum allgemeinen Lebensrisiko und zum Gefahrenbereich des Reisenden zählende Risiken nicht der Einstandspflicht des Reiseveranstalters unterfallen ( BGH NJW 1982, 1521; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 879; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076;… Münchner Kommentar-Tonner BGB 3. Aufl. § 651 c Rn. 37;… Führich, Reiserecht 4. Aufl. Rn. 212). - LG Frankfurt/Main, 12.09.2008 - 19 O 105/08
Reisemangel: Kriminalität in Brasilien als allgemeines Lebensrisiko
1 Z 84/80">NJW 1981, 1521 (noch zum alten Recht); OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076, 1077; Führich, Reiserecht, Rn. 247).
- OLG Braunschweig, 24.11.2009 - 1 U 53/09
Haftung des Reiseveranstalters für einen Überfall auf Reisende
Der bloße Aufenthalt im Freien bei Nacht genügt für eine ungewöhnliche Überfallgefahrerhöhung nicht (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076, 1077). - AG Kleve, 14.06.1996 - 3 C 112/96
Minderung und Rückzahlung eines Teils des Reisepreises oder Schadensersatz bei …
Ein Diebstahl zum Nachteil des Reisenden stellt sich auch während des Urlaubsaufenthaltes lediglich als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, nicht aber als mangelhafte Reiseleistung dar (vgl. LG Frankfurt RRa 1996, 12; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076; AG Baden-Baden RRa 1996, 107). - LG Frankfurt/Main, 25.09.1995 - 24 S 40/95 Nach allgemeiner Ansicht verwirklicht sich bei einem einmaligen Diebstahl lediglich das allgemeine Lebensrisiko des Reisenden, ohne dass hierfür der Reiseveranstalter haftbar gemacht werden könnte (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 1076; LG Frankfurt am Main, RRa 1994, 156;… Führich, Reiserecht, Rdnr. 207 m.w.N.).