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   OLG Karlsruhe, 23.10.1992 - 10 U 321/91   

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https://dejure.org/1992,8705
OLG Karlsruhe, 23.10.1992 - 10 U 321/91 (https://dejure.org/1992,8705)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.1992 - 10 U 321/91 (https://dejure.org/1992,8705)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 10 U 321/91 (https://dejure.org/1992,8705)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1076
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

    So können etwa bei Abenteuer- oder Expeditionsreisen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076: Trekking-Tour in Kamerun) in klimatisch besonders exponierte Gebiete durchaus andere Maßstäbe angemessen sein als bei Badereisen in gut erschlossene Urlaubsgebiete.
  • OLG Frankfurt, 25.02.2013 - 16 U 142/12

    Reiserecht: Raubüberfall auf Reisenden in der Dominikanischen Republik kein

    18 In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist herrschende Meinung, der sich der Senat anschließt, dass zum allgemeinen Lebensrisiko und zum Gefahrenbereich des Reisenden zählende Risiken nicht der Einstandspflicht des Reiseveranstalters unterfallen ( BGH NJW 1982, 1521; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 879; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076; Münchner Kommentar-Tonner BGB 3. Aufl. § 651 c Rn. 37; Führich, Reiserecht 4. Aufl. Rn. 212).
  • LG Frankfurt/Main, 12.09.2008 - 19 O 105/08

    Reisemangel: Kriminalität in Brasilien als allgemeines Lebensrisiko

    1 Z 84/80">NJW 1981, 1521 (noch zum alten Recht); OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076, 1077; Führich, Reiserecht, Rn. 247).
  • OLG Braunschweig, 24.11.2009 - 1 U 53/09

    Haftung des Reiseveranstalters für einen Überfall auf Reisende

    Der bloße Aufenthalt im Freien bei Nacht genügt für eine ungewöhnliche Überfallgefahrerhöhung nicht (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076, 1077).
  • AG Kleve, 14.06.1996 - 3 C 112/96

    Minderung und Rückzahlung eines Teils des Reisepreises oder Schadensersatz bei

    Ein Diebstahl zum Nachteil des Reisenden stellt sich auch während des Urlaubsaufenthaltes lediglich als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, nicht aber als mangelhafte Reiseleistung dar (vgl. LG Frankfurt RRa 1996, 12; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076; AG Baden-Baden RRa 1996, 107).
  • LG Frankfurt/Main, 25.09.1995 - 24 S 40/95
    Nach allgemeiner Ansicht verwirklicht sich bei einem einmaligen Diebstahl lediglich das allgemeine Lebensrisiko des Reisenden, ohne dass hierfür der Reiseveranstalter haftbar gemacht werden könnte (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 1076; LG Frankfurt am Main, RRa 1994, 156; Führich, Reiserecht, Rdnr. 207 m.w.N.).
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