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   OLG Koblenz, 19.02.1993 - 2 U 527/91   

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https://dejure.org/1993,6284
OLG Koblenz, 19.02.1993 - 2 U 527/91 (https://dejure.org/1993,6284)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.02.1993 - 2 U 527/91 (https://dejure.org/1993,6284)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Februar 1993 - 2 U 527/91 (https://dejure.org/1993,6284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines "Kaufs auf Probe" bei vorheriger Lieferung einer Probe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1078
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Die in der formularmäßigen "Verantwortlichkeits- und Vollständigkeitserklärung" der Beklagten zu 1 enthaltene Haftungsbeschränkung auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie auf einen Schaden in Höhe der geleisteten Einlage kann der Beklagten zu 1 schon deshalb nicht zugute kommen, weil die Beschränkung erst mit Vertragsschluß wirksam werden konnte, das Verschulden bei Vertragsverhandlungen aber schon davor lag (vgl. BGH, Urt. v. 27. Juni 1984 - IVa ZR 231/82, WM 1984, 1075, 1077; v. 13. November 1990 - XI ZR 268/89, NJW 1991, 694 f.; Erman/Roloff, BGB 11. Aufl. § 309 Rdn. 64; Becker in: Bamberger/Roth, BGB § 309 Rdn. 40) und ein nachträglicher Haftungsverzicht des Anlegers der Klausel nicht hinreichend zu entnehmen ist (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1993, 1078, 1080; Becker aaO; Ziegler, BB 1990, 2345).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer

    Aus der Verwendung des Wortes "Teillieferungen" statt "Teilleistungen" lässt sich nichts Gegenteiliges schließen (so hat auch das OLG Koblenz in der Entscheidung NJW-RR 1993, 1078 "Teillieferungen" als "Teilleistungen" verstanden).

    In einer einschränkungslosen Teillieferungsklausel liegt auch eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung in § 266 BGB, welche den Kunden im Möbelhandel unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB benachteiligt (OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 1078, 1079; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 311, 316, unter 13; Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., Klauseln M 162; KG NJW-RR 2008, 308).

  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 10 U 24/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Mahnkostenpauschale

    Er muss vielmehr die behauptete Überhöhung der Pauschale durch ein "Mindestmaß an Daten plausibel darlegen (so auch OLG Koblenz, NJW-RR 1993, S. 1078 f).
  • KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts

    Da oftmals Anleger erst viele Jahre nach Beitritt zu dem Fonds erkennen, dass vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt worden sind, stellt diese verjährungsverkürzende Klausel im Ergebnis einen Verzicht auf Kardinalpflichten dar und ist daher auch in diesem Sinne gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG bzw. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB n. F. unwirksam (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 998; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 1078).

    Würde die Klausel auch Ansprüche aus c.i.c. erfassen, enthielte sie einen unwirksamen Verzicht (BGH, NJW-RR 2000, 998; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 1078).

  • AG Duisburg-Hamborn, 09.02.2001 - 8 C 262/00

    Schadenersatzansprüche und Rückzahlungsansprüche hinsichtlich des geleisteten

    Somit stehen allenfalls zwei vorhergehende Diebstähle bzw. Diebstahlsversuche fest, auf Grund dessen aber auch nicht von einer ungewöhnlich hohen, durch besondere Tatsachen begründete Überfallgefahr ausgegangen werden kann (vgl. LG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1078, Führich, Reiserecht von A - Z, 2. Auflage, 2000, DTV Verlag, Seite 14 oben).
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