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   OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 104/92   

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https://dejure.org/1992,3799
OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 104/92 (https://dejure.org/1992,3799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1992 - 22 U 104/92 (https://dejure.org/1992,3799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1992 - 22 U 104/92 (https://dejure.org/1992,3799)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 823 Abs 2
    Darlegungs- und Beweislast, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Liquiditätskrise, Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB, Verschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umfang der Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 3 O 434/91
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 104/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1128
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Brandenburg, 21.11.2002 - 12 U 149/01

    Schadensersatz wegen Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Für das Vorliegen des objektiven Tatbestandes reicht es zur Verwirklichung des Merkmals des Vorenthaltens demgegenüber aus, wenn die Beiträge zum Fälligkeitszeitpunkt nicht abgeführt worden sind (BGH NJW 2001, 967, 970; NJW 2000, 2993; NJW 1992, 177; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1128).

    Soweit der Beklagte erstmals mit der Berufungserwiderung auch die Höhe der geltend gemachten Forderung in Abrede stellt, kann er sich entgegen seiner Ansicht nicht lediglich auf ein solches pauschales Bestreiten zurückziehen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1128, 1129 und NJW-RR 1998, 689).

  • OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98

    Begriff des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung;

    Mit der Neufassung von § 141n AFG ist unmissverständlich klargestellt, dass der Anspruch auf Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge trotz Erstattung durch die Bundesanstalt für Arbeit bei der Einzugsstelle verbleibt (§ 141n Abs. 2 AFG), also ein Schaden keinesfalls mehr verneint werden kann (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 689, 691 und NJW-RR 1993, 1128, 1129; Plagemann, EWiR 1990, 837f entgegen LG Frankfurt, ebenda; eingehend Pape/Voigt aaO, WIB 1996, 829, 834f).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 22 U 9/93
    Maßgeblich ist alleine, ob der Arbeitgeber den Anspruch der Träger der Sozialversicherung in der gesetzlichen Höhe und zur rechten Zeit befriedigt hat (so auch Dreher/Tröndle, aaO., Kammergericht aaO., SK-Samson aaO., Rdnr. 20, vgl. auch BGH, NJW 1992, 177, 178 sowie Senatsurteil vom 6. November 1992 - 22 U 104/92 -: vorenthalten sind "Beiträge, die bei Fälligkeit nicht abgeführt sind").
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95

    Gesellschaftsrecht; Haftung des Geschäftsführers für die Abführung von

    Nachdem die wirtschaftlichen Schwierigkeiten offenbar geworden waren, durfte der Beklagte nicht mehr von der Richtigkeit der Angaben des Mitgeschäftsführers ohne jeden Beleg und Nachweis entsprechender Vorkehrungen für den Krisenfall ausgehen, da es kaufmännischer Erfahrung entspricht, daß gerade dann Liquiditätsprobleme auftreten, woraus eine besondere Prüfungspflicht folgt (Urteil des Senats vom 6.11.1992 - 22 U 104/92.- veröffentl. in NJW-RR 1993, 1128 = OLGR Düsseldorf 1993, 209, 210).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 9/00

    Voraussetzungen der Schadensersatzverpflichtung des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Dabei haftet der Geschäftsführer der GmbH für die nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, weil er nach § 14 Nr. 1 StGB einem Arbeitgeber gleichsteht (Senatsurt. v. 6.11.92 - 22 U 104/92 = NJW-RR 1993, 1128 = GmbHR 1993, 812 = OLGR 1993, 209).
  • OLG Naumburg, 15.10.2002 - 11 U 22/02

    Schadensersatzpflicht eines GmbH-Geschäftsführers wegen des Vorenthaltens von

    Die Klägerin kann deshalb den Beklagten unabhängig davon in voller Höhe in Anspruch nehmen, ob sie eine Konkursquote zu erwarten hat (BGH NJW-RR 1993, 1128/1129).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 219/99

    Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei krankheitsbedingter Verhinderung

    Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB trifft die Strafbarkeit auch den Geschäftsführer einer GmbH als deren vertretungsberechtigtes Organ (BGH ­ 15.10.1996 ­ NJW 1997, 130 [131] = MDR 1997, 151; OLG Düsseldorf ­ 6.11.1992 ­ NJW-RR 1993, 1128).
  • LG Leipzig, 14.02.1997 - 13 O 8140/96

    Gesellschaftsrecht; Haftung des Geschäftsführers bei Nichtabführen von

    Das Konkursausfallsgeld dient nicht dazu, eine Entlastung des Arbeitsgebers oder seines Geschäftsführers herbeizuführen (vgl. dazu grundlegend BGH NJW 1985 3064 f., OLG Düsseldorf NJW-RR 1993 1128).
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