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   BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93   

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BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93 (https://dejure.org/1993,1104)
BayObLG, Entscheidung vom 24.06.1993 - 2Z BR 56/93 (https://dejure.org/1993,1104)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 2Z BR 56/93 (https://dejure.org/1993,1104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1362
  • DNotZ 1994, 233
  • Rpfleger 1994, 17
  • BayObLGZ 1993, 259
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 78/16

    Wohnungseigentum: Änderung der in der Teilungserklärung zum Inhalt des

    Das gilt uneingeschränkt, solange er noch Eigentümer aller Sondereigentumsrechte und noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eingetragen ist; danach bedarf er der Zustimmung der Berechtigten der eingetragenen Vormerkungen (BayObLGZ 1974, 217, 219; BayObLG, NJW-RR 1993, 1362, 1363).
  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94

    Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem

    Eine "geltungserhaltende Reduktion" der Vollmacht ist ausgeschlossen (Ergänzung zu BayObLGZ 1993, 259 und BayObLGZ 1994, 244).«.

    Anders als im Beschluß des Senats vom 24.6.1993 (BayObLGZ 1993, 259 ff. = NJW-RR 1993, 1362 ) geht es hier nicht um die Eintragung einer Änderung der Teilungserklärung in das Grundbuch, sondern um die Zulässigkeit einer Nutzung.

    (2) Mit der Eintragung von Auflassungsvormerkungen für Käufer von Wohnungseigentum hat die Antragsgegnerin die Befugnis verloren, die Teilungserklärung einseitig zu ändern; dazu ist jetzt die Zustimmung der Vormerkungsberechtigten erforderlich (BayObLGZ 1993, 259; 261 f.).

    Denn das Vorliegen der ersten (positiven) und der zweiten (negativen) Voraussetzung für die Änderung der Teilungserklärung kann das Grundbuchamt anhand der ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel nicht feststellen (vgl. BayObLGZ 1993, 259; 264); die Voraussetzungen, von denen die Ausübung der Vollmacht abhängig gemacht ist, liegen hier weitgehend auf tatsächlichem Gebiet.

    (5) Im Unterschied zu der Vollmacht, die Gegenstand des Senatsbeschlusses BayObLGZ 1993, 259 ff. war, sind hier die einschränkenden Voraussetzungen nicht kumulativ, sondern alternativ formuliert.

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3087

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener

    Einer solchen Änderung müsste der Käufer zustimmen, da der Verkäufer die Teilungserklärung nach der Eintragung der Vormerkung nicht mehr durch einseitige Erklärung abändern könne (BayObLG, NJW-RR 1993, 1362).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin führt die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (BayObLG, B.v. 24.6.1993 - 2 Z BR 56/93, NJW-RR 1993, 1362-1363) zu keiner anderen Beurteilung, da hier durch die einseitige Änderung auch der Gemeinschaftsordnung ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.

  • OLG Köln, 17.11.2015 - 2 Wx 255/15

    Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem

    Ab diesem Zeitpunkt ist die Zustimmung der Berechtigten einer Auflassungsvormerkung erforderlich (BayObLG, NJW-RR 1993, 1362).

    Dies setzt allerdings voraus, dass entweder eine wirksame Vollmacht oder eine nachträgliche Genehmigung des Betroffenen (§ 177 Abs. 1 BGB) in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird (BayObLG, NJW-RR 1993, 1362).

    Eine Auslegung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sie zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führt (BayObLG, NJW-RR 1993, 1362, 1363).

  • BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94

    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung im Kaufvertrag über eine

    Die Auslegung ergibt, daß der Bauträger nur zu solchen Änderungen nicht ermächtigt ist, durch welche die im Sondereigentum stehenden Räume in ihrer Lage und Größe verändert werden (Abgrenzung zu BayObLGZ 1993, 259).«.

    a) Der Senat hat am 24.6.1993 (BayObLGZ 1993, 259) mit näherer Begründung entschieden, daß der Bauträger, der noch als Eigentümer aller Wohnungen im Grundbuch eingetragen ist, die Befugnis zur einseitigen Änderung der Teilungserklärung verliert, sobald für einen Erwerber eines Wohnungseigentums eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist; dann ist dessen Zustimmung zu einer Änderung erforderlich.

    Dabei konnten die in der Vollmacht verwendeten unbestimmten Begriffe nur durch eine Wertung unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden; eine solche Wertung kann vom Grundbuchamt aber in aller Regel in dem auf den Urkundenbeweis beschränkten Eintragungsantragsverfahren, das eine Beweisaufnahme nicht zuläßt, nicht vorgenommen werden (BayObLGZ 1993, 259/264; insoweit in DNotZ 1994, 233/237 nicht vollständig abgedruckt).

  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 99/95

    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt

    Ebenso ist die Zustimmung der Erwerber, zu deren Gunsten Auflassungsvormerkungen in den Grundbüchern eingetragen sind, grundsätzlich notwendig (BayObLGZ 1993, 259, 261 f. = Rpfleger 1994, 17; BayObLGZ 1994, 302, 307 = DNotZ 1995, 612 ,614).

    Sie muß zumindest im Wege der Auslegung zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führen (BayObLGZ 1993, 259, 263; 1994, 244, 245 f. = DNotZ 1995, 610 ,611; BayObLGZ 1994, 302, 307 = DNotZ 1995, 612 ,614 f.).

    (5) Ob die weiteren Bestimmungen der Vollmacht, es dürften bezüglich Ver- und Entsorgungseinrichtungen "sachdienliche Anpassungen" sowie "bauliche Veränderungen, die das Kaufobjekt nicht unmittelbar berühren" vorgenommen werden, noch dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 259, 263 f.; 1994, 244, 246; 302, 307), braucht hier nicht näher geprüft zu werden, da, wie ausgeführt, die Vollmacht dem Grundbuchamt gegenüber unbeschränkt ist und die in diesen Bestimmungen gemachten Einschränkungen nur intern gegenüber der Bauträgerin gelten sollen.

  • OLG Hamburg, 06.12.2002 - 2 Wx 27/99

    Keine Nutzung von Abstellraum und Garage zu Wohnzwecken

    Zwar ist die Zulässigkeit von Vollmachten zur einseitigen Änderung der Teilungserklärung durch den teilenden Eigentümer auch noch nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt (vgl. BayObLGZ 1993, 259; DNotZ 1994, 233 ff.; Staudinger-Rapp BGB 12. Aufl., § 8 WEG Rn 22; OLG Frankfurt/Main, RPfleger 1998, 336 j.m.w.N.), um dem Veräußerer der Wohnungen auch nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft die Möglichkeit zu sichern, Einfluss auf die Ausgestaltung des Wohnungseigentums zu nehmen, damit er Wünschen späterer Erwerber von Wohnungseigentum entsprechen kann, ohne daran durch die bereits zur Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer gehindert werden zu können.

    Diese Änderungsvollmacht kann sich auch auf die Befugnis erstrecken, Teileigentum in Sondereigentum umzuwandeln (BayObLGZ 1993, 259 ff.; WMR 1997, 512 ff.).

  • OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12

    Grundbuchverfahren: Ablehnung einer Eintragung bei sicherer Kenntnis des

    Der Senat nimmt Bezug auf die gefestigte Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1993, 259; 1998, 255).

    § 888 Abs. 1 BGB ist in diesem Fall aus den in der Entscheidung vom 24.6.1993 dargelegten Gründen (BayObLGZ 1993, 259/262) nicht anwendbar.

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3084

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

    Entgegen der Ansicht der Klägerin führt die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (BayObLG, B.v. 24.6.1993 - 2 Z BR 56/93, NJW-RR 1993, 1362-1363) zu keiner anderen Beurteilung, da hier durch die einseitige Änderung auch der Gemeinschaftsordnung ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.
  • OLG München, 11.11.2013 - 34 Wx 335/13

    Wohnungseigentum: Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    In diesem Fall ist ein Nachweis der Voraussetzungen in der Form des § 29 GBO nicht möglich (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 586; vgl. auch BayObLGZ 1993, 259/264).
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03

    Rechtsfolgen von Beschaffenheitsabweichungen beim Verkauf einer Eigentumswohnung

  • OLG München, 26.08.2015 - 34 Wx 188/15

    Genehmigungspflicht einer Änderung der Aufteilung von Wohnungseigentum im Gebiet

  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16

    Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3088

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener

  • OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03

    Wohnungseigentum: Pflicht zur Duldung der Änderung der Teilungserklärung

  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02

    Auslegung der Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung samt

  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99

    Faktische Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97

    Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über

  • KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02

    Grundbucheintragung: Beschwerdeberechtigung des aus einer Auflassungsvormerkung

  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung für

  • KG, 17.02.2015 - 1 W 370/14

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Voraussetzungen des Vollzugs einer Umwandlung von

  • OLG Naumburg, 25.09.2000 - 11 Wx 5/00

    Zweifel an Auflassungsvollmacht - Eintragungshindernis

  • BayObLG, 31.07.1996 - 2Z BR 66/96

    Begründung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Alleineigentümer

  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BA 75/02
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 103/94

    Zulässige Nutzung von Flur und Speicherräumen

  • KG, 17.02.2015 - 1 W 379/14

    Umwandlung Gemeinschafts- in Sondereigentum: Vormerkungsinhaber muss zustimmen

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3090

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

  • OLG München, 27.04.2011 - 34 Wx 149/10

    Wohnungseigentum: Nachträgliche Zuordnung von Sondernutzungsrechten an

  • BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zur erstmaligen Herstellung eines

  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02

    Prüfung der Unwirksamkeit einer Vollmacht durch Grundbuchamt - offensichtliche

  • OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 8 W 344/97

    Nachweis des Fortbestandes einer Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

  • OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 3 Wx 450/95

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer von einem Kaufvertrag über

  • BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96

    Änderung der Teilungserklärung

  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 105/94

    Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung

  • BayObLG, 29.10.1998 - 2Z BR 148/98

    Zustimmung und Bewilligung eines Vormerkungsberechtigten zur Begründung eines

  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 15 W 8/03
  • BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 55/97

    Vereinbarung über Verkleinerung der dem Wohnungseigentum zugeordneten

  • OLG München, 26.08.2015 - 4 Wx 188/15

    Geänderte Aufteilung eines Wohnungseigentumsgrundstücks

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