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   OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92   

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https://dejure.org/1993,4329
OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92 (https://dejure.org/1993,4329)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.05.1993 - 12 U 141/92 (https://dejure.org/1993,4329)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 12 U 141/92 (https://dejure.org/1993,4329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Autokauf; Bestellformular; Abrede; Gebrauchtwagenkauf; AGBG; PVV; Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen; Vertragshändler; Automobilhersteller; Neuwagengeschäft; Nichtabnahmeentschädigung; Schadensberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1404
  • MDR 1993, 732
  • NZV 1994, 68 (Ls.)
  • VersR 1993, 1282
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 11.03.1987 - 2 Ss OWi 1457/86
    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Unabhängig von der Tatsache, daß die Entscheidung vor Inkrafttreten des AGBG ergangen ist, einen LKW-Kauf betrifft und in concreto die Höhe eines entsprechenden Schadens unstreitig war, ist eine in der Rechtsprechung teilweise vorgenommene bloße Übertragung dieser Entscheidung (vgl. z.B. LG Hagen DAR 1987, 232; weitere Nachweise bei Reinking-Eggert a.a.O.) auf heutige Marktgegebenheiten nicht möglich.
  • BGH, 16.06.1982 - VIII ZR 89/81

    Formularmäßige Pauschalierung des Schadens

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Im Gebrauchtwagenhandel ist die Situation anders als beim Neuwagengeschäft, bei dem eine entsprechende Entschädigung für zulässig erachtet wird (vgl. BGH NJW 1982, 2316; Creutzig a.a.O. Rdn. 5.5.4 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 20/68

    Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kfz und

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Der Bundesgerichtshof hat zwar mit Urteil vom 8. Oktober 1969 (NJW 1970, 29 [32]) sogar eine pauschalierte Entschädigung von 20 % für unbedenklich gehalten.
  • KG, 16.09.1981 - 21 W 3129/81

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines wirksamen Spielvertrags bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Nur der Vertragsschluß als solcher kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht abweichend vom Gesetz geregelt werden (KG NJW 1981, 2822; Palandt-Heinrichs, BGB 51. Auflage, § 2 AGBG Rdn. 17).
  • BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 147/74

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer positiven Vertragsverletzung - Anspruch

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Wenn der Schuldner daraufhin eine entsprechende Erklärung nicht abgibt, kann der Gläubiger von dem Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen (BGH WM 1976, 75; siehe auch Creutzig a. a. 0. Rdn. 5.4.8).
  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 94/89

    Angemessenheit der vierwöchigen Bindungsfrist gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Zudem ist die Bestimmung einer Annahmefrist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen (§ 148 BGB), so daß allenfalls die konkrete Ausgestaltunq der formularmäßigen Frist zu einer Unwirksamkeit führen könnte (vgl. BGH DAR 1990, 95 zu der 4wöchigen Frist in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen).
  • LG Bremen, 09.09.2003 - 1 O 565/03

    GW-Verkauf - Bindungsfrist von zehn Tagen in AGB unwirksam?

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass eine Annahmefrist des Gebrauchtwagenverkäufers von 10 Tagen nur vereinzelt als unangemessen lang (etwa AG Diepholz, MDR 1987, S. 936) und die Klausel (zumeist ohne nähere Begründung) bisher wohl überwiegend als wirksam angesehen wird (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 1404 (1. Leitsatz); Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, Nachtrag zur 9. Aufl., Anh. §§ 9 - 11 Rn 436; zweifelnd Reinking-Eggert, 8. Aufl., Rn. 931, wonach die bisherigen Einschätzungen zur Wirksamkeit der Annahmefrist durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel fragwürdig geworden seien).
  • OLG Naumburg, 19.03.1999 - 6 U 13/98

    Darlegungs- und Beweislast bei wirksamer Schadenspauschalierung

    Der Beklagte beruft sich auf eine Entscheidung des OLG Köln, derzufolge 15 % beim Verkauf von Gebrauchtwagen im "Mischgeschäft" - im Falle von Neuwagenhändlern, die Gebrauchtwagen in Zahlung nehmen und weiterverkaufen - überhöht seien (NJW-RR 1993, 1404 ; zustimmend LG Hamburg, NJW-RR 1997, 560 ; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG , 8 Aufl., Anh. §§ 9 -11 Rdn. 436, krit. hinsichtlich einer Pauschale von 15 % bei Gebrauchtwagen wohl auch BGH, NJW 1994, 2478, 2479).
  • LG Oldenburg, 07.11.1997 - 2 S 895/97

    Anspruch von Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises aus der Bestellung

    Dies ist dann der Fall, wenn ein Vertragshändler eines Automobilherstellers, für dessen Geschäftstätigkeit das Neuwagengeschäft prägend ist, beim Gebrauchtwagenverkauf eine pauschale Nichtabnahmeentschädigung von 15 % des Kaufpreises verlangt (OLG Köln, NJW-RR 1993, 1404).
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