Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 24.02.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.1993 - 19 U 243/92   

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https://dejure.org/1993,2241
OLG Köln, 16.07.1993 - 19 U 243/92 (https://dejure.org/1993,2241)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.1993 - 19 U 243/92 (https://dejure.org/1993,2241)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - 19 U 243/92 (https://dejure.org/1993,2241)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensberechnung; Fiktive Reparaturkosten; Berechnungsgrundlage; Schadensersatz; Wiederbeschaffungswert; Differenz; Restwert; Beschädigtes Fahrzeug; Restwert des Fahrzeugs; Neuwagen; Inzahlunggabe; Gutschrift; Sachverständiger; Schätzung; Übersteigung des Wertes; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Begrenzung des Schadens bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Fiktive Reparaturkosten; Erstattungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1437
  • NZV 1994, 24
  • VersR 1993, 1290
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - 19 U 243/92
    In solchen Fällen besteht der zu ersetzende Schaden nur in der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs (BGH VersR 1992, 457 unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung).

    Der Kläger war indessen nicht verpflichtet, zur Schadensminderung beim Kauf eines Neuwagens auf eine besonders günstige Inzahlungnahme des Unfallfahrzeuges zu drängen (vgl. BGH VersR 1992, 457, 458 am Ende).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - 19 U 243/92
    Der Bundesgerichtshof vertritt in inzwischen ständiger Rechtsprechung die Meinung, daß bei bloß fiktiver Reparatur des Schadens der Geschädigte sich in der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze halten muß, wobei "auf der Seite der Ersatzbeschaffung" der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen ist (BGH VersR 1985, 593; 1992, 61, 457; von Gerlach, Die Rechtsprechung des BGH zum Verkehrshaftpflichtrecht, DAR 1992, 201, 203; vgl. auch den Vortrag desselben vom 27.04.1993, Blatt 207 ff, 211 d.A.).
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - 19 U 243/92
    Der Bundesgerichtshof vertritt in inzwischen ständiger Rechtsprechung die Meinung, daß bei bloß fiktiver Reparatur des Schadens der Geschädigte sich in der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze halten muß, wobei "auf der Seite der Ersatzbeschaffung" der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen ist (BGH VersR 1985, 593; 1992, 61, 457; von Gerlach, Die Rechtsprechung des BGH zum Verkehrshaftpflichtrecht, DAR 1992, 201, 203; vgl. auch den Vortrag desselben vom 27.04.1993, Blatt 207 ff, 211 d.A.).
  • OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01

    Positive Vertragsverletzung eines Kfz-Mietvertrages wegen unterlassener

    Ungeachtet dessen steht ihm in diesen Grenzen grundsätzlich die Möglichkeit zu, das Fahrzeug unrepariert zu veräußern und sodann die Kosten einer jetzt für ihn nur noch fiktiven Instandsetzung ersetzt zu verlangen (BGH VersR a.a.O.; vgl. auch Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23 Aufl., 4. Kapitel, Rn. 26 ff.; OLG Köln NJW-RR 1993, 1437).
  • AG Wiesbaden, 30.09.2003 - 93 C 590/02

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier auf zwei nebeneinander liegenden

    Bei der Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten ist der vom Schädiger zu ersetzende Schaden nach oben durch die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs begrenzt (BGH, VersR 1992, 457; OLG Köln, VersR 1993, 1290).
  • OLG Köln, 03.06.1996 - 12 U 5/96

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Abrechnung nach den

    Dafür ist grundsätzlich kein Raum, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug gar nicht weiter nutzt (vgl. BGH NJW 1985, 2469; NJW 1992, 302 und 1618 ; OLG Köln NJW-RR 1993, 1437).
  • LG Wuppertal, 23.03.2001 - 5 O 285/99

    Anspruch auf Schadensersatz infolge des Straßenverkehrsunfalls auf

    Da der Kläger sein Fahrzeug jedoch tatsächlich nicht hat reparieren lassen, ist der auf Reparaturkostenbasis fiktiv abzurechnende Schaden nach oben hin begrenzt durch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs (vgl. OLG Köln in NJW-RR 1993 Seite 1437, 0LG Düsseldorf in Versicherungsrecht 1996 Seite 904, BGH in NJW 1992 Seite 903).
  • LG Marburg, 03.11.1999 - 5 S 82/99
    Bei bloß fiktiver Reparatur des Schadens muß sich der Geschädigte demgegenüber in der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze halten, wobei der Restwert vom wiederschaffungswert abzuziehen ist (vgl. dazu BGH, NJW 1985, 24... BGHZ 115, 363, 373; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1436; OLG Köln, NJW-RR 1993, 1437).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.02.1993 - 2 U 219/92   

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https://dejure.org/1993,2697
OLG Oldenburg, 24.02.1993 - 2 U 219/92 (https://dejure.org/1993,2697)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.02.1993 - 2 U 219/92 (https://dejure.org/1993,2697)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 2 U 219/92 (https://dejure.org/1993,2697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1437
  • MDR 1993, 1067
  • MDR 1993, 1067 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81

    Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1993 - 2 U 219/92
    Hinzu kommt, daß sich generell bislang keine Verkehrsauffassung gebildet hat, wonach der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Privatflugzeugs als individuelles Verkehrsmittel - wie der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Pkw - generell im privaten Bereich als fühlbare Vermögenseinbuße eingeschätzt wird; dieser Verlust stellt vielmehr eher eine individuelle Genußschmälerung dar (entsprechend BGHZ 89, 60 ff.).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1993 - 2 U 219/92
    Die Bewertung als Vermögensschaden setzt voraus, daß der Kl. auf die ständige Verfügbarkeit des Flugzeugs für seine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen war, wobei dieses Flugzeug eine zentrale und hohe Bedeutung für seine eigene Lebenshaltung haben mußte, so daß sich die Funktionsstörung nach der Verkehrsanschauung typischerweise auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt (BGH NJW 87, 50 ff).
  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79

    Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1993 - 2 U 219/92
    Jedenfalls ist das Privatflugzeug generell - typisiert - nicht ein weitgehend unentbehrlich erscheinender Bestandteil allgemeiner und alltäglicher Bedürfnisse (entsprechend BGH MDR 80, 571).
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